Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg. Uwe Umbach

Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg - Uwe Umbach


Скачать книгу
der theologischen Fakultäten und die Dozentenstellen für Theologie und Religionspädagogik werden im Benehmen bzw. Einvernehmen mit den Kirchen besetzt (Art. 10, 19 II LV). Art. 11 LV gibt jedem jungen Menschen das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Ausbildung – ohne Rücksicht auf Herkunft und wirtschaftliche Lage. Darüber hinaus werden die Grundrechte des GG in die LV inkorporiert (Art. 2 I), was aber wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Bundesrechts nur deklaratorischen Charakter hat.

      95

2. Einzelne Vorschriften

      96

      97

      98

      99

      100

      101

      102

      1. Kapitel Rechtsgrundlagen für die Hochschulen in Baden-Württemberg › D. Landesrecht › II. Landesgesetze

II. Landesgesetze

      103


Скачать книгу