Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg. Uwe Umbach

Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg - Uwe Umbach


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Hochschulen.[129] Im Jahre 1968 trat dann in Baden-Württemberg das erste Hochschulgesetz seiner Art in Deutschland in Kraft.[130] Ergänzt wurde es 1971 durch ein eigenes Fachhochschulgesetz, sowie weitere Gesetze über die Pädagogischen Hochschulen, die berufspädagogische Hochschule sowie über die Kunsthochschulen.

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      1. Kapitel Rechtsgrundlagen für die Hochschulen in Baden-Württemberg › D. Landesrecht › III. Hochschulsatzungen (Grundordnungen)

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      1. Kapitel Rechtsgrundlagen für die Hochschulen in Baden-Württemberg › D. Landesrecht › IV. Nichtstaatliche Hochschulen

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      Die Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 III GG) umfasst auch die Gründung von Hochschulen in privater Trägerschaft. Auch diese unterliegen prinzipiell der staatlichen Regulierung und seiner Aufsicht, jedoch muss ihnen – wie den staatlichen Hochschulen – ein Raum zur rechtlichen Ordnung ihrer Angelegenheiten verbleiben.

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      Baden-Württemberg hat eine starke Tradition im privaten Hochschulwesen. Dies gilt vor Allem für den Bereich der (Fach)hochschulen, in dem kirchliche Einrichtungen, aber auch andere Träger wie die SRH, eine Bedeutung haben. Daneben etablieren sich aber auch zunehmend wissenschaftliche Hochschulen wie die Zeppelin University in Friedrichshafen. Einen Sonderfall stellt die Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg dar. Wenn auch nicht immer alle privaten Hochschulpläne zu Erfolgen wurden, so zeigt sich doch, dass für sie ein Markt besteht, wenn es gelingt, eine solide Finanzierung sicher zu stellen.

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      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. Häberle, Kulturhoheit, AöR 1999, 370; Uhle, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 70 Rn. 106, Oppermann, Kulturverwaltungsrecht,


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