Handbuch des Strafrechts. Jan C. Joerden

Handbuch des Strafrechts - Jan C. Joerden


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_4cc5d7a0-d848-51c9-9861-1fe3cafa3a19">Der Neukantianismus52 – 54

       IV.Politisch motivierte „Ganzheitsbetrachtung“55

       V.Der Finalismus56, 57

       VI.Rückkehr zur teleologischen Begriffs- und Systembildung58 – 61

       VII.Gegenwart62

       VIII.Zusammenfassende Bewertung63 – 68

      F.Zur systematischen Trennung von Unrecht und Schuld69 – 82

       I.Die Kritik Michael Pawliks72 – 76

       II.Die Kritik Wolfgang Frischs77 – 82

      G.„Normativ“ und „Normativismus“ – Kritik zweier Modevokabeln83 – 101

       I.Bedeutungsvarianten von „normativ“85 – 97

       II.Normativismus98 – 101

       Ausgewählte Literatur

      6. Abschnitt: Die Straftat§ 27 System- und Begriffsbildung im Strafrecht › A. Systematik und Rechtsstaatlichkeit

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      Allerdings findet sich gerade in der Auseinandersetzung um das „richtige System“ gelegentlich die Neigung, die Entwicklungen der letzten 100 Jahre als mehr oder weniger zwingenden Aufstieg zu den Höhen der eigenen Systematisierungslehre zu interpretieren, wobei die vorgestellte Entwicklungsgeschichte nicht immer einer kritischen Prüfung standhält. Ein zweiter Problemfaktor ist die verbreitete Ausblendung des Beitrags, den die Zivilrechtswissenschaft, insbesondere Rudolf von Jhering, für die Herausbildung der strafrechtswissenschaftlichen Verbrechenslehre geleistet hat. Problematisch ist drittens ein jedenfalls bei einem Teil der Diskussionsteilnehmer festzustellender bedenklicher Hang zu begrifflichen Hypostasierungen und unausgewiesenen Ableitungen.

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