Handbuch des Strafrechts. Jan C. Joerden

Handbuch des Strafrechts - Jan C. Joerden


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lässt sich auch nach offenen und geschlossenen Systemen. Die Elemente eines offenen Systems sind modifizierbar und ergänzbar, die eines geschlossenen Systems nicht.[51] Leitbild geschlossener Systeme ist das Axiomensystem. Es liegt auf der Hand, dass für die Rechtswissenschaft, deren Erkenntnisbereich andauerndem Wandel unterworfen ist, grundsätzlich nur offene Systeme von Nutzen sind.[52]

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      6. Abschnitt: Die Straftat§ 27 System- und Begriffsbildung im Strafrecht › D. Strafrecht zwischen Systembindung und Willkür

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      Dieses Reformprogramm wurde in Deutschland ab dem ausgehenden 18. Jahrhundert Schritt für Schritt umgesetzt. Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach, der Begründer der deutschen Strafrechtswissenschaft, hinterließ zwar kein „Strafrechtssystem“ im heutigen Sinne. Die Bedeutung wissenschaftlicher Systematik war ihm jedoch durchaus bewusst:

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      Bemerkenswert ist Feuerbachs Absage an das Spielen mit bloßen Begriffen und seine Fokussierung auf (positive) Rechtssätze. Auch die Rechtssätze müssen nach Feuerbach in einem systematischen Zusammenhang zueinander stehen:

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      Am deutlichsten wird Feuerbachs Bekenntnis zu strafrechtswissenschaftlicher Systematik in seinen Ausführungen zum notwendigen systematischen Zusammenhang der Rechtslehren:

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