Handbuch des Strafrechts. Jan C. Joerden

Handbuch des Strafrechts - Jan C. Joerden


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Allgemeinen Teils wie dem von Jürgen Baumann[118] fortgeführt, ohne dass ein grundlegender methodologischer Unterschied zur offen teleologisch (zweckrational) argumentierenden Strafrechtslehre bestand. Schärfer war der Gegensatz dieses sog. „neo-klassischen“ Straftataufbaus zum späten Finalismus.[119]

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      6. Abschnitt: Die Straftat§ 27 System- und Begriffsbildung im Strafrecht › F. Zur systematischen Trennung von Unrecht und Schuld

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