Handbuch des Strafrechts. Jan C. Joerden

Handbuch des Strafrechts - Jan C. Joerden


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Ordnung, Freiheit und Gleichheit sind normative Prinzipien. Dagegen wäre der Satz „Das Grundgesetz ist eine normative Ordnung“ deskriptiv zu verstehen; er stellt eine zutreffende (wahre) Tatsachenaussage dar.

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      Eine weitere, in der Jurisprudenz besonders stark verbreitete Verwendungsform gebraucht „normativ“ als Synonym von „durch Festsetzung“ oder „durch Entscheidung“. Dieser Sprachgebrauch wird benutzt, wenn man sagt, ein Begriff bzw. ein Begriffsinhalt werde „normativ“ festgelegt, also definiert. Man kann außerdem davon sprechen, eine Problemlage „normativ“ zu lösen, indem man sich „wertend“ für den einen oder anderen Lösungsweg entscheidet.

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      Denkbar ist es aber auch, „normativ“ im Sinne von „durch Normen“ oder „unter Verwendung von Normen“ zu gebrauchen. So ließe sich etwa sagen, dass ein Interessenkonflikt normativ (also etwa durch Gesetz oder Richterspruch) geregelt werden solle, und nicht durch Gewalt oder Machtausübung. Diese siebte Verwendungsweise des Ausdrucks „normativ“ ist mit der sechsten Verwendungsform eng verwandt; nicht selten wird es sich dabei sogar um eine Spezialform handeln.

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      Die skizzierten Verwendungsweisen des Ausdrucks „normativ“ erfassen das Begriffsfeld nicht erschöpfend. Es ist also keineswegs auszuschließen, dass das Konzept noch in weiteren, hier nicht behandelten Formen gebraucht wird. Aus all dem wird deutlich, wie wichtig es ist, im Zusammenhang mit Forderungen nach mehr „Normativität“ methodologisch diszipliniert vorzugehen und genau anzugeben, was man meint, wenn man das Zauberwort „normativ“ verwendet.

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      6. Abschnitt: Die Straftat§ 27 System- und Begriffsbildung im Strafrecht › Ausgewählte Literatur


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v. Beling, Ernst Ludwig