Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White
an Vorstand und Aufsichtsorgane
1.Periodische Berichterstattung
2.Anlassbezogene Berichterstattung
3.Weiterleitung der Berichte an das Aufsichtsorgan
V.Meldepflichten bei Verdachtsfällen
2.Unverzüglichkeit der Meldung
3.Durchführung der Verdachtsmeldung
VI.Besondere Überwachung von auffälligen Transaktionen
VII.Ansprechpartner für die Behörden
2.Ansprechpartner für Strafverfolgungsbehörden und weitere Behörden
VIII.Ansprechpartner für die Mitarbeiter
F.Rechte des Geldwäschebeauftragten
I.Einsichts- und Zugangsrechte
1.Ungehinderter Zugang zu sämtlichen Informationen, Daten, Aufzeichnungen und Systemen
2.Auskunfts- und Befragungsrecht
3.Einbindung in die Entwicklung neuer Geschäftsfelder, Produkte und Märkte
4.Einbindung in sonstige relevante Aktivitäten und Informationsflüsse
II.Angemessene personelle und sachliche Ausstattung
2.Für die ordnungsgemäße Durchführung notwendigen sachlichen und technischen Mittel
3.Kürzung der Ausstattungsmittel
III.Weisungsbefugnis und Durchgriffsrechte
IV.Unabhängigkeit vom Direktionsrecht der Geschäftsleitung
1.Erfüllung der Aufgaben der Geldwäscheprävention und Verdachtsmeldungen
2.Auskunftsersuchen nach § 30 Abs. 3 GwG
V.Benachteiligungsverbot und Kündigungsschutz gemäß § 7 Abs. 7 GwG