Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White
von politisch exponierten Personen
4.Ermittlung des Geschäftszwecks und der Art der angestrebten Geschäftsbeziehung
5.Überwachung der Geschäftsbeziehung
II.Kernanforderungen im Überblick
1.Allgemeine Sorgfaltspflichten, § 10 GwG
2.Vereinfachte Sorgfaltspflichten, § 14 GwG
3.Verstärkte Sorgfaltspflichten
B.Regulatorische Anforderungen
I.Allgemeine Sorgfaltspflichten, § 10 GwG
1.Auslöser von allgemeinen Sorgfaltspflichten, § 10 Abs. 3 GwG
a)Begründung einer Geschäftsbeziehung, § 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG
b)Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung, § 10 Abs. 3 Nr. 2 GwG
c)Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, § 10 Abs. 3 Nr. 3 GwG
d)Zweifel an Angaben zur Identität des Vertragspartners, § 10 Abs. 3 Nr. 4 GwG
e)Risikobasierte Wiederholung der Sorgfaltspflichten bei Bestandskunden, § 10 Abs. 3a GwG
2.Risikobasierte Festlegung des Umfangs der allgemeinen Sorgfaltspflichten, § 10 Abs. 2 GwG
a)Ermessenspielraum der Kreditinstitute
b)Risikoanalyse als Kernstück des risikobasierten Ansatzes
3.Identifizierung und Identitätsüberprüfung des Vertragspartners, § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG
a)Möglichkeit des Absehens von der Identifizierung, § 11 Abs. 3 GwG
b)Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Vertragspartners, § 11 Abs. 6 GwG
c)Zeitpunkt der Identifizierung, § 11 Abs. 1 GwG: Vor Begründung der Geschäftsbeziehung
d)Begriff des Vertragspartners
e)Identifizierung und Identitätsüberprüfung von natürlichen Personen als Vertragspartner
f)Identifizierung und Identitätsüberprüfung von juristischen Personen als Vertragspartner
4.Identifizierung und Identitätsüberprüfung der ggf. für den Vertragspartner auftretenden Person, § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG
a)Begriff der auftretenden Person
b)Überprüfung der Berechtigung
c)Zu erhebende Angaben, anerkannte Legitimationsdokumente und Verfahren zur Identitätsüberprüfung
5.Abklärung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten, § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG
a)Allgemeine Definition und Begriffsbestimmung, § 3 GwG
b)Konstellation 1: Abklärung und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter bei juristischen Personen als Vertragspartner, § 3 Abs. 2 GwG
c)Konstellation 2: Abklärung und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter bei fremdnützigen Rechtsgestaltungen für die treuhänderische Vermögensverwaltung