Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White


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      Im länderübergreifenden Zusammenhang haben sich im Kontext der Erstellung der Risikoanalyse insbesondere die folgenden Marktstandards entwickelt.

      aa) Financial Action Task Force („FATF“)

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      Exemplarisch seien hier folgende FATF-Veröffentlichungen genannt:

      bb) Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

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      Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichte im Juni 2017 eine überarbeitete Fassung der erstmals im Januar 2014 erschienenen Publikation „Sound management of risks related to money laundering and financing of terrorism“. Darin finden sich insbesondere Erläuterungen, wie Banken die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihr übergreifendes Risikomanagement einbeziehen sollten.

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      cc) Wolfsberg-Gruppe

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      Die Wolfsberg-Gruppe, ein Zusammenschluss dreizehn globaler Banken, wurde 2000 mit dem Ziel gegründet, Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu entwickeln. Diese richten sich in erster Linie an Kredit- und Finanzinstitute.

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      An dieser Stelle seien insbesondere folgende Publikationen erwähnt:

„Wolfsberg Statement: Guidance on a Risk Based Approach for Managing Money Laundering Risks“ (2006); und
„The Wolfsberg Frequently Asked Questions on Risk Assessments for Money Laundering, Sanctions and Bribery & Corruption“ (2015).

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › A. Einführung › III. Kernanforderungen an die Risikoanalyse im Überblick

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      Gem. § 5 Abs. 1 GwG und § 25h Abs. 1 KWG sind Institute dazu verpflichtet, diejenigen Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu ermitteln und zu bewerten, die für Geschäfte bestehen, die von ihnen betrieben werden.

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      In Anlehnung an die oben unter Rn. 19 skizzierten BaFin AuA GwG ergibt sich das nachfolgend dargestellte Vorgehen zur Durchführung der Risikoanalyse.

      Abb. 1:

      Struktur der Risikoanalyse nach § 5 GwG und § 25h Abs. 1 KWG in Anlehnung an BaFin AuA GwG

       [Bild vergrößern]

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      Die in Abb. 1 dargestellten Schritte können ebenfalls zur Analyse der Risiken der sonstigen strafbaren Handlungen angewendet werden. Anders als bei den Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat sich bei den sonstigen strafbaren Handlungen in der Praxis jedoch eine szenariobasierte Analyse/Vorgehensweise bewährt: Die Aktivitäten in Schritt 2 und Schritt 3 unterscheiden sich hierbei von jenen, die für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Anwendung kommen. Details können den entsprechenden Ausführungen in Abschnitt C). (Durchführung der Risikoanalyse) entnommen werden.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › A. Einführung › III. Kernanforderungen an die Risikoanalyse im Überblick › 1. Schritt 1: Bestandsaufnahme

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      Zunächst hat eine vollständige Bestandsaufnahme der unternehmensspezifischen Situation zu erfolgen, die insbesondere folgende Gesichtspunkte abzudecken hat:

Organisationsstruktur;
Geschäftsbereiche (ggf. ergänzt um Geschäftsabläufe);
angebotene Produkte;
Kundenstruktur und
Vertriebswege.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › A. Einführung › III. Kernanforderungen an die Risikoanalyse im Überblick › 2. Schritt 2: Risikoerfassung und -identifizierung

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      Es folgt die Erfassung und Identifizierung der institutsspezifischen Risiken, also insbesondere von:

kundenbezogenen Risiken;
produktbezogenen Risiken;
transaktionsbezogenen Risiken; und
vertriebsbezogenen Risiken.

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