Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
zur Nebenklagebefugnis gegen Jugendliche gem. § 80 Abs. 3 JGG
V.Keine Nebenklage bei Verabredung oder Anstiftungsversuch
VI.Verteidigung bei Unzulässigkeit der Nebenklage
K.Mitbeschuldigte und ihre Verteidiger
L.Verteidiger im Kapitalstrafverfahren
II.Pflichtverteidigung in Kapitalstrafsachen
III.Das Problem der Wahlpflichtverteidigung
1.Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren
a)Das Antragsprivileg der StA bis zur Inhaftnahme
b)Verteidigerbestellung in Haftfällen gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO
2.Beschwerde gegen richterliche Beiordnungsmissgriffe
a)Beschwerderecht des Beschuldigten
b)Keine eigene Beschwer des betroffenen Verteidigers
c)Aufrechterhaltung der Pflichtverteidigung entgegen § 143 StPO
d)Ablehnung der beantragten Beiordnung des Wahlpflichtverteidigers
cc)Die beengte Terminslage des gewünschten Verteidigers
dd)Interessenkonflikt aufseiten des Verteidigers
ee)Vorwurf der Konfliktverteidigung in früheren Verfahren
e)Pflichtverteidigerbestellung ohne Anhörung
f)Einvernehmlicher Pflichtverteidigerwechsel
g)Unerwünschte Abberufung des Pflichtverteidigers
3.Verwehrte Entpflichtung des Offizialverteidigers
IV.Gebührenfragen
1.Die gesetzliche Vergütung in Schwurgerichtsverfahren nach RVG
2.Festsetzung einer Pauschalvergütung
a)Pauschalvergütung für den Wahlverteidiger gem. § 42 RVG
b)Pauschalvergütung für den Pflichtverteidiger gem. § 51 RVG
4.Finanzierung der Verteidigung aus Drittmitteln
Teil 11 Die Übernahme des Mord- und Totschlagsmandats
A.Die ersten Verteidigungsschritte
I.Allgemeines zur Mandantenbetreuung
1.Suizidalität von Mordverdächtigen
3.Interne Kommunikationsbarrieren
a)Vorbehalte des Beschuldigten gegenüber dem Verteidiger
b)Ressentiments auf Verteidigerseite