Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
rel="nofollow" href="#ulink_7de74195-66b3-52c9-991a-511f8cf900bd">3.Besichtigung „unbeständiger“ Ereignisorte
4.Beweissicherung
a)Verhinderung einer Feuerbestattung
b)Nachholen entlastender Blut- und Urinproben
c)Dokumentation und Begutachtung verborgener Abwehrverletzungen
d)Sicherung von Spuren einer Misshandlung im Polizeigewahrsam
e)Alibizeugen, nicht sesshafte oder schwer erkrankte Entlastungszeugen
f)Sicherstellung von Magnetband- oder Videoaufzeichnungen
g)Vorkehrungen gegen den Verlust entlastender TK-Daten
h)Wahlgegenüberstellung zum Ausschluss des Tatverdächtigen
5.Annullierung von Erklärungen zur ärztlichen Schweigepflicht
II.Öffentlichkeitsarbeit des Verteidigers
III.Unterbinden öffentlicher Anprangerung
1.Einschreiten gegen Presseerklärungen von Kripo und StA
2.Unzulässige Strafverfolgung per Internetforum
3.Rechtsverletzungen durch Medienberichte
a)Identifizierende Verdachtsberichterstattung
b)Identifizierende Bildberichterstattung
A.Auswertung der Akten der Mordkommission
III.Beschränkungsmöglichkeiten (§ 147 Abs. 2 StPO)
1.Gefährdung des Untersuchungserfolgs
2.Beschränkungsfreie Schriftstücke (§ 147 Abs. 3 StPO)
a)Äußerungen des tatverdächtigen Mandanten
b)Richterliche Untersuchungshandlungen
d)Streitpunkt: Mitbeschuldigten-Protokolle
3.Verteidigung gegen Akteneinsichtsbeschränkungen
a)Persönliche Vorsprache beim Staatsanwalt
c)Antrag auf gerichtliche Entscheidung
aa)Aktenverwehrung nach Ermittlungsabschluss
bb)Vorenthaltung privilegierter Aktenteile
cc)Aktenbeschränkungen in Haftfällen