Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
Beschuldigten, § 55 StPO
23.Beschuldigtenbelehrung durch Psycho-Sachverständigen?
24.Verletzung der Benachrichtigungspflicht, § 168c StPO
25.Verbotene Vernehmungsmethoden, § 136a StPO
a)Grundlegendes
bb)Eingeschränkter Geltungsbereich
cc)Verwertbarkeit Entlastungsbeweisen
ee)Vernehmungen durch ausländische Hoheitsorgane
ff)Zur Rechtskontrolle im Revisionsverfahren
b)Aussagen während rechtswidriger Freiheitsbeschränkung
bb)Vernehmung nach Pseudo-Festnahme
cc)Befragung des zu Unrecht als Störer Festgehaltenen
dd)Äußerungen anlässlich rechtswidriger polizeilicher Ingewahrsamnahme
ee)Rechtswidrige Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung
bb)Täuschung über die Verdachtslage
cc)Täuschung über die Rechtslage
dd)Täuschung über den Untersuchungsgegenstand
ee)Ausnutzen eines Irrtums über Möglichkeiten zur Anwaltskonsultation
e)Vernehmung unter Tabletten- bzw. Alkoholeinwirkung
h)Drohung
bb)Drohung mit Invollzugsetzung eines Haftbefehls
cc)Drohung mit Bewährungswiderruf
i)Versprechen eines gesetzeswidrigen Vorteils
26.Verwertungsverbot wegen Verstoßes gegen Art. 1 und 2 GG
b)Abhören eines Selbstgesprächs