Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_bf907eb3-6241-59e5-9d3e-e32650888b5c">Einwand fehlender Prozessordnungswidrigkeit

       6.Ausschluss realer Verdunkelungschancen

       7.Wegfall der Verdunkelungsgefahr

       8.Kaution bei Verdunkelungsgefahr

       9.Besuchsrecht bei Verdunkelungsverdacht

       10.Verdunkelungsgefahr und Akteneinsicht

       VI.Zum Haftgrund der Tatschwere (§ 112 Abs. 3 StPO)

       VII.Haftverschonung, § 116 StPO

       1.Außervollzugsetzung

       2.Anfechtbarkeit

       3.Widerruf der Haftverschonung gem. § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO

       4.Neuerlass eines Haftbefehls nach Aufhebung

       VIII.Unverhältnismäßigkeit

       1.Unheilbare Erkrankung

       2.Überlange U-Haft

       3.Aufhebung des Haftbefehls wegen künftiger Verzögerungen

       IX.Chancen und Risiken der weiteren Beschwerde

       X.Besondere Haftprüfung nach überlanger Haftdauer, §§ 121, 122 StPO

       1.Personelle und organisatorische Engpässe

       a)Fehlende Duplo-Akten

       b)Unzureichende Förderung des Ermittlungsverfahrens

       c)Nichtbeachtung des Vorrangs von Schwurgerichtssachen

       d)Verzögerte Entscheidung über die Verfahrenseröffnung

       e)Verspäteter Hauptverhandlungsbeginn

       f)Verzögerungen durch Begutachtungsaufträge

       g)Begründete Aussetzungs- oder Unterbrechungsanträge

       h)Verzögerte Urteilsabsetzung oder Zustellung nach eingelegter Revision

       2.Verzögerungen durch erfolgreiches Revisionsverfahren

       3.Ursachen in der Sphäre des Beschuldigten

       a)Terminslage des Verteidigers und Verhandlungsdichte

       b)Gefahr von Maßnahmen der Verfahrenssicherung

       XI.Überlange „Ermittlungshaft“ von mehr als einem Jahr

       XII.Verfassungsbeschwerde gegen Haftentscheidungen

       XIII.Sonderfall Auslieferungshaft

       Teil 16 Vorläufige Unterbringung und Begutachtung

       A.Unterbringungsbefehl, § 126a StPO

       B.Begutachtung des Beschuldigten

       I.Zur Einholung eines Psycho-Gutachtens

       1.Aufklärungspflicht


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