Handbuch Joint Venture. Torsten Fett
verwendete Vermögenswerte (Joint Assets) oder gemeinschaftlich durchzuführende Tätigkeiten (Joint Operations) sein.[16] Durch die von mehreren Personen vereinbarte Förderung eines gemeinsamen Zecks entsteht regelmäßig automatisch die Rechtsform der GbR (§§ 705 ff. BGB). Diese Grundform der Personengesellschaften entsteht selbst, wenn es an der Abmachung eines gemeinsamen Zwecks mangelt (vgl. 8. Kap. Rn. 3 f.). Das Contractual Joint Venture wird überwiegend als Innen-GbR (BGB-Innengesellschaft) angesehen, da meist ein Rechtsverkehr mit Dritten fehlt (vgl. 7. Kap. Rn. 170 f.) Liegt dagegen eine Teilnahme der GbR am Rechtsverkehr vor, handelt es sich um eine teilrechtsfähige Außen-GbR (BGB-Außengesellschaft), häufig eingeordnet als OHG (vgl. 8. Kap. Rn. 4 f.) Dies ist häufiger bei ARGE für große Bauprojekte der Fall, wenn die Partner nach dem Erhalt des Zuschlags, eine nach außen gerichtete Gesellschaft für die Projektdurchführung formen (vgl. 7. Kap. Rn. 173). Eine weitere Rechtsform, die Contractual Joint Ventures annehmen können, ist die Bruchteilgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB), z.B. wenn es sich um den gemeinsamen Betrieb einer Erdgasleitung handelt.[17]
2.2 Equity Joint Venture mit Beispielen aus der Praxis
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Bei einem Equity Joint Venture sind die Kooperationspartner gemeinsam am Eigenkapital eines Unternehmens beteiligt. Die Beteiligung am Unternehmen kann in der Verteilung gleichmäßiger (paritätischer) oder ungleichmäßiger (asymmetrischer) Anteile erfolgen.[18] Das gemeinsam beherrschte Unternehmen stellt eine rechtlich selbstständige Gesellschaft dar. Regelmäßig wird das Equity Joint Venture auch als Doppelgesellschaft bezeichnet, da neben der nach innen gerichteten Gesellschaft in Form einer fortbestehenden Grundlagenvereinbarung (Joint Venture-Vertrag) zwischen den Partnern zusätzlich eine nach außen gerichtete Gesellschaft in Form des errichteten Gemeinschaftsunternehmens besteht. Besonders deutlich wird die zweiteilige Struktur, wenn die Gesellschafter der Innengesellschaft sich von den Gesellschaftern der operativen Außengesellschaft unterscheiden.[19]
Abb. 1
Contractual und Equity Joint Venture[20]
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Es besteht in der Praxis häufig keine Doppelstruktur, wenn die operative Gesellschaft als Personengesellschaft in Erscheinung tritt, da der Kooperationsvertrag abschließende, umfassende und grundsätzlich formlose Regelungen beinhalten kann. Für die Rechtsform einer Personengesellschaft im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft sprechen vor allem die leichtere Gründung und die größere Flexibilität in der Gestaltung der Gesellschaft. Dagegen wird eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) oft aufgrund der beschränkten Haftung gerade für ein mit Risiken behaftetes Gemeinschaftsunternehmen gewählt. Die Eigenschaft einer begrenzten Haftung kann unter den Personengesellschaften nur mit der Rechtsform der GmbH & Co. KG für die Partner erlangt werden. Deshalb wird unter den Personengesellschaften hauptsächlich diese Form für ein Gemeinschaftsunternehmen verwendet. Unter den Kapitalgesellschaften kommt der Wunsch der Partner, die geschäftlichen Tätigkeiten kontrollieren zu können, insbesondere bei der GmbH im deutschen Recht zum Tragen.[21] Grundsätzlich kann jedoch das Gemeinschaftsunternehmen in jeder rechtlichen Einheit auftreten.
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Das Equity Joint Venture empfiehlt sich in erster Linie bei einer langfristig angedachten Zusammenarbeit sowie bei dem Wunsch nach einer Haftungsbeschränkung. Als Grundvoraussetzung wird ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Parteien angesehen.[22] Insgesamt wird bei der Entscheidung zwischen Contractual und Equity Joint Venture eine Vielzahl von operativen, steuerlichen, rechtlichen und anderen Faktoren berücksichtigt. Für das Contractual Joint Venture spricht gegenüber dem Equity Joint Venture die vergleichsweise höhere Flexibilität, da keine gesetzlich zur Verfügung stehenden Gesellschaftsrechtsformen (z.B. GmbH oder GmbH & Co. KG) bedient werden müssen. Dagegen schließt sich eine Teilnahme am Markt mit einer gleichzeitig generell geltenden Haftungsbeschränkung bei einem Contractual Joint Venture gegenüber dem Equity Joint Venture aus.[23]
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Folgende Praxisbeispiele von Equity Joint Venture unter deutscher Beteiligung sind den jeweiligen Geschäftsberichten zu entnehmen:
Siemens/Bosch:
Die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH war ein über 40 Jahren bestehendes 50:50-Joint-Venture zwischen der Robert Bosch GmbH und der Siemens AG. Das Gemeinschaftsunternehmen zählte zu einem weltweit führenden Hausgerätehersteller.[24] Im Jahre 2014 hat Bosch die Anteile von Siemens übernommen.
BMW/SGL:
„Im Jahre 2009 haben die BMW Group und die SGL Group das Joint Venture[25] SGL Automotive Carbon Fibers (ACF) [GmbH & Co. KG] zum Zwecke der exklusiven Versorgung der BMW Group mit Carbonfaser-Materialien gegründet.“[26]
VW/SAIC:
Im Zuge der Reform- und Öffnungspolitik legte sich VW durch die Gründung des 50:50-Joint-Venture namens Shanghai Volkswagen Automotive Company Ltd. (SVW) in Kooperation mit dem chinesischen Unternehmen Shanghai Automotive Industry Corporation Ltd. (SAIC) im Jahr 1984 das Fundament für den Eintritt in den Zukunftsmarkt China. Ein weiteres Joint Venture zwischen VW (30 %[27]), der Tochter Audi (10 %) und dem chinesischen Automobilhersteller FAW (60 %) folgte im Jahr 1991. Seitdem hat VW bis zu 17 Gesellschaften – inklusive Komponenten-, Finanz- und Vertriebsgesellschaften – in China gegründet.[28]
E.on/Sabanci:
Ende 2012 schloss der E.on Konzern „mit der türkischen Sabanci-Gruppe, einem der größten Finanz- und Industriekonglomerate der Türkei, eine Energiepartnerschaft“ ab. E.on sieht das 50:50 Joint Venture Enerjisa als Chance, im zunehmend liberalisierten Energiemarkt der Türkei Fuß zu fassen. Das Gemeinschaftsunternehmen will „bis zum Jahr 2020 eine Erzeugungskapazität von insgesamt bis zu rund 7 500 MW und damit einen Anteil von 10 % im türkischen Erzeugungsmarkt erreichen.“ Dafür baut das Joint Venture gemeinschaftlich Gas-, Wasser- und Windkraftwerke.[29]
4 › I › 3. Terminologie und Eingrenzung der Untersuchung
3. Terminologie und Eingrenzung der Untersuchung
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Der Begriff des Joint Venture wird im Bilanzrecht weder einheitlich, noch mit dem Gesellschaftsrecht korrespondierend verwendet.[30] Hierbei ist zunächst die Bilanzierung nach HGB sowie nach Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu unterscheiden.
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Für vertragliche Kooperationen im Sinne von sog. Contractual Joint Venture gibt es im deutschen Bilanzrecht keine Spezialregelungen, sondern die Bilanzierung solcher schuldrechtlicher Kooperationen regelt sich nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften. Für die Bilanzierung einer Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen im Rahmen des Konzernabschlusses liefert § 310 Abs. 1 HGB i.V.m. DRS 9.3 folgende Definition: Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem in den Konzernabschluss einbezogenen Mutter- oder Tochterunternehmen und einem oder mehreren anderen nicht zum Konzern gehörenden Unternehmen gemeinsam geführt wird. Das entscheidende Merkmal für ein Joint Venture i.S.d. HGB-Konzernabschlusses ist demnach die gemeinsame Führung eines Unternehmens durch mindestens zwei Partnerunternehmen. Die Partnerunternehmen müssen