Handbuch Joint Venture. Torsten Fett

Handbuch Joint Venture - Torsten Fett


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Joint Venture spezifische Bilanzierungsthemen aufgrund der typischen projektbezogenen Geschäftstätigkeit eines Joint Venture; hier ist insbesondere die (langfristige) Auftragsfertigung im Bereich des Anlagenbaus zu nennen.[8] Anstelle des handelsrechtlichen Einzelabschlusses darf eine Kapitalgesellschaft jedoch wahlweise ihren Einzelabschluss nach Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) veröffentlichen (§ 325 Abs. 2a HGB).

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      Im Rahmen des Einzel- wie auch Konzernabschlusses des jeweiligen in- oder ausländischen Partnerunternehmens ist die Joint Venture Beteiligung ebenso bilanziell zu erfassen. Der handelsrechtliche Einzelabschluss eines in- oder ausländischen Partnerunternehmens ist hierbei ebenso nach den deutschen bzw. den jeweiligen nationalen handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften zu erstellen. Die bilanzielle Erfassung der Beteiligung am Joint Venture Unternehmen erfolgt hierbei nach HGB regelmäßig im Finanzanlagevermögen nach dem sog. Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB).

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      Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bilanzierung von Joint Venture insbesondere für die bilanzielle Abbildung der Joint Venture Beteiligung im Konzernabschluss des Joint Venture Partnerunternehmens eine wichtige Rolle spielt. Der handelsrechtliche Einzelabschluss eines Joint Venture Unternehmens ist nach deutschem Verständnis vor allem für die Bemessung der Ausschüttungen und Steuerzahlungen maßgeblich; Joint Venture-spezifische Bilanzierungsfragen spielen hier keine große Rolle. Im Konzernabschluss dominieren allerdings die Informationsaufgaben gegenüber den Kapitalgebern; insofern stellen die IFRS die Bilanzierungs-Benchmark auch für den Konzernabschluss nicht kapitalmarktorientierter Joint Venture Partnerunternehmen dar. Die Notwendigkeit eines IFRS-Abschlusses wird z.B. bei der Fremdkapitalbeschaffung deutlich. Durch die Regelungen von Basel II und Basel III wurden die Kreditvergabevorschriften insofern verschärft, dass Kreditinstitute verpflichtet sind, risikoadäquate Zinssätze den einzelnen Kreditengagements zuzuordnen. Die Zinssätze orientieren sich dabei am Rating des einzelnen Unternehmens, das sich auf die Rechnungslegungsdaten stützt. Vorteilhaft an der Rechnungslegung nach IFRS kann aus Sicht des Unternehmens sein, dass die IFRS-Bewertungsvorschriften tendenziell eigenkapitalerhöhend wirken, wodurch sich die Unternehmenssituation und somit das Rating verbessert. Insofern fördern die Vorgaben von Basel II und III eine faktische Entwicklung in Richtung der IFRS, da Kreditinstitute an einer standardisierten, möglichst wahlrechtsfreien Rechnungslegung interessiert sind.

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      Vor dem geschilderten Hintergrund wird der Schwerpunkt des vorliegenden Beitrags auf den Bilanzierungsregeln der IFRS liegen – unter besonderer Berücksichtigung des Internationalen Rechnungslegungstandards IFRS 11 für die Bilanzierung von Joint Arrangements. Ergänzend wird auch auf Bilanzierung von Joint Venture im deutschen HGB-Abschluss eingegangen, die insbesondere für den Konzernabschluss eines nicht kapitalmarktorientierten deutschen Partnerunternehmens eine Rolle spielt.

      4I › 2. Erscheinungsformen von Joint Venture

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      Die Erscheinungsformen von Joint Venture gestalten sich in der Praxis ebenso vielfältig wie die Motive für die Gründung sowie die möglichen Spannungslagen. Eine Einteilung, die für die Frage der bilanziellen Behandlung hilfreich ist, ist die häufig in der Literatur zu findende (gesellschafts-) rechtliche Trennung zwischen den beiden theoretischen Grundformen: Contractual Joint Venture und Equity Joint Venture (vgl. näher oben 2. Kapitel).

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