Die Wiederaufnahme in Strafsachen. Klaus Marxen
Angeklagten
c)Vorbringen eines Wiederaufnahmegrundes
bb)Die Wiederaufnahmegründe nach § 362 StPO
(2)Geständnis des Freigesprochenen, Nr. 4
(a)Gesetzliche Voraussetzungen
(b)Schlüssiger Sachvortrag und geeignete Beweismittel
d)Kein Ausschluss nach § 364 StPO
e)Kein Verbrauch des Vorbringens
C.Entscheidungsmöglichkeiten des Wiederaufnahmegerichts
D.Rechtsbehelf und weitere Entscheidungen
Teil 2 Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags
A.Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes
I.Erforderlichkeit der Beweisaufnahme
II.Anordnung der Beweisaufnahme
III.Durchführung der Beweisaufnahme
C.Entscheidungsmöglichkeiten des Wiederaufnahmegerichts
I.Verwerfung des Wiederaufnahmeantrags
II. Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens und Entscheidung über die Erneuerung der Hauptverhandlung
1.Wirkungen der Wiederaufnahmeanordnung
2.Erneuerung der Hauptverhandlung und weiteres Verfahren
a)Das für die neue Hauptverhandlung zuständige Gericht
b)Verfahren in der neuen Hauptverhandlung
c)Entscheidungsmöglichkeiten des neu erkennenden Gerichts
3.Entscheidung ohne neue Hauptverhandlung, § 371 Abs. 2 StPO
D.Rechtsbehelf und weitere Entscheidungen
Teil 3 Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags zugunsten des Verurteilten
A.Weitere Aufklärung des Sachverhalts
B.Antrag auf Bestellung eines Verteidigers
I.Antrag auf Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren, § 364a StPO
1.Voraussetzungen der Verteidigerbestellung