Die Wiederaufnahme in Strafsachen. Klaus Marxen

Die Wiederaufnahme in Strafsachen - Klaus Marxen


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(BVerfGG)

       3.Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

       4.Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

       5.Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

       6.Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

       7.Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

       8.Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

       9.Grundgesetz (GG)

       10.Jugendgerichtsgesetz (JGG)

       11.Menschenrechtskonvention (MRK)

       12.Rechtspflegergesetz (RPflG)

       13.Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)

       14.Strafgesetzbuch (StGB)

       15.Strafprozessordnung (StPO)

       16.Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)

       17.Strafvollzugsgesetz (StVollzG)

       18.Zivilprozessordnung (ZPO)

       19.Zuständigkeitsergänzungsgesetz (ZEG)

       Stichwortverzeichnis

      Einleitung › A. Zur Praxis der Wiederaufnahme in Strafsachen und zugleich zur Konzeption des Buches

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      Die Praxis der Wiederaufnahme in Strafsachen ist höchst unbefriedigend. Es bedarf keiner aufwändigen empirischen Untersuchung, um wissen zu können, dass die Misserfolgsquote bei Wiederaufnahmeanträgen außerordentlich hoch ist. Die Auskunft ist von jedem Richter oder Staatsanwalt zu erhalten, der mit Wiederaufnahmesachen befasst ist. Sofern dieser sich vor Berufsblindheit hat bewahren können, wird er zugeben, dass keineswegs entsprechend selten rechtskräftige Fehlurteile in der strafrechtlichen Praxis vorkommen. Nur werden sie eben selten korrigiert.

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      Das Buch soll zu einer Veränderung der Rechtsanwendungspraxis beitragen. Es bietet eine betont systematische Darstellung des Wiederaufnahmerechts, was das Verständnis für die Besonderheiten dieses Gebietes fördern soll. Die Abfolge der gesetzlichen Vorschriften ist nämlich eher verwirrend. Daher leisten Kommentare auch nur begrenzt Hilfestellung. Zugleich ist eine kritische Überprüfung der restriktiven justiziellen Praxis beabsichtigt. Somit wendet sich das Buch nicht allein an Strafverteidiger, sondern auch an sonstige in Praxis und Theorie mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Personen.

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      Einleitung › B. Einführung in das Recht der Wiederaufnahme in Strafsachen

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