Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer
die mit der Gefahr der Vermögensabschöpfung Hand in Hand gehen.
Die vorliegende 6. Auflage markiert einen tiefgreifenden Generationenwechsel. Aus dem klassischen „Ulsenheimer“ ist nun der „Ulsenheimer/Gaede“ geworden. Der neue Mitautor und Mitnamensgeber Karsten Gaede ist ein erfahrener Medizinstrafrechtler und Garant für das weiterhin hohe Niveau sowie die ungebrochene Aktualität des Werkes. Zum bewährten Autorenteam gehören ferner der langjährig im Arztstrafrecht tätige Rechtsanwalt Rolf-Werner Bock sowie der Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten, Elmar Biermann. Des Weiteren konnte Annika Dießner als neue Mitautorin gewonnen werden, die ebenfalls auf ihre profunden Kenntnisse im Arztstrafrecht und ihre vielfältigen Erfahrungen als in diesem Bereich arbeitende Strafverteidigerin zurückgreifen kann. Sie alle tragen dazu bei, dass das Werk seine, es schon immer prägende Mischung aus hochkarätiger Wissensvermittlung und praxisnaher Umsetzung im Alltag von Verteidigern, Allgemeinjuristen und Medizinern beibehält.
Alles in allem ist das Werk für jeden im Bereich des Arztstrafrechts tätigen Rechtsanwender unverzichtbar, nicht zuletzt für den darauf spezialisierten Strafverteidiger.
Im September 2020
Passau Werner Beulke
Berlin Alexander Ignor
Bearbeiterverzeichnis
Bearbeiterverzeichnis
Gaede | Einleitung, Kap. 1 Teil 1 I–III, V, VII–XI, Teil 4, 6–9, 13–16 |
Biermann | Kap. 1 Teil 1 VI, Teil 3 |
Bock Dießner | Kap. 1 Teil 1 IV, Teil 2 Kap. 1 Teil 5, 10-12, Kap. 2 |
Inhaltsverzeichnis
Einleitung Zur praktischen Bedeutung des Arzt- und Medizinstrafrechts
Kapitel 1 Das materielle Arztstrafrecht Vorbemerkung
Teil 1Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
I.Der Deliktsaufbau der Fahrlässigkeitstat
II.Die Elemente des Unrechtstatbestandes
1.Der (naturwissenschaftliche) Kausalzusammenhang zwischen Handlung (Unterlassen) und Erfolg
2.Die Verletzung der im Verkehr erforderlichen (objektiven) Sorgfaltspflicht
a)Behandlungsmisserfolg nicht gleichbedeutend mit Behandlungsfehler
b)Objektiv-typisierender Sorgfaltsmaßstab
cc)Erlaubtes Risiko als Grenze
aa)Maßgeblichkeit des Standards
bb)Prozessuale Bedeutung der Leitlinien
cc)Differenzierung der Leitlinien
dd)Empfehlungen, Leitlinien, Richtlinien
ff)Zusammenfassung und prozessuale Hinweise
d)Bestimmung der objektiv gebotenen Sorgfalt aus der Sicht ex ante
e)Grundsatz der Methodenfreiheit
aa)Therapiefreiheit und medizinischer Fortschritt
bb)Ärztliche Verantwortung und Selbstbestimmung des Patienten
cc)Therapiefreiheit und Behandlungsfehler