Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_cb5f1e6c-7936-57e7-8f33-16ec88a950f7">Entwicklung der Aufklärungspflicht
c)Verschärfung der Aufklärungsanforderungen
VI.Die Aufklärung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Einwilligung
3.Keine allgemeingütige Formel
d)Risikoaufklärung als Oberbegriff
bb)Risikoaufklärung im engeren Sinn
5.Umfang und Intensität der Risikoaufklärung
a)Art des Risikos
bb)Eingriffsspezifische, typische Risiken
b)Indikation und Dringlichkeit des Eingriffs
aa)Aufklärung bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen
bb)Aufklärung vor diagnostischen Eingriffen
cc)Aufklärung bei (relativ) indizierten Eingriffen
dd)Aufklärung bei zwingend (absolut) indizierten Eingriffen
ee)Aufklärung bei vital indizierten, dringlichen Eingriffen
7.Abhängigkeit der Aufklärungsanforderungen von der Person, dem Verhalten und dem körperlichen Zustand des Patienten
a)Der verständige Patient und das Konzept der Stufenaufklärung
b)Individualisierung der Aufklärung
8.Aufklärung über Behandlungsalternativen
a)Allgemeine Grundsätze und Fallbeispiele
b)Aufklärungspflicht bei neuen Therapieverfahren und Außenseitermethoden
9.Keine „Vernunfthoheit“ des Arztes, kein „therapeutisches Privileg“
a)Ablehnung ärztlicher Hilfe aus Glaubens- und Gewissensgründen
cc)Intraoperatives Transfusionserfordernis
b)Keine Entscheidung „zu Lasten Dritter“