Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer
href="#ulink_8395ce8a-1515-5265-b1a5-aca31c310233">10.Die Erweiterungsoperation bei unvorhersehbaren Abweichungen vom ursprünglichen Operationsplan
11.Aufklärungspflichtiger, Aufklärungsadressat, Zeitpunkt und Form der Aufklärung
aa)Aufklärung durch den behandelnden Arzt
bb)Delegation der Aufklärung auf andere Ärzte
aa)Die natürliche Einsichtsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Einwilligung
cc)Einwilligungsunfähige Volljährige
12.Der Zeitpunkt der Aufklärung
a)Die Umstände des Einzelfalls entscheiden
b)Zeitpunkt bei stationären Eingriffen
aa)Unterschiedliche Zeitpunkte für Operateur und Anästhesist
c)Ambulante und stationär diagnostische Eingriffe
f)Keine „Verfallsfrist“ für die Aufklärung
13.Die Form der Aufklärung
a)Schriftform kein Wirksamkeitserfordernis
e)Das Konzept der Stufenaufklärung
14.Dokumentation und „Beweissicherung“
15.Keine „unbilligen Anforderungen“ an den Nachweis der Aufklärung
17.Wegfall der Aufklärungspflicht
bb)Kein Verzicht durch Berechtigte?
c)Aufklärung „kontraindiziert“
d)Unmöglichkeit der Aufklärung
18.Keine Haftung des Arztes trotz Verletzung der Aufklärungspflicht
a)Der Erfolg liegt außerhalb des „Schutzbereichs der Norm“
b)Fehlende Kausalität des Aufklärungsmangels