Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer

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href="#ulink_8395ce8a-1515-5265-b1a5-aca31c310233">10.Die Erweiterungsoperation bei unvorhersehbaren Abweichungen vom ursprünglichen Operationsplan

       11.Aufklärungspflichtiger, Aufklärungsadressat, Zeitpunkt und Form der Aufklärung

       a)Wer klärt auf?

       aa)Aufklärung durch den behandelnden Arzt

       bb)Delegation der Aufklärung auf andere Ärzte

       b)Die aufzuklärende Person

       aa)Die natürliche Einsichtsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Einwilligung

       bb)Minderjährige Patienten

       cc)Einwilligungsunfähige Volljährige

       12.Der Zeitpunkt der Aufklärung

       a)Die Umstände des Einzelfalls entscheiden

       b)Zeitpunkt bei stationären Eingriffen

       aa)Unterschiedliche Zeitpunkte für Operateur und Anästhesist

       c)Ambulante und stationär diagnostische Eingriffe

       d)„Verspätete“ Aufklärung

       e)Problemfall Geburtshilfe

       f)Keine „Verfallsfrist“ für die Aufklärung

       13.Die Form der Aufklärung

       a)Schriftform kein Wirksamkeitserfordernis

       b)Gespräch unerlässlich

       c)Sprachkundige Person

       d)„Einwilligungserklärung“

       e)Das Konzept der Stufenaufklärung

       14.Dokumentation und „Beweissicherung“

       15.Keine „unbilligen Anforderungen“ an den Nachweis der Aufklärung

       16.„Ständige Übung“

       17.Wegfall der Aufklärungspflicht

       a)Vorinformierter Patient

       b)Ausdrücklicher Verzicht

       aa)Kein Blankoverzicht

       bb)Kein Verzicht durch Berechtigte?

       c)Aufklärung „kontraindiziert“

       d)Unmöglichkeit der Aufklärung

       18.Keine Haftung des Arztes trotz Verletzung der Aufklärungspflicht

       a)Der Erfolg liegt außerhalb des „Schutzbereichs der Norm“

       b)Fehlende Kausalität des Aufklärungsmangels

       aa)Hypothetische Einwilligung

       bb)Nachweis der hypothetischen


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