Handbuch Ius Publicum Europaeum. Monica Claes
href="#ulink_ae91d25a-7061-5657-8f7c-1cf4ca558f27">Letztendlich eine Bereicherung für beide Rechtsordnungen – der Weg zur cross-fertilization72 – 78
a) Bereicherung der Rechtsprechung der nationalen Gerichte73, 74
b) Bereicherung der Rechtsprechung des EuGH75 – 78
III. Verfassungsgerichtliche Kooperation innerhalb des Europarates (I) – Das gerichtliche Zusammenspiel zwischen dem EGMR und dem EuGH79 – 112
1. Die Annäherung des EuGH an die EMRK – eine bedachte, distanzierte und möglicherweise etwas utilitaristische Haltung79 – 85
2. Die Annäherung des EGMR an das EU-Recht – auf dem Weg zu einem ergiebigen Zusammenspiel zwischen EGMR und EuGH86 – 98
a) Von der anfänglichen Rivalität mit dem EuGH zu der jetzigen konstruktiven Zusammenarbeit86 – 88
b) Verwendung der Rechtsprechung des EuGH durch den EGMR – eine zusätzliche Quelle für die ergänzende Rechtfertigung der eigenen Rechtsprechung89 – 93
c) Meinungsverschiedenheiten sind unvermeidbar – auf dem Weg zu einem vernünftigen Gleichgewicht nicht ohne gewisse Auseinandersetzungen zwischen den Gerichten94 – 98
3. Die gerichtliche Kooperation zwischen EuGH und EGMR im rechtlichen Rahmen des Vertrags von Lissabon – der schwere Weg zum EMRK-Beitritt99 – 112
a) Der neue Rechtsrahmen nach dem Lissaboner Vertrag99 – 105
b) Der Schlag des EuGH gegen den Beitritt der Union zur EMRK106 – 112
IV. Verfassungsgerichtliche Kooperation innerhalb des Europarates (II) – EGMR und nationale Gerichte113 – 151
1. Grundlegende Elemente: Autonomie, Subsidiarität, Beurteilungsspielraum und Proportionalität113 – 127
a) Autonomie der EMRK-Begriffe114 – 118
c) Beurteilungsspielraum121 – 125
2. Die Wirkung der Urteile des EGMR in den Einzelstaaten: die unerlässliche Kooperation der nationalen Richter128 – 140
a) Kein „self-executing“-Charakter der Urteile des EGMR128 – 133
b) Der bindende Charakter der EGMR-Entscheidungen134 – 136
3. Die notwendige Kooperation zwischen dem EGMR und den nationalen Verfassungsgerichten: potenzielle Effekte des neuen Protokolls 16141 – 151
a) Ausgewählte Beispiele für den gerichtlichen Dialog zwischen dem EGMR und den nationalen Verfassungsgerichten142 – 147
b) Das Protokoll 16: ein neuartiger Weg der verfassungsrechtlichen Kooperation zwischen dem EGMR und den höchsten nationalen Gerichten148 – 151
V. Informelle verfassungsgerichtliche Kooperationen – mehr als nur rein persönliche Beziehungen zwischen Richtern152 – 156
VI. Schlussbetrachtungen – auf dem Weg zur cross-fertilization im Rahmen einer verfassungsgerichtlichen Mehrebenen-Kooperation157 – 160
§ 120 Der Einfluss von Unionsrecht und der EMRK auf die nationale Verfassungsgerichtsbarkeit