Das WIE der Pflegeversicherung 2016 für pflegebedürftige Babys, Kinder und Erwachsene. Dr. André Wieprecht

Das WIE der Pflegeversicherung 2016 für pflegebedürftige Babys, Kinder und Erwachsene - Dr. André Wieprecht


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_99c1f126-9b32-5e7d-a778-3cee776d584a">Kombinationsmöglichkeit der Pflegesachleistungen und des Pflegegeldes nach § 38 SGB XI

       Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

       Die ambulant betreute WG als alternative Wohnform zur Unterbringung in Pflegeheimen

       Anschubfinanzierung für die WG

       Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI

       Abgrenzung Pflegehilfsmittel zum Hilfsmittel nach der Krankenversicherung

       Eigenanteils- und Zuschussempfehlung bei Hilfsmitteln mit Gebrauchsgegenstandsanteil

       Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei einem Neubau

       Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI

       Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI

       Vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI

       Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen nach § 43a SGB XI

       Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

       F. Leistungen für Pflegepersonen

       Welche Leistungen gibt es für Pflegepersonen?

       Auszeiten nach Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz

       G. Was kann man tun, wenn ein Antrag abgelehnt wurde?

       Ablehnung eines Antrags und was nun?

       Checkliste für einen Widerspruch

       H. Ausblick auf das Zweite Pflegestärkungsgesetz für das Jahr 2017

       Ein kleiner Überblick für das Jahr 2017

       Einstufung in den Pflegegrad ab 2017

       Einstufung in den Pflegegrad bei Kindern im Alter bis zu 18 Monaten ab 2017

       Was ist mit meiner alten Pflegestufe?

       Sonderstellung Pflegegrad 1

       Leistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 ab 01.01.2017

       Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI n.F. 2017

       Pflegegeld nach § 37 SGB XI n.F. 2017

       Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI n.F. ab 2017

       Ambulant betreutes Wohnen nach § 38a SGB XI n.F. 2017

       Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI n.F. 2017

       Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI n.F. 2017

       Vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI n.F. 2017

       Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen nach § 43a SGB XI n.F. 2017

       Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 43b SGB XI n.F. 2017

       Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI n.F. 2017

       Leistungsänderungen für Pflegepersonen ab 2017

       Schlusswort

       Abkürzungsverzeichnis

      Die Autoren sind verheiratet und leben mit ihren zwei Söhnen in Dresden. Ein Kind ist pflegebedürftig. Sie sind immer wieder damit befasst, die beste Pflegesituation für ihren Sohn zu schaffen. Dabei hilft es, dass der Vater promovierter Rechtsanwalt ist und unter anderem als Lehrbeauftragter bzw. Dozent an zwei Dresdner Bildungseinrichtungen sowie in Seminaren unter anderem zur Pflegeversicherung lehrt. Die Autoren glauben, dass es nicht hilft, den Kopf in den Sand zu stecken. Besser ist es, sich zu informieren und sich so zu organisieren, dass auch mit der Pflegesituation ein halbwegs „normales“ Leben möglich ist. Sie möchten daher ihre Erfahrungen, die von Freunden und Bekannten sowie die rechtlichen Grundlagen Ihnen mit diesem Buch nahe bringen.

      Es gibt derzeit ca. 2,8 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Die Tendenz der Pflegebedürftigkeit ist steigend und wird mit der Einführung von fünf Pflegegraden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2017 bis zum Jahr 2030 wohl ca. 3,5 Millionen betragen. Es wird erwartet, dass in den darauf folgenden zwei Jahrzehnten über 4 Millionen Menschen von einer Pflegebedürftigkeit betroffen sein werden. Die Pflegebedürftigkeit betrifft alle Bevölkerungsgruppen vom Baby bis hin zum Erwachsenen. Sie kann plötzlich, etwa durch einen Unfall, oder zum Beispiel als Krankheitsfolge nach und nach eintreten. Außerdem dürfen neben den Pflegebedürftigen die Angehörigen und sonstigen Helfer sowie die im Sozialbereich tätigen Menschen, wie die Mitarbeiter der Pflegedienste und Pflegeheime, nicht vergessen werden. Sie alle sind vielfach ebenfalls involviert oder stehen mit Rat und Tat zur Seite.

      Im Vorfeld und zu Beginn der Pflegebedürftigkeit wissen die Pflegebedürftigen und die Angehörigen oft nicht, wie sie mit der neuen Situation umgehen sollen und welche Pflegeleistungen überhaupt in Betracht kommen. Später kommt es darauf an, die Leistungen der Pflegeversicherung der veränderten Pflegesituation anzupassen, um so die optimale Pflege zu gewährleisten.


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