Der Kollektivismus und die soziale Monarchie. Josef von Neupauer
3. a) Der Erziehungs- und Volksschul-Unterrichtsdienst.
Das Erziehungs- und Unterrichtswesen der Gemeinde und des Quartiers untersteht einem Pädagogen. Er wird selbst am Unterricht sich beteiligen, vorzüglich aber die Oberaufsicht jener Geschäfte führen, die das Erziehungs- und Unterrichtswesen betreffen. Er stellt die Erziehungs- und Unterrichtsstatistik zusammen, hat für die Beobachtung der Gesetze und eventuell deren Ergänzung zu sorgen, in den Disziplinarfällen des ihm untergeordneten Personals dem Verwaltungsbeamten Vortrag zu halten und den leitenden Einfluß auf die gesamte geistige Bewegung in der Gemeinde (dem Quartier) zu nehmen.
Außer ihm werden in jeder Gemeinde (Quartier) mit volksschulpflichtigen Kindern sieben oder acht Fachlehrer für die acht oberen Klassen bestellt werden und der Unterricht in den ersten vier Klassen wird vier Personen des weiblichen Erziehungspersonales überlassen werden können. Der Pädagoge und die Lehrer werden sich verdient machen, wenn sie sich ab und zu an den Vorträgen beteiligen, die vor der gesamten Gemeinde über die Fortschritte in den einzelnen Wissenszweigen nach Art der university extension gehalten werden sollen, wobei übrigens auch auf Gelehrte, Forscher, Akademiker, höhere Lehrpersonen und Erfinder gerechnet werden wird und wobei tunlichst viele Demonstrationen vorgeführt werden sollen. Da man annehmen kann, daß die Volksschullehrer der acht oberen Klassen in wissenschaftlicher Beziehung auf der Höhe unserer heutigen Mittelschulprofessoren stehen werden, kann der populärwissenschaftliche Vortrag an mindestens einem Tage in der Woche für jede Urgemeinde gewiß sichergestellt werden.
Sind besondere Klassen für Mädchen eingerichtet, so werden für selbe weibliche Fachkräfte zu bestellen sein. Für die Überwachung des Erziehungs- und Schuldienstes werden im Bezirke, Kreise, der Provinz höhere Lehrpersonen, Einzelne oder Kollegien, zu bestellen sein, welche den Geschäftsgang zwischen den untersten Organen und der Zentralverwaltung zu vermitteln haben.
Wir wissen, welches Interesse unsere Universitäten für die psychologischen Versuchsanstalten in neuerer Zeit gezeigt haben. Sie werden nützliche Vorarbeiten leisten, welche dem künftigen Erziehungs- und Verwaltungsdienste zustatten kommen werden. Doch wird man sich dann mit vereinzelten Beobachtungen nicht begnügen, sondern soviel als möglich Beobachtungen an jedem einzelnen Individuum machen und die einzelnen Personen zu Selbstbeobachtungen heranbilden.
Die Unterrichtspersonen werden 4 oder 5 Lehrstunden im Tage geben können, nachdem die Zahl der Schüler 25 in einer Klasse nicht übersteigen soll und demnach auch die Revision der Aufgabenhefte weniger Arbeit macht.[9] Die Ferien werden wohl etwas kürzer bemessen werden als heute.
Der Volksunterricht ohne Spezialschulen und höhere Unterrichtsanstalten wird in einem Staate von 45 Millionen für die acht höheren Jahrgänge 360,000 Personen in Anspruch nehmen, nämlich 8 Lehrpersonen für 1000 Bewohner. Vom untergeordneten Erziehungspersonale ist in VII, b, die Rede. Es haben sich die Lehrkräfte an der Erziehung selbstverständlich mit zu beteiligen und besonders die Oberaufsicht im Verein mit den Pädagogen zu besorgen. Es werden ferner auch die Lehrkräfte vorzüglich zu Hilfsarbeiten für die Verwaltungsbeamten herangezogen werden und die statistischen Kalkulationsarbeiten besorgen oder, sofern die Menge dieser Arbeiten so groß wäre, daß Schulkinder zu deren Bewältigung herangezogen werden müßten, diese Arbeiten organisieren und leiten.
Außerdem erwartet man von den Lehrpersonen nicht nur, daß sie sich in den Fortschritten ihrer wissenschaftlichen Fächer auf dem Laufenden erhalten, zu welchem Ende ihnen die Verwaltung entsprechende Wochenschriften zusenden und mindestens in den Bezirksvororten vollständige Sammlungen der wissenschaftlichen Behelfe einrichten und fortlaufend ergänzen wird, sondern es wird auch vorausgesetzt, daß sie sich an der Forschung beteiligen, in welcher Richtung durch Vermittelung der Akademie eine gewisse Art von Organisierung stattfinden könnte, daß nämlich jedem gewisse Forschungsprobleme zugewiesen würden.
Auch den Lehrpersonen würden regelmäßige Zusammenkünfte am Bezirksvororte und den Vertretern der einzelnen Fächer am Kreisvororte zur Pflicht gemacht.
Zeigt es sich, daß die Frauen für den Betrieb der Wissenschaften als Schüler, Lehrer und Forscher eine der der Männer ebenbürtige Veranlagung haben, so wird es sich empfehlen, ihnen die Hälfte aller Lehrkanzeln offen zu halten.
b) Höherer Unterricht.
Zur Pflege der eigentlichen Wissenschaft und Kunst und der Technik in allen ihren Zweigen dienen die Hochschulen, welche in der Reichshauptstadt vereiniget werden.
Die Gründe dieser Konzentrierung sind folgende: Da die Reichshauptstadt in einem monarchischen Staate, wir haben hier Österreich im Auge, das eine habsburgische Monarchie bleiben oder zerfallen muß, der regelmäßige Wohnsitz der Familien des höchsten Adels ist, so entwickelt sich naturgemäß dort die höchste Blüte geselligen Lebens, also jene Atmosphäre, in welcher, wenn sie der richtige Geist erfüllt, das geistige Leben die meisten Anregungen empfängt. So wohl angebracht der Individualismus auf dem Gebiete der Forschung und der Kunst ist, so hat sich auch für dieses Gebiet des menschlichen Schaffens die Organisation zum Teile bewährt, wie die organisierte Kooperation der Sternwarten sich längst als förderlich erwiesen hat. Gerade jene großen Geister, die an der Spitze der geistigen Bewegung wirken, bedürfen auch ihrerseits der mannigfaltigsten Anregungen, sind dafür am meisten empfänglich und verbreiten auch wieder die mannigfaltigsten Anregungen, die gerade bei den hervorragendsten Männern und Frauen ihres Kreises am befruchtendsten wirken. Es hat also kaum einen Zweck, diese Personen zu trennen und in eine größere Anzahl von Orten zu zerstreuen, sie werden sich am wohlsten fühlen in einer großen Zentrale, welche alles umfaßt, was groß und herrlich ist, an Geist, schöpferischer Kraft und andererseits wieder an Schönheit und äußeren Vorzügen. Damit ist nur gesagt, daß ein solcher Mittelpunkt des geistigen Lebens gegeben sein wird, nicht daß die geistigen Größen dorthin gebannt werden müssen, da sie, sofern sie ihr Beruf daran nicht hindert, sich auch in die Stille der Einsamkeit zurückziehen mögen. Der Staat könnte einem Virchow auch auf jeder Alpe ein wissenschaftliches Institut ersten Ranges einrichten und ihm einen Stab von Hilfsarbeitern beigeben. Aber das sind jedenfalls Ausnahmsfälle und es wird schwerlich ein Rufer im Streit der Wissenschaft ein solches Bedürfnis empfinden.
Diese Schicht der Bevölkerung bedarf für ihre Wirksamkeit eines unermeßlichen Schatzes an Gütern, Sammlungen, Bibliotheken, Maschinen, Stoffen und Instrumenten, ein Schatz, der in seiner ganzen Vollständigkeit nur an einem Orte vereinigt sein kann, dort aber Allen zugänglich sein wird, die seiner bedürfen.
Es gibt im kollektivistischen Staate keinen Grund, der eine Dezentralisation dieser Anstalten wünschenswert machen würde. Im kollektivistischen Staate sind Provinzen, Kreise, Bezirke keine sogenannten historischen Individualitäten, sondern ihre Hauptorte Knotenpunkte für Administration, Reiseverkehr, Umsatz von Gütern und diese Städte haben keinen Grund, auf die Reichshauptstadt eifersüchtig zu sein. Denn in diesen Städten gibt es keine Eigentümer von Häusern und Grundstücken, die, auf die Erhöhung des Wertes ihres Besitzes bedacht, einen Anlaß hätten, die Errichtung einer Anstalt innerhalb des Weichbildes ihrer Stadt zu verlangen, ein Begehren, das sich in der heutigen Gesellschaftsordnung als politischer Faktor geltend macht. In unserer Gesellschaftsordnung macht sich der Besitz immer zum Schaden des Gemeinwohles geltend. So wie die Unbewohnbarkeit der Dörfer für Menschen, die eine höhere Kultur beanspruchen, demnach auch die ungesunde Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen Ortschaften, so ist auch wieder die Dezentralisation, wo sie nicht am Platze ist, lediglich eine Folge unserer Gesellschaftsordnung und demnach können die Erfahrungen unserer Tage keinen Beweis dafür liefern, daß die Verlegung der Universitäten in kleinere Städte irgendwie von Vorteil ist. Übrigens wird es von der politischen Geschichte, die Österreich bis zum Übergange zum Kollektivismus durchzumachen haben wird, abhängen, ob eine gleichberechtigte Metropole für Ungarn in Budapest aufrecht zu erhalten sein wird.
Die heutige Gestaltung der Universitäten wird in einer vernünftigen staatlichen Einrichtung kaum noch mehr einen Bestand haben können, ja es scheint, als hätten sie sich auch für die heutige Gesellschaftsordnung überlebt. Das Überwiegen