August Bebel - Die Frau und der Sozialismus. Bebel August

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aufzuerlegen. Aus solchen Zuständen erklärt sich die historisch beglaubigte Tatsache, daß in dem von unseren Romantikern als so fromm und sittsam dargestellten Mittelalter zum Beispiel 1414 auf dem Konzil zu Konstanz nicht weniger als 1500 fahrende Frauen anwesend waren.

      Diese Zustände traten aber keineswegs erst beim Verfall des Mittelalters auf, sie begannen schon frühzeitig und gaben unausgesetzt zu Klagen und Verordnungen Anlaß. So erließ im Jahre 802 Karl der Große eine Verordnung, in der es hieß: »Die Frauenklöster sollen streng bewacht werden, die Nonnen dürfen nicht umherschweifen, sondern sollen mit größtem Fleiß verwahrt werden, auch sollen sie nicht in Streit und Hader untereinander leben und in keinem Stück den Meisterinnen oder Äbtissinnen ungehorsam oder zuwider handeln. Wo sie aber unter eine Klosterregel gestellt sind, sollen sie dieselbe durchaus einhalten. Nicht der Hurerei, nicht dem Volltrinken, nicht der Habsucht sollen sie dienen, sondern auf jede Weise gerecht und nüchtern leben. Auch soll kein Mann in ihr Kloster eintreten, als bloß zur Messe, und dann soll er gleich wieder weggehen.« Und eine Verordnung vom Jahre 869 bestimmte: »Wenn Priester mehrere Frauen halten, oder das Blut von Christen oder Heiden vergießen, oder die kanonische Regel brechen, so sollen sie des Priestertums beraubt werden, weil sie schlechter sind als Laien!« Die Tatsache, daß in jener Zeit der Besitz mehrerer Frauen den Priestern verboten wurde, spricht dafür, daß noch im neunten Jahrhundert Ehen mit mehreren Frauen keine Seltenheit waren. In der Tat bestanden keine Gesetze, die dieses verboten.

      waere ez niht unstaete

       der zwein wîben wolte sîn für eigen jehen,

       bei diu tougenlîche? sprechet, herre, wurre ez iht?

       (man sol ez den man erlouben und den vrouwen nicht.)

      Besonders verhängnisvoll für den moralischen Zustand der Zeit wirkten auch die Kreuzzüge, die Zehntausende von Männern auf Jahre der Heimat fern hielten und die namentlich im oströmischen Reich Sitten kennenlernten, die bis dahin in Westeuropa so gut wie unbekannt waren.

      Um dem Elend dieser zahlreichen hilflosen Frauen einigermaßen entgegenzuwirken, errichtete man seit der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts in vielen Städten sogenannte Beguinenanstalten, die unter städtischer Verwaltung standen. In diesen untergebracht, waren sie gehalten, einen anständigen Lebenswandel zu fuhren. Aber weder waren diese Anstalten noch die zahlreichen Frauenklöster imstande, alle Hilfesuchenden aufzunehmen.

      In Würzburg schwor der Frauenwirt dem Magistrat: »Der Stadt treu und hold zu sein und Frauen zu werben.« Ähnlich in Nürnberg, Ulm, Leipzig, Köln, Frankfurt usw. In Ulm, in dem 1537 die Frauenhäuser aufgehoben wurden, beantragten 1551 die Zünfte wieder ihre Einführung, »um größeres Unwesen zu verhüten«! Hohen Fremden wurden auf Stadtkosten Freudenmädchen zur Verfügung gestellt. Als König Ladislaus 1452 in Wien einzog, sandte


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