Tagebücher der Henker von Paris. Henry Sanson
sich übrigens in meiner Familie erhalten. Keiner von uns hat sich davon zurückgezogen, und wir hatten unter anderem einen Balsam, dessen Wirksamkeit gegen die eingewurzeltsten Schmerzen anerkannt war.
Wir verkauften diese Mittel sehr teuer, ich gebe es zu, aber nur der Aristokratie und reichen Leuten, den Armen gaben wir sie umsonst; das glich sich wieder aus.
Ich kehre jetzt wieder zu Sanson de Longval zurück. Die Wohnung in dem Hause des Schandpfahls, das mitten auf einem lärmenden und bevölkerten Markte lag, umgeben von Buden, die dazu gehörten, schien ihm weder heimlich genug für seine Arbeiten, noch paßte sie für seine Gemütsstimmung.
Diese Erwägungen bestimmten Sanson von Longval, sein Haus des Schandpfahls zu verlassen, weil sein Amt ihn nicht nötigte, daselbst zu wohnen. Es gab damals in Paris ein fast wüstes Stadtviertel, das man Neu-Frankreich nannte; es ist die Stelle, die heute ein Teil des Faubourg Poissonnière einnimmt.
Nach Neu-Frankreich, neben der Sankt-Annenkirche, verlegte Charles Sanson seine Wohnung, nachdem er das Haus des Schandpfahles für sechshundert Livres, für damalige Zeit eine bedeutende Summe, vermietet hatte. Wir werden später sehen, dass meine Familie sich in diesem Viertel fest einrichtete und es nicht mehr verließ. Nur ich habe es aufgegeben, als ich nach meiner Verzichtleistung mit allen Erinnerungen an die Vergangenheit brechen wollte.
Die ersten Jahre nach der Ankunft Charles Sansons von Longval in Paris bieten nichts Bemerkenswertes.
Fast alle Todesurteile wurden durch eine Kammer des Parlaments erlassen, die sich die Kriminalkammer nannte. Die gerichtlichen Formen waren kurz und summarisch.
Wenn ein Angeklagter darauf bestand, das Verbrechen, das man ihm zur Last legte, zu leugnen, befahl der Hof meistens die vorbereitende Frage, und man suchte ihm durch schreckliche Qualen das Geständnis zu entreißen, das er verweigerte. Wenn in anderen Fällen die Schuld durch hinreichende Beweise festgestellt schien, so fügte die Kriminalkammer, indem sie das Todesurteil erließ, hinzu, dass der Verurteilte, ehe er zur Hinrichtung geführt würde, der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Frage unterworfen werden solle, um seine Mitschuldigen, wenn er solche hätte, anzugeben.
Dieses Geschäft des Torturmeisters gehörte glücklicherweise nicht zu den Amtspflichten des Scharfrichters, es wurde von Beamten, die besonders angestellt waren, verwaltet. Einer meiner Großonkel war mit diesem Amte bekleidet, denn es scheint, dass man in meiner Familie gezwungen war, alle diese Scheußlichkeiten miteinander zu vereinigen. Er hat darüber Berichte hinterlassen, bei denen einem die Haare zu Berge stehen. Ich will ein für allemal dieses Verfahren angeben.
An dem Tage, an dem das Urteil vollzogen werden sollte, begab sich der erste Kommis der Kriminalkanzlei, von einem Huissier des Châteletplatzes begleitet, in die Torturkammer. Dies war ein großer düsterer Saal, damit man nicht deutlich die Gesichtszüge sehe, und hermetisch verschlossen, um zu verhindern, dass das Schmerzgeschrei nach außen dringe. Der Verurteilte wurde darauf eingeführt, man ließ ihn niederknien und las ihm laut das Urteil vor. Dann wurde er ergriffen, gebunden und von dem Torturmeister auf der Folterbank ausgestreckt. In diesem Augenblicke traten zwei Parlamentsräte ein, abgeordnete Kommissarien, um ihn zu befragen.
Das Verhör begann sogleich. Zwischen jeder Frage wurde eine neue Tortur bei dem Delinquenten angewandt; man presste ihm die Glieder in einem Schraubstock, man zerriss ihm das Fleisch und zerbrach ihm die Knochen. Warum sollte man auch noch diesen Körper schonen, der am Abend ein Leichnam sein würde?
Auf wiederholte Aufforderungen, die man an ihn richtete, dass er seine Mitschuldigen nennen solle, antwortete der Unglückliche meistens nur durch Schmerzgeschrei und Seufzer. Mehrere kamen bei diesen schrecklichen Qualen um; man berechnete, was ihnen noch an Kräften bleibe, um zu leiden, und manchmal täuschte man sich in dieser hässlichen Rechnung.
Die Stärksten konnten nicht dieser barbarischen Probe über eine gewisse Grenze hinaus widerstehen. Wenn blutiger Schaum auf ihre Lippen trat und der Schweiß des Todeskampfes sich auf den bleichen Schläfen zeigte, beeilte man sich, sie loszubinden und auf einer Matratze auszustrecken. Das kam fast immer beim achten spanischen Stiefel vor.
Wenn unter die Protokolle über die peinliche Frage, die wir noch haben, die schwache Hand des Gequälten nur noch unleserliche Züge setzen kann, die ebenso viel Blutflecke zu sein scheinen, so sind die Unterschriften der Richter und des Kanzleischreibers nicht von sichererer Hand. Man sieht, wie plötzlich eine Art von Fieber sich aller handelnden Personen bei dieser schrecklichen Szene bemächtigt hat, wie der, der die Fragen stellt, nicht mehr hört, der, welcher schreibt, die Feder konvulsivisch über das Papier laufen lässt, ohne Buchstaben zeichnen zu können. Die Erregung bringt bei ihnen dieselbe Wirkung hervor wie das Leiden bei dem Schlachtopfer.
So war noch zu Ende des siebzehnten Jahrhunderts der letzte Tag eines Verurteilten. Abends überlieferte man dem Scharfrichter, was noch von diesem menschlichen Wesen übrig geblieben war. Der Kanzleischreiber und der Huissier begleiteten diese Trümmer bis zu dem Orte der Hinrichtung, ermahnten ihn ein letztes Mal, seine Mitschuldigen zu nennen, und zogen sich dann zurück, nachdem sie ihn feierlich gegrüßt hatten. Ich finde, dass in diesem Gruße etwas sehr Düsteres lag, noch viel schrecklicher als das »Ave, Caesar, morituri te salutant« der Märtyrer.
Nun kam die Reihe an den Scharfrichter. Er musste ein so gut begonnenes Werk der Zerstörung vollenden: mit einer Eisenbarre die Gelenkverbindungen dieser verstümmelten Glieder zerbrechen und diesen noch nicht toten Leichnam mit gegen den Himmel gerichtetem Gesichte auf ein Rad befestigen, bis er ausgeatmet hatte. Warum wurde das Gesicht gen Himmel gewandt? Geschah es, damit der Unglückliche bis dahin einen Schrei der Rache für die menschliche Grausamkeit emporsenden könne?
Ich will erst später auf die Prozesse unter Ludwig XIV. zurückgreifen und jetzt Geschehnisse erzählen, die erst kurz vor meines Ahnen Tode spielen, aber in gewissem Sinne die Fortsetzung der Geschichte des Henkers bilden.
Der Bettler
Sanson von Longval war immer fromm gewesen, aber in den letzten Jahren seines Lebens erfüllte er die religiösen Pflichten mit noch größerem Eifer.
Es war damals Brauch, dass etwa zwanzig Bettler beiderlei Geschlechts sowohl an der Kirchhofstür als unter der Halle des Gebäudes Platz nahmen.
Mein Ahne ging selten an diesen Bettlern vorüber, ohne ihnen ein Almosen zu reichen.
Er hatte unter denen, welchen er auf diese Weise zu Hilfe kam, einen Greis bemerkt, der ihm seinerseits, sobald er vorüberging, stets mit auffälliger Aufmerksamkeit nachblickte.
Dieser Mann konnte etwa sechzig Jahre alt sein; weder Alter noch Elend hatten die Regelmäßigkeit seiner Gesichtszüge angegriffen. Mit seiner hohen und kahlen, vielfach gefurchten Stirn und dem langen grauen Barte, der ihm bis auf die Brust hinabhing, konnte man ihn leicht für das Bild eines der Christenapostel halten, der aus einer der gotischen Nischen der Kirchenhalle herabgestiegen sei.
Aber mit dem Kopfe hörte auch diese Ähnlichkeit auf, und die Menschlichkeit zeigte sich von da ab in ihrem ganzen Schrecken.
Das Oberteil der Beinkleider dieses Bettlers war auf dem Schenkel zerrissen und zeigte dem öffentlichen Mitleid ein schreckliches Geschwür auf dem Beine.
Leider schien nur dieses Geschwür, das man für hundertfach tödlich halten musste, von ganz besonderer Art zu sein, denn es veränderte sich niemals, weder zum Guten noch zum Schlechten.
Während fünf Jahren, in denen Sanson von Longval den Bettler an der Tür der Kirche Notre-Dame-de-Bonne-Nouvelle sah, fand er jedes Mal dasselbe Leiden unverändert, dasselbe bläuliche wilde Fleisch, und man hätte dabei an ein Wunder glauben können, wäre es nicht natürlicher gewesen, zu vermuten, es sei nur eine Täuschung, die der Mann mit der Unverschämtheit oder Naivität der damaligen Bettler sich täglich unverändert zu erneuern erlaubte.
Diese Überzeugung, welche den Armen in die Kategorie jener Freibeuter versetzte, die das öffentliche Mitleid durch Simulierung von Krankheiten in Anspruch nehmen, würde meinen Ahnen bestimmt haben, ihm kein Almosen mehr zu geben, wenn der Bettler nicht ein Kind bei sich gehabt