Von den Einrichtungen der Klöster. Johannes Cassianus

Von den Einrichtungen der Klöster - Johannes Cassianus


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Zunächst soll verhütet werden, daß der böse Feind die durch das nächtliche Gebet erlangte Reinheit des Herzens durch irgend ein Traumbild beflecke; denn dieser ist derselben stets neidisch und stellt vorzugsweise ihr unablässig nach. Wenn wir für unsere Fehler und Nachlässigkeiten Genugthuung dargebracht und unter Thränen und Seufzern durch unser Bekenntniß Verzeihung erlangt haben, so beeilt sich der Feind zur Zeit der Ruhe uns zu beflecken und ist gerade dann vorzüglich bestrebt, unser Gottvertrauen zu erschüttern und zu schwächen, wenn er sieht, daß wir uns mit größerer Glut durch die Reinheit unseres Gebetes zu Gott hinwenden. So versucht er zuweilen Diejenigen, welche er während der ganzen Nacht nicht verwunden konnte, in jener kurzen Stunde ihrer Tugend zu berauben. Der zweite Grund aber liegt darin, daß, wenn auch kein solches Schreckbild des Teufels auftaucht, auch ein reiner Schlaf, der sich einstellt, in dem Mönche, wenn er aufwacht, Trägheit und Schlaffheit des Geistes erzeugt, für den ganzen Tag seine Kraft lähmt, die Schärfe der Sinne abstumpft und ihm jene geistige Salbung raubt, welche ihn den Tag über gegen alle Nachstellungen des Feindes mit Vorsicht und Stärke zu waffnen im Stande ist. Deßhalb lassen sie auf die durch die Regel gebotenen Nachtwachen besondere Wachen von ihrer Seite folgen und beobachten sie mit noch größerer Gewissenhaftigkeit, damit Jene durch die Psalmen und Gebete erlangte Reinheit nicht verloren gehe und zu gleicher Zeit auch die Zerstreuungen des Tages um fo eifriger vermieden werden.

      14. Wie sie in ihren Zellen Handarbeit mit Gebet verbinden.

      

      Aus diesem Grunde füllen sie diese Nachtwachen mit Arbeit aus, damit nicht wie bei Müßigen der Schlaf sich bei ihnen einschleichen könne. Denn wie sie sich fast keine Zeit zum Ausruhen gestatten, so setzen sie auch der geistigen Betrachtung keine Grenze. Dadurch nämlich, daß sie die Körper- und Geisteskräfte zugleich üben, gleichen sie die Pflichten des äusseren Menschen mit den Anstrengungen des inneren in der Weise aus, daß sie an die flüchtigen Regungen des Herzens und das unstäte Schwanken der Gedanken das Gewicht der Arbeiten wie einen starken und unbeweglichen Anker legen; an diesen heften sie das zerstreute und unstäte Herz und vermögen so dasselbe hinter den Riegel der Zelle wie im sichersten Hafen eingeschlossen zu halten. Und so nur auf die geistige Betrachtung und die Bewachung der Gedanken gerichtet verhütet dieser Anker nicht bloß, daß der wachsame Geist in eine böse Einflüsterung willige, sondern bewahrt ihn auch vor allen überflüssigen und müßigen Gedanken, und man kann nicht leicht entscheiden, woran er befestigt ist, d. h. ob die Mönche wegen der geistlichen Betrachtung unablässig Handarbeit verrichten, oder ob sie wegen fortwährender Arbeit einen so herrlichen Fortschritt des Geistes und das Licht der Erlenntniß sich erwerben.

      15. Die Bescheidenheit gebietet, daß ein Jeder nach Schluß des Gebetes in seine Zelle zurückkehre, und wer anders handelt, setzt sich dem Tadel aus.

      

       Sind die Psalmen zu Ende, und ist die oben erwähnte tägliche Versammlung geschlossen, so wagt es Keiner von ihnen, auch nur kurze Zeit zurückzubleiben oder mit einem Andern zu reden; aber auch den ganzen Tag hindurch erlaubt sich Keiner seine Zelle oder seine Arbeit, die er in derselben zu verrichten gewohnt ist, zu verlassen ausser Jenen, die zur pflichtgemäßen Verrichtung irgend welcher nothwendigen Arbeit aufgefordert worden sind. Wenn sie diese auswärts verrichten, so muß jede Unterredung zwischen ihnen unterbleiben; sie müssen aber das aufgetragene Werk so verrichten, daß sie dabei einen Psalm oder eine Schriftstelle aus dem Gedächtniß hersagen, auf daß nicht nur nicht zu schädlichen Komplotten und sündhaften Plänen, sondern nicht einmal zu müßigen Gesprächen irgendwie Zeit oder Gelegenheit geboten sei, indem Mund und Herz durch die geistliche Betrachtung in gleicher Weise stets beschäftigt sind. Deßhalb wird mit der größten Strenge darauf geachtet, daß Keiner, besonders von den Jüngeren, betroffen werde, wie er mit einem Anderen nur einen Augenblick zusammensteht oder irgend wohin geht oder nur einen Händedruck wechselt. Wenn aber Einer sich irgendwie gegen diese Regel vergangen hat, so wird er als hartnäckiger Uebertreter der Satzungen mit einer schweren Schuld belastet erklärt und kann nicht ohne den Verdacht einer Verschwörung und boshafter Pläne dastehen. Wenn er diese Schuld vor der ganzen Versammlung der Brüder durch öffentliche Buße nicht tilgt, so wird ihm nicht mehr gestattet, an dem Gebete der Brüder Theil zu nehmen.

      16. Keiner darf mit Einem beten, der vom Gebete ausgeschlossen ist.

      

      Ja, wenn Einer für irgend ein Vergehen zeitweilig vom Gebete ausgeschlossen ist, so ist es Keinem gestattet, mit ihm zu beten, bevor nach demüthiger Bußübung seine Wiederaufnahme gewährt und ihm sein Vergehen vor allen Brüdern öffentlich verziehen worden ist. Deßwegen hält man sich mit einer solchen Strenge von der Gemeinschaft seines Gebetes fern, weil man glaubt, Derjenige, welcher vom Gebete ausgeschlossen ist, werde nach dem Worte des Apostels dem Teufel übergeben; und wenn Jemand aus unerleuchteter Frömmigkeit vor der Wiederaufnahme desselben durch den Vorsteher an seinem Gebete Theil zu nehmen sich erlaubt, so mache er sich theilhaftig seiner Verdammniß und überliefere sich selbst dem Satan, dem Jener zum Zwecke der Besserung überliefert worden war; dadurch begehe man einen um so größeren Fehler, weil man durch Gespräche oder gemeinschaftliches Gebet mit demselben ihn in seiner Anmaßung bestärke und in seiner Hartnäckigkeit befestige. Nur zum Verderben gereicht ihm dieser Trost, der nur sein Herz mehr und mehr verhärtet und ihm die Demüthigungen erspart, um derentwillen er von den Übrigen abgesondert war. Daher fruchtet der Tadel des Vorgesetzten wenig bei ihm, und er denkt nicht aufrichtig an Genugthuung und Verzeihung.

      17. Wer zum Gebete ruft, muß die Brüder zur gewohnten Stunde wecken.

      

      Derjenige, welchem die Einladung zur Gebetsversammlung und die Sorge für deren Zusammenberufung übertragen ist, wagt nicht, hie und da, wie es ihm gefällt, oder wie er gerade in der Nacht aufwacht, oder wenn ihn etwa seine Schlaflosigkeit dazu treibt, die Brüder zu den gewöhnlichen Nachtwachen zu wecken, sondern zur gewohnten Zeit erforscht er ängstlich und wiederholt an dem Laufe der Gestirne die zur Versammlung bestimmte Stunde und ladet dann erst die Brüder zur Verrichtung des Gebetes ein. Er sucht dadurch einen zweifachen Fehler zu vermeiden: einmal die festgesetzte Stunde zu verschlafen und sodann dieselbe zu früh anzusagen, um desto bälder wieder dem Schlafe sich überlassen zu können; auf diese Weise würde er weder für den heiligen Dienst, noch für die Ruhe der Brüder, sondern bloß für seine eigene Bequemlichkeit Sorge tragen.

      18. Vom Samstag Abend bis zum Sonntag Abend kniet man nicht.

      

      Auch Das ist noch zu erwähnen, daß vom Samstag Abend, mit welchem gleichsam schon der Sonntag anbricht, bis zum folgenden Abend bei den ägyptischen Mönchen die Kniee nicht gebeugt werden; aber auch an allen Tagen zwischen Ostern und Pfingsten geschieht Dieß nicht, sowie auch an diesen die gewöhnliche Fastenregel nicht beobachtet wird. Den Grund hiefür werde ich in den Collationen seiner Zeit auseinandersetzen. Unsere jetzige Aufgabe ist, die Verhältnisse in kurzer Aufzählung zu berühren, damit das Buch nicht den festgesetzten Umfang überschreite und den Leser mit Überdruß erfülle.

      Drittes Buch: Von dem vorgeschriebenen Officium des Tages.

      

      1. Einleitung.

      

       Von der Verrichtung des nächtlichen Psalmengebetes, wie sie in Aegypten gebräuchlich ist, glaube ich, mit Gottes Hilfe und soweit es meine schwachen Kräfte vermochten, genügend gesprochen zu haben; jetzt ist es meine Aufgabe, von der Feier der Terz, Sext und Non nach der Uebung der Klöster in Palästina und Mesopotamien zu handeln, um so, wie ich in der Vorrede gesagt habe, die Vollkommenheit der Aegyptier und die unnachahmliche Strenge ihrer Regel durch die Gebräuche dieser Mönche zu mildern.


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