Von den Einrichtungen der Klöster. Johannes Cassianus

Von den Einrichtungen der Klöster - Johannes Cassianus


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der Nacht entzogen haben. Denn Alles wird Jeder diesem Fleische zurückgeben, der ihm nicht vernünftiger Weise einen Theil zu entziehen, sondern das Ganze zu versagen sucht, der, besser gesagt, nicht das Überflüssige, sondern das Nothwendige wegschneiden will. Deßhalb muß man mit großem Schaden die Nachtwachen entgelten, wenn man sie ohne vernünftige Ueberlegung bis zum Tagesanbruch übermäßig ausdehnt. Ferner gibt man deßwegen den Nachtwachen eine Abwechslung durch die Dreiteilung des Gebetsdienstes, damit die Anstrengung durch diesen Wechsel gleichsam getheilt und so durch eine gewisse Annehmlichkeit die körperliche Erschöpfung beseitigt wird. Haben nämlich die Brüder die drei Antiphonen stehend gesungen, so respondiren sie alsdann, auf dem Boden oder ganz niedrigen Sitzbänken sitzend, während einer (versweise) vorsingt, drei Psalmen, welche einzeln von den einzelnen Brüdern in wechselnder Abfolge der andern dargeboten (vorgesungen) werden; und an diese reihen sie in derselben ruhenden Lage drei Lektionen. So vermindern sie die körperliche Anstrengung und führen ihre Nachtwachen mit größerer Aufmerksamkeit aus.

       9. Warum wurden für den Samstag Vigilien verordnet, und warum tritt im Orient die Befreiung vom Fasten schon am Samstag ein?

      Von der Zeit der apostolischen Predigt an, als die christliche Religion gestiftet wurde, verordnete man im ganzen Orient die Feier von Vigilien von Freitag Abend an; und zwar geschah Dieß aus dem Grunde, weil nach der Kreuzigung unsers Herrn und Heilandes am sechsten Tage der Woche die über dessen kaum geendigtes Leiden tiefbetrübten Jünger die ganze Nacht wachend ausharrten, ohne ihren Augen irgend welchen Schlaf zu gönnen. Deßhalb wird von dieser Zeit an die für diese Nacht angeordnete Feier der Vigilien bis auf den heutigen Tag im ganzen Orient gleichmäßig beobachtet. Und daher wurde ebenfalls von Männern, die zur Zeit der Apostel lebten, nach den anstrengenden Vigilien für den Samstag die Unterlassung des Fastens verordnet. Nicht mit Unrecht hält man sich an diese Sitte in allen Kirchen des Orients und glaubt sich auch nach einem Ausspruche des Ekklesiastes dazu berechtigt, der zwar noch einen mystischen Sinn hat, jedoch auch den Sinn nicht ausschließt, nach welchem uns geboten wird, beiden Tagen, dem siebenten sowohl wie dem achten, den gleichen Antheil zu widmen. Er sagt nämlich:41 „Gib Antheil an Sieben, wohl auch an Achten!“ Es kann nämlich dieses Aussetzen des Fastens doch nicht auf die Gemeinschaft mit dem Festtage der Juden bezogen werden, als ob die Christen gleich den Juden den Sabbath feierten; am wenigsten könnte Dieß von Jenen geschehen, die sich jeglichem jüdischen Aberglauben unzugänglich zeigen. Nein, das Fasten wird nur ausgesetzt aus Rücksicht auf die erwähnte Erholung des ermüdeten Leibes, der leicht müde und erschöpft würde, wenn er jede Woche des ganzen Jahres fünf Tage fasten und dazwischen nicht wenigstens an zwei Tagen sich erquicken würde.

      10. Ursprung der Samstagsfasten in der Stadt Rom.

      

      Unbekannt mit dem Grund dieser Milderung glauben Manche in einigen abendländischen Städten und besonders in der Stadt Rom, man dürfe deßbalb das Einstellen des Fastens am Samstage nicht gebieten, weil, wie sie sagen, der Apostel Petrus gerade an diesem Tage vor seinem Streite mit Simon (Magus) gefastet habe. Hieraus erhellt noch deutlicher, daß er Dieß nicht nach der herkömmlichen Gewohnheit, sondern vielmehr gezwungen durch den gegenwärtigen Streit gethan habe. Es scheint nämlich auch hier Petrus eben für diese Angelegenheit seine Jünger nicht zu einem allgemeinen, sondern zu einem besonderen Fasten eingeladen zu haben. Dieß hätte er sicher nicht gethan, wenn er gewußt hätte, daß man nach herkömmlicher Gewohnheit das Fasten zu beobachten pflege. Ja, ohne Zweifel wäre er bereit gewesen, auch am Sonntage dazu aufzufordern, wenn die Gelegenheit eines Kampfes ihn gedrängt hätte. Keineswegs aber brauchte diese Aufforderung als eine bindende Fastenregel verkündet zu werden; denn nicht ein allgemein beobachteter Brauch hatte sie festgestellt, sondern das Gebot der Noth für einmal dringend gefordert.

       11. Worin unterscheidet sich die Feier des Sonntags von der Lebensweise an den übrigen Tagen?

       Auch darüber darf man nicht in Unwissenheit bleiben, daß am Sonntage nur eine gottesdienstliche Versammlung vor der Mahlzeit gehalten wird, in welcher die Mönche die Psalmen, Orationen und Lektionen aus Ehrfurcht vor der sonntäglichen Versammlung oder Kommunion mit größerer Feierlichkeit und Bereitwilligkeit beten und hierin auch Terz und Sext sich persolvirt denken. Auf diese Weise wird Nichts an dem pflichtschuldigen Gebet abgekürzt, weil nämlich noch Lektionen beigefügt werden. Trotzdem zeigt sich hier scheinbar ein Unterschied und wird den Brüdern aus Ehrfurcht gegen die Auferstehung des Herrn im Vergleich zu der übrigen Zeit eine Erleichterung gewährt, welche ein Doppeltes bezweckt: einmal mildert sie die Strenge der ganzen Woche,42 und dann veranlaßt die mit ihr verbundene Abwechslung die Mönche, diesen Tag als einen Festtag wieder in einer gehobeneren Stimmung zu erwarten, und läßt sie durch die Erwartung dieses Tages die Fasten der kommenden Woche weniger fühlen. Denn immer erträgt man mit größerem Gleichmuth jegliche Ermüdung und verwendet unverdrossene Anstrengung auf ein Werk, wenn zuweilen eine gewisse Abwechslung oder irgend welche Veränderung in der Arbeit darauf folgt.

      12. Regeln bezüglich des Tischgebetes.

      

      An eben diesen Tagen, d. h. am Samstag und Sonntag oder den Festtagen, an welchen den Brüdern Mittags- sowohl wie Abendessen gereicht wird, wird am Abende der Psalm nicht gebetet, d. h. weder vor noch nach der Abendmahlzeit, während es bei festlicher Mittagsmahlzeit und bei der kanonischen Erfrischung an Fasttagen geschieht, welcher gewohnheitsgemäß Psalmen vorausgehen und folgen. Vielmehr setzt man sich nach einem einfachen Gebet zur Abendmahlzeit und beschließt dieselbe bloß mit einem Gebete. Denn diese Mahlzeit gilt bei den Mönchen für eine aussergewöhnliche; auch sind nicht alle zur Theilnahme an derselben verpflichtet; nur fremde Brüder, die gerade kommen, oder solche, die eine leibliche Krankheit oder der eigene Wille dazu einladet, nehmen daran Theil.43

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