Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht. Marco Gehrig

Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht - Marco Gehrig


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      • Zu universelle, komplexe Standards,

      • nicht standardisierte Gewinngrössen,

      • komplexe Fair-Value-Bilanzierung,

      • Fokussierung auf kurzfristige Ergebnisoptimierung durch Verschiebung von Aufwendungen und Erträgen.

      Gründe für einen Wechsel auf Swiss GAAP FER sind im Weiteren die fehlenden externen Kapitalgeber und die fehlenden komplexen Unternehmensstrukturen. Bei Familienunternehmen ist oft kein externer Kapitelgeber vorhanden, weshalb der Bedarf an umfangreicher Berichterstattung geringer ist.

      Ein wesentliches Motiv für die Auswahl eines Rechnungslegungsstandards sind sicherlich die internen Anreizstrukturen für die Unternehmensleitung, so dass sie im Rahmen der Standards Ergebnisse ›steuern‹ können, um den Erwartungen der Investoren gerecht zu werden. In einem gewissen Sinne erlaubt Swiss GAAP FER mehr Wahlrechte als IFRS und bietet durch seinen modularen Ansatz eine höhere Flexibilität.

      3.4.6 Verbreitung der Rechnungslegungsstandards

      An der Schweizer Börse (Swiss Exchange, SWX) wendet die Mehrheit der kotierten Gesellschaften IFRS an. Ein Drittel wendet Swiss GAAP FER an. US GAAP hat eine geringe Bedeutung am Schweizer Kapitalmarkt, da nur zehn Unternehmen diesen Rechnungslegunsgstandard anwenden.

      Aktuell werden folgende Rechnungslegungsstandards an der Schweizer Börse angwendet (image Tab. 3).

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      RechnungslegungsstandardAnzahl Unternehmen Schweizer Börse

      Der Entscheid für ein bestimmtes Regelwerk wird massgeblich durch den Adressatenkreis der Rechnungslegung beeinflusst. Zwischen einem True-and-Fair-View-Abschluss nach Swiss GAAP FER und einem Abschluss nach IFRS können sich erhebliche Abweichungen ergeben. Die Überleitungen zeigen, dass True and Fair View/Fair Presentation unterschiedlich definiert werden kann. Der Wechsel bei der Swatch Group von IFRS auf FER zeigt eindrücklich die Wirkungen auf die Jahresrechnung.

      Beispiel: Rechnungslegungswechsel Swatch Group Wechsel von IFRS zu Swiss GAAP FER (in Mio. CHF)

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      2011201220122013

      * je Namenaktie unverwässert

      Der Wechsel von IFRS auf Swiss GAAP FER bei Swatch Group im Jahre 2012 zeigt, dass die Veränderungen primär bei der Bewertung des Anlagevermögens zu finden sind. Auch bei den übrigen Wechseln auf Swiss GAAP FER zeigt sich, dass die Wertansätze insgesamt nur punktuell bei Goodwill-Positionen, bei immateriellen Vermögenswerten und Vorsorgeverbindlichkeiten angepasst worden sind. Dies führt im Endeffekt zu einer Reduktion des Eigenkapitals.

      Nach dem Kotierungsreglement (kurz KR) hat ein Emittent von Beteiligungspapieren an der Schweizer Börse jährlich einen Geschäftsbericht nach einem anerkannten Standard der Rechnungslegung zu erstellen. Hierzu ist auch das Prüfungstestat anzufügen. Dabei sind folgende Rechnungslegungsstandards differenziert nach Marktsegment anzuwenden:

      • International Reporting: IFRS oder US GAAP,

      • Swiss Reporting Standard: Swiss GAAP FER oder bankengesetzliche Rechnungslegung,

      • Standard für Investmentgesellschaften: IFRS oder US GAAP,

      • Standard für Immobiliengesellschaften: IFRS oder Swiss GAAP FER,

      • Forderungsrechte: IFRS, US GAAP oder Swiss GAAP FER.

      Der Geschäftsbericht ist vier Monate nach dem Jahresabschluss zu veröffentlichen.

      3.5 Arten von Abschlüssen

      3.5.1 Jahresrechnung (Einzelabschluss)

      3.5.1.1 Jahresrechnung mit zuverlässiger Darstellung (Einzelabschluss)

      Jedes buchführungspflichtige Unternehmen ist verpflichtet, am Ende eines Geschäftsjahres auf der Grundlage der Buchführung eine Jahresrechnung zu erstellen. Diese wird in OR 958 II präzisierend als Einzelabschluss, in der französischen Fassung als »comptes annuels« und inoffiziell Englisch als »financial statements of the individual entity« bezeichnet. Die Mehrzahl in den fremdsprachigen Bezeichnungen weist darauf hin, dass der Jahresabschluss mehrere Elemente umfasst: die Bilanz als Zusammenstellung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals auf einen Stichtag, die Erfolgsrechnung als Periodenrechnung über Erträge und Aufwände und den Anhang werden in besonderen Fällen ergänzt durch eine Geldflussrechnung und einen Eigenkapitalnachweis. Je nach dem Zweck des Jahresabschlusses bestehen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten.

      Mit dem Attribut »statutarisch« wird auf die handelsrechtlichen Grundlagen der Jahresrechnung hingewiesen, welche bei Kapitalgesellschaften in den Statuten ihre Rechtsgrundlage finden, indem das Geschäftsjahr und damit der Bilanzstichtag festgelegt werden. Auf früher übliche nähere Bestimmungen zur Jahresrechnung wird in den Statuten in der Regel verzichtet, weil die aktuelle Gesetzgebung – anders als jene von 1936 – ausführlicher ausfällt


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