Pflasterflächen im öffentlichen Raum. Peter Nowotny

Pflasterflächen im öffentlichen Raum - Peter Nowotny


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sind im Katastrophenfall ein Totalausfall. Oft wird von den Einsatzkräften als Notmaßnahme der Einlaufrost samt Schmutzfänger herausgenommen, damit das Wasser ungehindert abfließen kann. Allerdings hat diese Maßnahme auch nur so lange Erfolg, bis sich die Ablaufleitung mangels Schmutzfänger erneut mit Unrat zugesetzt hat und eine Verstopfung wiederum für einen Wasserstau sorgt. Der versperrte Weg des Wassers in das öffentliche Abwassernetz kann dann angesichts volllaufender Keller, Geschäfte und Wohnhäuser ein Szenario von Hilflosigkeit gegenüber den Naturgewalten sein. Statt Einlaufroste für den Fußgängerverkehr sollten herkömmliche Straßenabläufe mit einem großen Einlaufquerschnitt eingebaut werden. Deshalb sind bereits in der Planungsphase Abläufe außerhalb begehbarer Flächen anzuordnen. Als denkbare Alternative wären die Einläufe dann z. B. in Nischen im Bereich von Pflanzbeeten einzubauen. Möglich wäre aber auch der Einbau von großdimensionierten Einlaufrinnen, die eine flächige Wasseraufnahme ermöglichen.

       Pflege der Entwässerungssysteme

      Die Reinigung des öffentlichen Abwassernetzes gehört zu den Pflichtaufgaben aller Entsorgungsbetriebe. Die Bildung von festen Ablagerungen soll durch regelmäßige Reinigung vermieden werden. So werden Verstopfungen im Kanal und eine daraus resultierende Rückstausituation verhindert. Meistens wird im einjährigen Turnus das komplette Schmutzwassernetz mittels Hochdruckspülung gereinigt. Ein Spülplan gibt die Reinigungsintervalle vor und besonders oft verstopfte Kanäle werden mehrmals jährlich gesäubert. Die Reinigung der Regenwasserkanäle erfolgt hingegen meistens nur nach Bedarf und in viel größeren Zeitabständen. Ein schneller Wasserabfluss bei Starkregen erfordert jedoch eine möglichst hindernisfreie Rohrleitung. Auch die Schächte und Sandfänge sollten frei von Sand und anderen Ablagerungen sein. Die Reinigung und Leerung der Schmutzeimer ist ebenfalls eine regelmäßige Aufgabe zur Gewährleistung eines ungehinderten Abflusses. Auch diese Leerungsabstände müssen verkürzt werden. Gerade nach Sturmereignissen sammelt sich Laub, Schmutz und feines Astwerk im Ablauf und führt zu einer Beeinträchtigung beim schnellen Abtransport des Wassers. Auch der Einfluss einer regelmäßigen gründlichen Straßenreinigung ist nicht zu unterschätzen. Gerade auch die Ablaufrinnen sollten in kurzen Abständen vom Schmutz befreit werden, da sich ansonsten eine Intensivierung des Schmutzeintrags in die Regenwasserkanäle ergibt.

      Alle genannten Maßnahmen für einen verbesserten Abfluss von Regenwasser kosten mehr Zeit und Geld! Als Ergebnis dieser Mehrausgaben sind mittelfristige Gebührenanpassungen der Städte und Kommunen unausweichlich. Die Auswirkungen der Klimaveränderung treffen somit nicht nur die Leittragenden von Hochwasserschäden, sondern jeden einzelnen Bürger.

       (15) Die Spülwageneinsätze zur Reinigung von Regenwasserkanälen müssen als Auswirkung der vermehrt auftretenden Starkregenereignisse intensiviert werden. Auch die Schmutzeimer und Sandfänge der Straßenabläufe erfordern eine Säuberung in verkürzten Abständen. (Bild: © Meino Heuer)

       Nutzung großer Plätze als Retentionsflächen

      Einen sehr hohen Nutzungsgrad haben städtische Freiflächen, die bei Starkregenereignissen für kurze Zeit geflutet werden können. Geeignet dafür sind öffentliche Parkplätze, Sport- und Spielplätze sowie Grünanlagen. Diese Flächen werden im Ausnahmefall eines Starkregens als Wasserrückhalt für eine kurze Zeit genutzt und können in besonders sensiblen Bereichen mit hohem Schadenspotenzial hergestellt bzw. eingerichtet werden. Diese so zweckentfremdeten Flächen müssen für ein Hochwasserereignis hergerichtet werden, evtl. durch Bordeinfassung oder als Muldenausbildung.

      Kurzzeitig werden derartige Retentionsflächen für den starken Wasseranfall bei Extremniederschlag genutzt. Nach dem Starkregenereignis erfolgt dann eine zeitverzögerte Abgabe des Wassers an das öffentliche Entwässerungssystem. Eine wesentliche Einschränkung dieser Flächen als öffentliche Nutzfläche ist nicht zu befürchten. Besonders im städtischen Bereich können sie als alternative Notwasserfläche eine wichtige Funktion übernehmen.

      Nach einem Starkregenereignis kann jedoch eine Sonderreinigung von Schlamm und Müll erforderlich werden. Aber dieser Umstand wäre durch die mögliche Verhinderung von Schäden durch eindringendes Wasser in Kellern, Wohnungen oder Geschäften leicht vertretbar. Geprüft werden müssen vor Einrichtung derartiger Flächen mögliche Nachteile für andere Bereiche. Die Gesamtlage ist zu überprüfen, mögliche Überflutungen an anderer Stelle wären nicht zielführend.

      Stets sind auch Überlegungen hinsichtlich der Überflutungsgefährdung privater Flächen in die Pläne zur Herstellung derartiger Überflutungsflächen mit einzubeziehen. Das Vorhandensein von Rückstaueinrichtungen sollte in gefährdeten Bereichen nicht nur förmlich abgefragt, sondern auch vor Ort geprüft werden. Oft sind diese Anlagen im städtischen Raum alt und nicht mehr funktionsbereit. Nur ein Gesamtkonzept kann den größtmöglichen Nutzen bei plötzlich auftretenden Wassermassen durch Starkregen bringen.

      Aus der Not geboren spielt in dicht bebauten Siedlungen oder städtischen Bereichen auch die Straße als überflutbare Retentionsfläche eine Rolle. In Regelwerken wird diese Möglichkeit bereits in Betracht gezogen. Unter dem Aspekt eines Notüberlaufs bei Starkregen bekommt diese Variante eine ganz neue Bedeutung, sind doch in dicht besiedelten Bereichen die Straßen der einzige zur Verfügung stehende Freiraum für eine relativ gefahrlose Überflutung. Mit Hochborden eingefasst und als Wanne ausgebildet können Straßenabschnitte schon eine gewisse Zeit Oberflächenwasser zurückhalten. Natürlich dürfen durch diese Wasseransammlungen private Bereiche nicht zu Schaden kommen. Es bedarf eine gezielte Planung, da im Ernstfall auch verkehrsrechtliche Einschränkungen in Kauf genommen werden müssen.

      Bevor eine Straße jedoch zum Regenrückhaltebecken wird, sollten auch noch andere Maßnahmen ergriffen werden. So kann z. B. eine Ableitung des Wassers über oberirdische Flutrinnen, Notwasserwege über Fuß- und Radwege oder Mulden neben den Fahrwegen erfolgen. Meistens scheitern solche Ausweichmöglichkeiten an beengten Platzverhältnissen. Die Planung eines überflutbaren Straßenbereichs muss stets unter Abwägung der evtl. entstehenden Gefahrenlage in anderen Bereichen erfolgen. Auf keinen Fall dürfen durch die Flutung einer Straße neue Gefahren, wie z. B. durch die Fließgeschwindigkeit des Wassers, entstehen. Eine Straße als Wasserbecken kann aber eine Notlösung bei Starkregen zur Verhinderung von Vermögensschäden sein.

       (16) Als Notwasserfläche eignen sich Straßenabschnitte, die als Mulde ausgebildet und mit Borden als Überlaufschutz hergerichtet werden können. Abzuwägen bleibt immer das Für und Wider durch Gefährdungen, die für andere Bereiche durch diesen Notspeicher entstehen könnten. (Bild: © Meino Heuer)

      Die sich häufenden Starkregenereignisse erfordern dauerhafte Lösungsansätze. Die Industrie hat bereits reagiert und erste neue Produkte bzw. Produktvarianten auf den Markt gebracht. Grundsätzlich geht es um die schnellere Beseitigung großer Wassermassen aus dem öffentlichen Raum in möglichst kurzer Zeit und größtmögliche Verhinderung von Hochwasserschäden im Allgemeinen. Dass dieses Ziel seinen Preis hat, ist klar. Allein größere Rohrdurchmesser verursachen bereits Mehrkosten. Eine Lösung für einen raschen Wasserabfluss sind Straßenabläufe mit einer schnelleren Wasseraufnahme. In technischen Versuchen wurden herkömmliche Straßenabläufe mit quer zur Fahrbahn verlaufenden Einlaufrosten gegen neue Straßenabläufe mit parallel zur Fahrbahn laufenden Rosten getestet. Die Wasseraufnahme dieser neuen Abläufe war wesentlich höher und somit effektiver als die herkömmliche Variante.

       (17) Dieser Aufsatz 500 x 500 mm, Klasse D 400, wurde für erhöhte Wasseraufnahme bei Starkregenereignissen in Gefällestrecken entwickelt. Der Aufsatz entspricht der DIN EN 124-2, KIWA und hat eine Schlitzweite von 17 mm mit einem Einlaufquerschnitt von 1135 cm². Die Roste verlaufen parallel zur Gefällestrecke


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