Handbuch Ambulante Einzelbetreuung. Ute Reichmann

Handbuch Ambulante Einzelbetreuung - Ute Reichmann


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Handlungsvorschläge sind nicht ausreichend auf die Hilfearten zugeschnitten und beziehen die Bedingungen des alltäglichen Berufshandelns nur ungenügend ein. Kurzfristig oder langfristig angelegte Maßnahmen, beziehungsorientierte oder zielbezogene Hilfen, Jugendhilfeangebote im strukturierten Setting – wie Tagesgruppen und stationäre Einrichtungen – oder im ambulanten, alltagsnahen Setting erfordern sehr unterschiedliche Herangehensweisen und setzen den jeweiligen Fachkräften unterschiedliche Vorgaben und Grenzen. Das Studium der Sozialen Arbeit bereitet nicht überall ausreichend auf die Arbeit in einzelnen Tätigkeitsfeldern vor. Für Berufsumsteigerinnen und -umsteiger gilt, dass sie sich an keiner zentralen Stelle eingehend über die Hilfeart ambulante Einzelbetreuung – Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshelfer – informieren und vorbereiten können.

      Die Auswahl und Anordnung der Themen des Handbuchs erfolgte nach praktischen Gesichtspunkten. Der Band richtet sich an Leitungs- und Betreuungskräfte sowie an Studierende und Lehrende der Sozialen Arbeit mit Interesse an den spezifischen Methoden und Rahmenbedingungen der ambulanten Jugendhilfe.

      Nach einem historischen Kapitel, in dem die Entwicklung der ambulanten Einzelbetreuung auf der Basis von Mary Richmonds Konzept der Case Work dargestellt wird, erfolgt ein Überblick über den aktuellen empirischen Wissensstand und den Status quo der Hilfeart. Anschließend werden die wesentlichen Spezialformen der Hilfe, die sich in Folge des Kinder- und Jugendhilfegesetzes entwickelten, vorgestellt. In den Kapiteln „Handlungsorientierungen“ und „Praxis gestalten“ werden theoretische Hintergründe, Diskussionslinien und Kontroversen mit ihren Folgen für die ambulante Einzelbetreuung dargestellt und diskutiert. Die darauf folgenden Kapitel „Phasenmodell des Hilfeverlaufs“ und „Der kleine Methodenkoffer“ liefern praktische Vorschläge zur Umsetzung. Daran schließen zwei Kapitel an, die die Begegnung mit Gewalt in der Jugendhilfe in den Fokus stellen: „Grenzsituationen der Jugendhilfe: Kindeswohlgefährdung“ und „Jenseits der Parteilichkeit: Täterarbeit mit jungen Menschen“. Das darauf folgende Kapitel zeigt auf typische Problemkonstellationen und passende Interventionsstrategien. Der Band schließt ab mit drei Kapiteln, die mit detaillierten Vorschlägen auf Möglichkeiten der Fallreflexion, auf Dokumentation und Datenschutz und die Organisation der Hilfe eingehen.

      Das Handbuch verbindet jeweils theoretische Ansätze mit konkreten Handlungsvorschlägen, bietet eine Vielzahl von in der Praxis erprobten Instrumenten, Handreichungen, Formularen und Checklisten und liefert methodische Empfehlungen wie auch Hinweise zur Gestaltung der Rahmenbedingungen. Auch die Grenzen der Hilfeart werden[13] dargestellt. Anhand authentischer Fälle werden Reflexions- und Handlungsmöglichkeiten diskutiert und beispielhaft vorgeführt. Das Handbuch verfolgt einen individualisierenden Ansatz, den man nach Wahl als adressatenorientiert, Diversity-, inklusiven oder als Capability-Ansatz1 bezeichnen könnte. Unabhängig von der jeweiligen, der Mode unterworfenen Bezeichnung orientiert er sich an den individuellen Voraussetzungen, Fähigkeiten, Interessen und Perspektiven der Adressatinnen und Adressaten. Dass Minderjährige einen anderen Rechtsstatus haben als Erwachsene – der sich je nach Alter und Entwicklungsstand verändert – bestimmt notwendig die Rahmenbedingungen des professionellen Handelns in der ambulanten Einzelbetreuung. Da die Partizipation der jungen Menschen in der Jugendhilfe und im Hilfeplanverfahren leider immer noch nicht mit ausreichender Ernsthaftigkeit umgesetzt wird (vgl. Pluto 2005), ist die Verbesserung der Partizipation ein wichtiges Anliegen der vorgeschlagenen methodischen Hinweise.

       Verwendete Abkürzungen:

AIBAmbulante Intensive Begleitung
ASDAllgemeiner Sozialdienst
BKiSchGBundeskinderschutzgesetz
BWBetreutes Wohnen
ISEIntensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
JWGJugendwohlfahrtsgesetz
KICKKinder- und Jugendhilfeerweiterungsgesetz
KJHGKinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII)
RJWGReichsjugendwohlfahrtsgesetz
SGBSozialgesetzbuch

      1 Zum adressatenorientierten Ansatz s. Kap. „Handlungsorientierungen“. Der Diversity-Ansatz geht davon aus, dass Menschen unterschiedliche Voraussetzungen haben, an denen man sich in der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten orientieren sollte. Der inklusive Ansatz sieht die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen als Ziel, insbesondere die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen. Der Capability-Ansatz, der auf Amartya Sen und Martha Nussbaum zurück geht, strebt ein auf individuelle Autonomie und Befähigung ausgerichtetes sozialprofessionelles, politisches und ökonomisches Handeln an.

      [14][15]Geschichte der ambulanten Einzelbetreuung

      1922, in dem Jahr, in dem im Deutschen Reich mit dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz die Grundlage zur Entstehung der Jugendämter gelegt wurde, veröffentlichte Mary Ellen Richmond ein Buch mit dem Titel: „What is social case work?“.2 Richmond war seit 1893 Generalsekretärin der Wohlfahrtsorganisation „Charity Organisation Society“ (COS) in Baltimore (USA) gewesen und seit 1911 Abteilungsleiterin für Wohlfahrtsorganisationen der Russell Sage Foundation in New York (vgl. auch zum Folgenden Braches-Chyrek 2013). Die COS, die sowohl Hauptamtliche als auch Laienhelferinnen beschäftigte, hatte unter Richmonds Leitung Qualifizierungs- und Professionalisierungskonzepte für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter entwickelt, auf die sich viele später entwickelte Leitprinzipien der Sozialarbeit wie „Hilfe zur Selbsthilfe“, Alltags- und Lebensweltorientierung, Beziehungs- und Adressatenorientierung usw. zurückführen lassen (Müller 20064: 23, Neuffer, 1990: 24ff.). In ihrem Buch stellte sie Fallgeschichten vor, die ihr in der Arbeit der COS begegnet waren und die beispielhaft dafür sein sollten, was Mary Richmond unter sozialer Fallarbeit – „Social Case Work“ – verstand (vgl. Riemann, Schütze 2012). Darunter findet sich auch die Geschichte der jungen, polnischstämmigen Maria Bielowski:

      „Maria Bielowski went to work in a factory, when she was only fifteen. After many disagreements with her stepmother about the share of their wages to be turned over to the family and also about her habit of staying out late at night, she left home and began to live in lodging houses and cheap hotels. From one of these the girl was brought into court for stealing a few dollars from a fellow- boarder. To those who saw her just after her arrest she was a very unprepossessing sight. Her features were dark and heavy, her clothing ragged, dirty and badly stained; her head was crowned with three strands of false hair, later found to be infested with vermin. […] From two places of employment her record was that of an irregular worker. One hospital asked to examine her reported that she had good intellectual capacity but a psychopathic personality. As regards her family, the Bielowskis had come from Poland five years earlier – the father, his second wife, and four children. But the father had died three years after his arrival, and the stepmother, who could speak not a dozen English words, appeared, although a good woman, to have lost all control over the children. The two grown sons were away from home; the younger boy was in a reformatory.“3

      [16]Die COS bot Maria ein Unterstützungsangebot, das heutigen ambulanten Jugendhilfemaßnahmen ähnelt. Eine Alternative für sie wäre die Besserungsanstalt gewesen, in der ihr jüngerer Bruder untergebracht war. Doch weil Maria vor ihrem Auszug Zuhause keinerlei Auffälligkeiten gezeigt hatte, sie nach den wenigen Jahren in Amerika schon gut Englisch sprach und in der Schule gute Leistungen gezeigt hatte, übernahm die COS die Betreuung, weil, wie Mary Richmond schreibt, der Versuch einer persönlichen Betreuung „unter Bedingungen, die ein Maximum an individualisierter Fürsorge bieten, guten Erfolg verspricht.“4

      Maria Bielowski wurde eine professionelle Betreuerin an die Seite gestellt, die sie alle zwei Wochen besuchte und ihr half, ihre Lebensbedingungen schrittweise zu verbessern. Die Betreuung dauerte insgesamt vier Jahre. Marias Neigung zu unrealistischen Zukunftsplänen und ihre Bereitschaft, die Schulausbildung aufgrund plötzlicher und aussichtsloser Ideen in Frage zu stellen, gefährdeten dabei mehr als einmal den Erfolg der Hilfe. Mary Richmond beschreibt die feinfühligen und originellen pädagogischen Strategien der Betreuerin, wodurch sie die Störungen,


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