Bilanzbuchhalter-Handbuch. Группа авторов

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       6. Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen)

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      Bestandsveränderungen bei Wertpapieren des Anlagevermögens sind wegen der Ausweispflicht im Anlagenspiegel auf besonders einzurichtenden Wertberichtigungskonten zu erfassen.

      Anzahlungen auf Finanzanlagen sind bei den einzelnen Konten selbst zu erfassen.

      Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen stellen keine Ausleihungen dar. Da sie aber dem Anlagevermögen zuzuordnen sind, sollte im Bedarfsfall an dieser Stelle ein gesondertes Konto eingerichtet werden. Der Ausweis in der Bilanz kann dann unter besonderer Postenbezeichnung als letzter Posten (Nr. 7) unter den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III. HGB) erfolgen.

      Zur Erleichterung der Abschlussarbeiten bei der Erstellung des Anlagenspiegels (§ 268 Abs. 2 HGB) können zu jeder Kontengruppe die folgenden Sammelkonten eingefügt werden:

      xx01 Sammelkonto für Zugänge;

      xx02 Sammelkonto für Abgänge;

      xx03 Sammelkonto für Umbuchungen;

      xx04 Sammelkonto für Zuschreibungen;

      xx05 Sammelkonto für kumulierte Abschreibungen;

      xx06 Sammelkonto für Abschreibungen des Geschäftsjahres.

      146Klasse 2: Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung

       B. Umlaufvermögen

       I. Vorräte

       1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

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       2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

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       3. Fertige Erzeugnisse und Waren

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       4. Geleistete Anzahlungen

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       II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

       1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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       2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

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       3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

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       4. Sonstige Vermögensgegenstände

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       III. Wertpapiere

       1. Anteile an verbundenen Unternehmen

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       2. Sonstige Wertpapiere

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       IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

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       C. Rechnungsabgrenzungsposten

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       D. Aktive latente Steuern

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       E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

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       Passivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 3 HGB)

      147Klasse 3: Eigenkapital und Rückstellungen

       A. Eigenkapital

       I. Gezeichnetes Kapital

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       II. Kapitalrücklage

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       III. Gewinnrücklagen

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       IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (Ergebnisverwendung)

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       V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

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       VI. Wertberichtigungen

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       B. Rückstellungen

       1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

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       2. Steuerrückstellungen

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       3. Sonstige Rückstellungen

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      148Klasse 4: Verbindlichkeiten

       C. Verbindlichkeiten

       1.


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