Unternehmensrecht. Bernd-Michael Hümer
„Kompetenzen zum Erfolg“ dient nicht nur einer bestmöglichen Vorbereitung auf die Prüfung „Geprüfter Betriebswirt/ Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung“. Sie ist auch ein sehr hilfreiches Handbuch und Nachschlagewerk für die täglichen Entscheidungssituationen in der Unternehmensführung – sei es als Unternehmer, Geschäftsführer oder als leitende Führungskraft in einem Handwerksunternehmen. Dabei sind die praxisbezogene Gestaltung der Abbildungen und Checklisten, Hervorhebungen und Marginalien sowie ein ausführliches Stichwortverzeichnis am Ende eines jeden Buches eine große Hilfe.
Bei der Arbeit mit der Lehrbuchreihe „Kompetenzen zum Erfolg“, bei der Vorbereitung auf die Prüfung und nicht zuletzt bei der Ablegung der Prüfung wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
Die Herausgeber und
Holzmann Medien | Buchverlag
Vorwort der Autoren
Die Inhaber und Führungskräfte handwerklicher Betriebe sind ständig und in vielfältiger Weise gefordert, „ihren Mann bzw. ihre Frau zu stehen“. Dies ist umso herausfordernder, als die durchschnittliche Betriebsgröße bei unter zehn Mitarbeitern liegt. In größeren Unternehmen gibt es Spezialisten für unterschiedliche Fachbereiche. Im Handwerk ist das anders. Hier müssen sich die Verantwortlichen als Generalisten im Wirtschaftsleben täglich behaupten, um die Anforderungen an das Unternehmen zu bewältigen. Wie ist das zu schaffen?
Lebenslanges Lernen wird heutzutage vorausgesetzt. Hierbei darf den Inhabern und Führungskräften handwerklicher Betriebe auch das Recht „kein Buch mit sieben Siegeln“ mehr sein. Folglich hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung in seiner Verordnung zum/r „Geprüften Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung“ das Erfassen und Bewerten rechtlicher Rahmenbedingungen mit an die erste Stelle gesetzt. Hierdurch soll die Kompetenz erworben werden, die Entwicklung des Unternehmens strategisch zu planen, den Betrieb zu führen und die Unternehmensziele operativ umzusetzen. Der bundeseinheitliche Rahmenlehrplan hat dabei das Recht dem Prüfungsteil Unternehmensstrategie zugeordnet und so ein klares Zeichen gesetzt.
Die drei Kompetenzvorgaben des Rahmenlehrplans zur Bewertung rechtlicher Rahmenbedingungen sind:
1. geltendes nationales und europäische Recht erfassen und bewerten,
2. Möglichkeiten der Rechtsanwendung für strategische Entscheidungen aufzeigen und bewerten,
3. Auswirkungen von Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensstrategie berücksichtigen.
In den vier Teilen „Zivilrecht“, „Arbeitsrecht“, „Steuerrecht“ sowie „Handwerks- und Gewerberecht“ sind in diesem Lehrbuch zahlreiche praktische Fallbeispiele („Handlungssituationen“) mit eingebaut. Diese bilden die Brücke zwischen dem zu vermittelnden theoretischen Wissen und der betrieblichen Praxis. Auf diese Weise werden die Absolventinnen und Absolventen des anerkannten Fortbildungsabschlusses zum/r „Geprüften Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung“ befähigt, ihre vielfältigen Aufgaben im Unternehmen mit fachlichem Wissen sowie mit Methoden-, Führungs- und Sozialkompetenz wahrzunehmen.
Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern dieses Buches viel Freude bei der Lektüre und einen möglichst großen Erkenntnisgewinn. Möge dieser die Basis für den erfolgreichen Abschluss zum „Geprüfte/n Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung“ werden.
Stuttgart, im Februar 2018
Reinhard Ens | Bernd-Michael Hümer | Jörg Knies | Tobias Scheel
I. Zivilrecht
Verf.: Tobias Scheel
1.Grundsätzliches zum Zivilrecht
1.1Lernziele und Kompetenzen
Grundlagen des Zivilrechts
Die nachfolgenden Ausführungen haben zum Ziel, angehenden „Geprüften Betriebswirten/-innen nach der Handwerksordnung“ ein Grundwissen im Zivilrecht zu vermitteln. Der Prüfling soll dadurch in die Lage versetzt werden, privatrechtliche Sachverhalte für das unternehmerische Handeln bewerten und ihre Konsequenzen in die unternehmerische Entscheidungsfindung mit einbeziehen zu können.
Die maßgeblichen theoretischen Qualifikationsinhalte bestehen im Schwerpunkt aus dem Bürgerlichen Recht (Allgemeiner Teil des BGB, vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse, Sachenrecht), daneben dem Familien- und Erbrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Zivilprozessrecht (einschließlich der Insolvenz des Schuldners). Diese Qualifikationsinhalte werden durch zahlreiche Handlungssituationen (Fallbeispiele) veranschaulicht, in denen die häufig abstrakten Darstellungen auf konkrete Lebenssachverhalte zugeschnitten sind. Hierdurch wird der Praxisbezug rechtlicher Rahmenbedingungen für das unternehmerische Handeln deutlich.
1.2Juristische Falllösungstechnik
Technik der Falllösung
Bevor die Ausführungen zu den rechtlichen Qualifikationsinhalten beginnen können, bedarf es zunächst einer Einführung in die juristische Falllösungsmethode. Denn die Aufgabe des Prüfungskandidaten besteht nicht darin, theoretisches Wissen auswendig zu lernen, sondern vielmehr, konkrete Fälle zu lösen. Hierfür ist das Gesetz aber das notwendige „Handwerkzeug“, weshalb die Lektüre der angegebenen Rechtsvorschriften zwingend ist.
Juristische Falllösungsmethode bedeutet, dass ein Lebenssachverhalt nicht vom Resultat her, sondern zunächst ergebnisoffen geprüft wird. Hierbei wird der sog. Gutachtenstil angewandt. Bei diesem nähert man sich dem Ergebnis einer Falllösung durch eine im Fragenstil gehaltene Formulierungstechnik („Fraglich ist, ob …“, „Problematisch ist, inwieweit …“).
Bei der Lösung zivilrechtlicher Fälle geht es inhaltlich i. d. R. um Anspruchsverhältnisse, also um die Frage, ob eine Person von einer anderen ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verlangen kann (vgl. § 194 Abs. 1 BGB). Die Lösung eines Falles beginnt mit der Formulierung des Obersatzes, an dessen Ende eine Rechtsnorm steht, die die gewünschte Rechtsfolge in einer abstrakten Formulierung enthält (sog. Anspruchsgrundlage).
Beispiel: Zu prüfen ist der Anspruch des A gegen B auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 Abs. 2 BGB.
Kurzformel
Wer (Anspruchssteller) von wem (Anspruchsgegner) was (Rechtsfolge) woraus (Anspruchsgrundlage)?
Für eine juristische Falllösung bietet sich damit folgende Vorgehensweise an:
•Ermitteln der gewünschten Rechtsfolge und Auffinden der Rechtsnorm, die sie anordnet (Obersatzbildung)
•Herausarbeiten der Voraussetzungen der Rechtsnorm (ggf. mit Definitionen)
•Subsumtion (= Unterordnung) des Sachverhalts unter die Voraussetzungen der Rechtsnorm.
Diese juristische Falllösungstechnik wird nachfolgend bei den Lösungen der verschiedenen Handlungssituationen verdeutlicht.
1.3Methodische Grundlagen für den Umgang mit Gesetzen
Auslegung von Gesetzen
Ein Problem beim Umgang mit Rechtsnormen ist der hohe Abstraktionsgrad vieler Gesetze und die zum Teil veraltete Rechtssprache (das BGB ist in seiner Ursprungsfassung bereits im Jahre 1900 in Kraft getreten). Die vom Gesetzgeber verwendeten Rechtsbegriffe erschließen sich deshalb häufig nicht auf Anhieb. Sie sind vielmehr auslegungsfähig und auslegungsbedürftig. Dies führt oft zu einer gewissen Ergebnisunsicherheit bei der Rechtsanwendung.
Beispiel
•„Treu und Glauben“ (§ 242 BGB); „gute Sitten“ (§ 138 BGB).
Bei der Auslegung von Gesetzesbegriffen helfen vereinzelt sog. Legaldefinitionen weiter. Hierbei handelt es sich um besonders wichtige Rechtsbegriffe, die der Gesetzgeber