Mut zum Recht!. Oliver Scheiber

Mut zum Recht! - Oliver Scheiber


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       Oliver Scheiber zeigt auf, was einer modernen Justiz fehlt. Er berichtet von seinen Erfahrungen in Rechtsprechung und Justizpolitik, wo Schwächen bestehen, und legt dar, wie sie sich beheben ließen. Der Horizont seines Buchs reicht von Kunst und Literatur über Journalismus und Geschichte bis zur Realität des Gerichtssaals.

       Ein leidenschaftliches Plädoyer für eine Justiz, die ihren Anspruch nicht aufgeben darf, moderner, das heißt menschengerechter, zu werden.

      Oliver Scheiber

       Mut zum Recht!

       Plädoyer für einen modernen Rechtsstaat

      FALTER VERLAG

      © 2020 Falter Verlagsgesellschaft m.b.H.

      1011 Wien, Marc-Aurel-Straße 9

      T: +43/1/536 60-0, E: [email protected], W: www.falter.at

      Alle Rechte vorbehalten. Keine unerlaubte Vervielfältigung!

      ISBN ePub: 978-3-85439-679-6

      ISBN Kindle: 978-3-85439-680-2

      ISBN Printausgabe: 978-3-85439-675-8

      1. digitale Auflage: Zeilenwert GmbH 2020

       Inhalt

       Cover

       Titel

       Impressum

       Hinter dem Papier – eine persönliche Einführung

       Vorbemerkung

       1. Recht und Gerechtigkeit in Literatur und Kunst

       These 1: Die Kunst liefert der Justiz wichtige Impulse

       2. Recht und Gerechtigkeit: Mission (im)possible?

       These 2: Die Justiz muss raus aus dem Elfenbeinturm

       3. Courage und Leidenschaft

       These 3: Ein gutes Justizsystem braucht Leitfiguren

       4. Aus dem Faschismus lernen

       These 4: Es ist wichtig, ein Zeichen in Hinblick auf die Zeit des Nationalsozialismus zu setzen

       5. Das Strafrecht im gesellschaftlichen Auftrag

       These 5: Das Strafrecht verfehlt heute seine gesellschaftliche Bestimmung

       Zur Halbzeit: Wer denkt da schon an Schikane?

       6. Die europäische Perspektive

       These 6: Europa verbessert unser Rechtssystem; wir sollten uns stärker einbringen

       7. Sprache und Kommunikation der Justiz: Der Zugang zum Recht

       These 7: Die Bevölkerung versteht die Sprache der Justiz nicht – also muss die Justiz anders kommunizieren

       8. Zum Verhältnis von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und politischer Verwaltung

       These 8: Zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht braucht es mehr Abgrenzung und eine effizientere wechselseitige Kontrolle. Den Gerichten kommt auch die Kontrolle über Verwaltung und Politik zu

       9. Justiz und Politik

       These 9: Justiz ist (fast) immer politisch; Richterinnen und Richter brauchen daher politisches Bewusstsein

       10. Justiz im Wandel

       These 10: Um den berechtigten Erwartungen der Bevölkerung zu entsprechen, muss die Justiz eine völlige Änderung ihrer Unternehmens- und Kommunikationskultur anstreben

       Epilog

       Autor

       Hinter dem Papier – eine persönliche Einführung

      Ich arbeite seit gut 25 Jahren für die Justiz. Seit mehr als zwanzig Jahren bin ich Richter. Wenn ich gesund bleibe, trete ich nun ins letzte Drittel meines Erwerbslebens. Rechne ich die Zahl der bisher von mir geführten Verfahren hoch, werden bei meiner Pensionierung rund 15.000 Angeklagte auf mich als Richter getroffen sein. Es ist also genug Zeit vergangen, um eine Zwischenbilanz zu ziehen.

      Ich konnte mir als junger Mensch viele Berufe vorstellen, ohne mir einen davon fix in den Kopf gesetzt zu haben. Ich habe Jus studiert, um die Berufsentscheidung aufzuschieben. „Mit Jus hast du alle Möglichkeiten“, sagen viele. Vor allem die Juristen.

      Das Studium war langweilig. Es bestand vorwiegend im Auswendiglernen. Eine praktische Anwendung des Vorgetragenen konnte ich mir nicht vorstellen. Das konnten wohl auch viele Universitätslehrende nicht, denn sie erörterten – wie der Rückblick zeigt – allzu oft Irrelevantes ausführlich und vergaßen das im Rechtsleben Relevante. Zwar erfuhr man im ersten Semester, die Rechtswissenschaft gehöre zu den Sozialwissenschaften. Im weiteren Verlauf des Studiums spielten Mensch und Gesellschaft nur noch eine geringe Rolle. Zwanzig Jahre in der Rechtsprechung machen klar, dass die Rechtswissenschaft selbstverständlich zu den Sozialwissenschaften zählt. Bei der Gestaltung und Anwendung des Rechts geht es laufend um Phänomene des gesellschaftlichen


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