"Die Handwerker-Fibel", Band 2. Dr. Lothar Semper


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und Aufgaben:

      Aufgaben

      > Interessenvertretung der spezifischen Belange der Meister- / Unternehmerfrauen

      > auf die Bedürfnisse der Meister-/Unternehmerfrauen zugeschnittene Bildungsmaßnahmen

      > Vortragsveranstaltungen

      > Studienreisen

      > gesellschaftspolitisches Engagement für die Frauen im Handwerk

      > Kontakt zu den anderen Handwerksorganisationen.

      Gesellenvereinigungen

      Gesellenvereinigungen sind Zusammenschlüsse von Gesellen im Handwerk. Sie sind in der Regel nach örtlichen, beruflichen oder konfessionellen Zielsetzungen strukturiert.

      In erster Linie sind hier die Gesellenzusammenschlüsse des Kolpingwerks und der evangelischen Handwerkervereine zu nennen, die ihre Arbeit für die Mitglieder an Maßnahmen zur persönlichen und beruflichen Lebensbewältigung auf christlicher Grundlage orientieren. Einen breiten Raum der Tätigkeit nehmen Bildungsmaßnahmen ein.

      2.2.2Dienstleistungen

      a) Beratungsdienste der Handwerksorganisationen für die Mitgliedsbetriebe – Handwerksförderung

      Die Gewerbe- und Handwerksförderung hat die Aufgabe, zur Erhaltung und Verbesserung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks beizutragen. Sie soll ferner betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile ausgleichen. Sie gibt den Betrieben eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe.

      Technische und wirtschaftliche Entwicklung

      Die Notwendigkeit einer ständigen Anpassung der Betriebe an die technische und wirtschaftliche Entwicklung verlangt von Betriebsinhabern und Mitarbeitern:

      > handwerkliches Können

      > fachtheoretische Kenntnisse

      > betriebswirtschaftliche Kenntnisse

      > Handlungskompetenz.

      Durch die Gewerbeförderung erhalten alle im Handwerk Tätigen Gelegenheit, ihre Kenntnisse fortlaufend zu erweitern. Die Handwerksbetriebe werden durch zahlreiche Förderungsmaßnahmen in die Lage versetzt, wettbewerbsfähig zu werden und zu bleiben.

      Träger

      Die wesentlichen Träger der Gewerbe- und Handwerksförderung sind die Handwerksorganisationen, also:

      > Handwerkskammern

      > Kreishandwerkerschaften

      > Innungen

      > Landes- und Bundesinnungsverbände.

      b) Maßnahmen der Handwerksförderung

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      Zur betriebswirtschaftlichen Beratung der Handwerksbetriebe bestehen bei allen Handwerkskammern überfachliche und bei zahlreichen Innungen sowie Landes- und Bundesinnungsverbänden fachliche Betriebsberatungsstellen.

      Beratungsgebiete

      Die wichtigsten Aufgaben bzw. Beratungsgebiete sind:

      > Unternehmensführung

      > Existenzgründung und alle damit zusammenhängenden Fragen, wie z. B. Rechtsform, Standortwahl, Finanzierung, Planung

      > Betriebsübernahme, Nachfolgeregelung, Betriebsbörse

      > Organisation des Rechnungswesens (Buchführung, Kostenrechnung, Auswertung, Controlling)

      > Investitionen und Finanzierung, Finanzplanung, Kapitalbeschaffung, spezielle Finanzierungshilfen, Handwerksförderungsprogramme

      > Marktanalysen, Marketing/Vertrieb

      > Messebeteiligungen

      > Kooperationsmöglichkeiten

      > Personalwesen

      > Arbeitsvorbereitung (REFA)

      > Betriebsanalysen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Rentabilitätsberechnungen, Verlustquellenforschung, Schwachstellenanalysen.

      Ein Handwerksbetrieb kann nur wettbewerbsfähig sein und bleiben, wenn er über eine gute betriebswirtschaftliche Organisation verfügt. Deshalb sollte sich der Betriebsinhaber bzw. Existenzgründer bei Bedarf von der betriebswirtschaftlichen Beratungsstelle seiner Berufsorganisationen beraten lassen.

      Freiberufliche Beratung

      Auf dem Sektor der Betriebsberatung sind auch freiberufliche Berater tätig.

      Deren wichtige Beratungsgebiete sind:

      > Existenzgründung

      > Existenzaufbau

      > Marketing

      > Umweltschutz

      > Energieeinsparung

      > wirtschaftliche und organisatorische Probleme der Unternehmensführung

      > Personalwesen.

      Zuwendungen

      Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und gegebenenfalls das zuständige Landesministerium gewähren Zuwendungen für die Beratungskosten. Über Einzelheiten der Auswahl des richtigen Beraters und der Förderungsvoraussetzungen sollte sich der Existenzgründer bzw. Handwerksbetriebsinhaber vorab bei seiner Handwerkskammer informieren.

      Technische Betriebsberatung

      Die technische Betriebsberatung und die Technologietransferberatung werden von Handwerkskammern und Fachverbänden durchgeführt.

      Aufgaben

      Aufgaben und Gegenstand technischer Betriebsberatung sind u. a.:

      > technische Betriebsplanung

      > Betriebsstätte, Betriebseinrichtung

      > Verfahrenstechnik

      > Innovationen

      > Digitalisierung

      > Fertigungswirtschaft

      > Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, Zertifizierung

      > Umweltschutz

      > CE-Kennzeichnung von Produkten nach EG-Richtlinien, Normen

      > Verwertung von Erfindungen

      > Technologietransfer

      > Zulieferfragen.

      Nach verschiedenen Technologieberatungsprogrammen können auch freiberuflich tätige Unternehmensberater beauftragt werden. Wegen des Förderumfangs und des Antragsverfahrens sollten sich Betriebsinhaber bzw. Existenzgründer vor Erteilung des Beratungsauftrags mit einer Handwerksorganisation in Verbindung setzen.

      IT-Beratung/Neue Medien

      Einzelbereiche

      Bereiche dieser Beratung sind:

      > EDV/IT im betrieblichen Rechnungswesen

      > Analyse der betrieblichen Anforderungen

      > EDV-Geräte

      > Softwareprogramme

      > Anwendungsgebiete

      > Einsatz des Internets in Werkstatt und Büro, Reaktion auf Wirtschaft 4.0.

      Beratung in Fragen der Außenwirtschaft, EU-Beratung

      Die von den meisten Handwerkskammern betriebenen Exportberatungsstellen unterstützen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kontaktstellen im Ausland eine wachsende Zahl von exportwilligen und exportfähigen Handwerksbetrieben beim Absatz ihrer


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