Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen. Christoph Keller

Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen - Christoph Keller


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den Bearbeiter am wichtigsten ist der (Bearbeiter-)Vermerk am Ende der Klausur. Dieser teilt mit, welche Aufgabe zu bearbeiten ist. Das klingt erst einmal völlig banal, sollte aber deswegen in dieser Reihenfolge erfolgen, da der Sachverhalt gerade in Bezug auf die zu prüfende Strafbarkeit zu lesen und analysieren ist. Zudem gibt der Vermerk oftmals dezidierte Hinweise auf die rechtlichen Schwerpunkte eines Falles und enthält teils Argumentationshilfen, die in der Klausurlösung verwertet werden können („A hält die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig, weil …“).

       Es sollten daher stets zuerst Bearbeitervermerk und Aufgabenstellung gelesen werden, da dann der Sachverhalt bereits unter diesem Gesichtspunkt studiert werden kann.

       Lesen Sie den Sachverhalt zweimal. Beim ersten Lesen „nur querlesen“ (Überblick verschaffen).

      Grundsätzlich ist jede Information, die der Sachverhalt enthält, insbesondere auch Zahlen und Daten, erheblich; selten finden sich lediglich ausschmückende Anmerkungen. Echte Sachverhaltsfehler oder -lücken bilden ebenfalls eine absolute Ausnahme. Sachverhaltsangaben dürfen auf keinen Fall geändert werden. Unterstellen Sie keinen unzutreffenden Sachverhalt („Tatbestandsquetsche“).

       Der Sachverhalt ist, wie er ist!

       Unablässig für jede zufriedenstellende Klausur ist das korrekte Verständnis des Sachverhaltes

      Die Zeit, die für Klausuren gegeben wird, ist in der Regel recht knapp bemessen. Die Zeitknappheit gehört zu den besonderen Herausforderungen


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