Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika. Friedrich Kapp

Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika - Friedrich  Kapp


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nur als Privatmann bei Hofe zu erscheinen, da der Herzog sich sehr schwierig zeige, erklärte ihm aber seine Bereitwilligkeit, ihn von Allem in Kenntniß zu setzen, was dazu dienen könne, die Absichten des Königs zu fördern. Am 1. Dezember führte er weiter aus, wie schwer es sei, den Herzog trotz seiner finanziellen Verlegenheiten zu dem beabsichtigten Vertrage zu bewegen, da die Soldaten in seinen alten Tagen sein einziges Vergnügen, seine einzige Erholung seien. Am dritten Tage endlich, am 2. Dezember ward durch die unausgesetzten Bemühungen des Erbprinzen die Zustimmung des Herzogs erlangt.

      „Der regierende Herzog — schreibt Faucitt am 2. Dezember an Suffolk — hat endlich (!! nach zwei Tagen!!) eingewilligt, einen Truppenkörper für Sr. Majestät Dienst in Amerika zu stellen. In Folge dessen habe ich heute mein Beglaubigungsschreiben überreicht. Der Herzog empfing mich äußerst gnädig, erklärte, des Königs Wunsch aus allen Kräften erfüllen und ein so starkes Korps stellen zu wollen, als die Lage der Dinge ihm gestatten werde. Er sagte, er habe Herrn von Feronce mit den Verhandlungen in dieser Angelegenheit betraut. Ich kenne diesen Minister schon lange. Er ist ein fähiger und erfahrener redlicher Mann, der Schlichen und Kniffen feind ist. Ich weiß noch nicht, wie groß die Zahl der Soldaten sein wird; jedoch gab mir der Erbprinz zu verstehen, daß sie nicht weniger als 4000 Mann betragen würde und daß wir sie zu Anfang des Frühjahrs haben könnten.“

      Der Herzog beantwortete des Königs Brief am 5. Dezember, und zwei Tage darauf war schon der Vertrag zwischen Faucitt und Feronce abgeschlossen, der mit einigen nicht sehr erheblichen Abänderungen schließlich am 9. Januar 1776 angenommen wurde.

      Der Herzog verpflichtete sich in diesem Vertrage, der Krone England 3964 Mann Infanterie und 336 Dragoner, im Ganzen 4300 Mann in zwei Divisionen für den Krieg in Amerika zu überlassen. Von diesen, mit Ausnahme der Pferde, vollständig auf Kosten des Herzogs zu equipirenden, mit Zelten und sonstigen Utensilien zu versehenden Truppen sollte die erste, aus 2282 Mann bestehende Division bereits am 25. Februar im Hafen sein, die letzte Division aber in der letzten Woche des März 1776 abmarschiren. Sie müssen am Orte der Einschiffung vom englischen Kommissär besichtigt werden, der jeden, ihm untauglich erscheinenden Soldaten verwerfen kann und den Truppen den Eid der Treue für den König von England abnimmt. Die Besetzung der vakanten Stellen behält sich der Herzog vor, die Verwendung der Truppen in Amerika bestimmt aber der König. Um ihre Desertion auf dem Marsche zu verhindern, erläßt der König von England als Kurfürst von Hannover an seine eigenen Behörden den Befehl, jeden Deserteur aufzugreifen und am Einschiffungsplatz dem Regimente zu überliefern. Ebenso verpflichtet sich der Herzog von Braunschweig, die nöthig werdenden Rekruten jährlich zu liefern, nachdem ihm wenigstens vier Monate vorher Kenntniß von der zu ergänzenden Zahl gegeben ist. Die Truppen stehen in Löhnung und sonstigen Vortheilen, wie Verpflegung, Behandlung in den königlichen Hospitälern, Fourage &c. ganz den königlichen Truppen gleich, und verpflichtet sich der Herzog, ihnen namentlich ihre ganze Löhnung ungeschmälert zukommen zu lassen. Die Schwerverwundeten und Dienstunfähigen werden auf königliche Kosten an die Mündung der Elbe und Weser zurückgeschafft, und die Dragoner sollen von dem Tage an, daß sie beritten gemacht werden, auf demselben Fuße mit der königlichen leichten Kavallerie stehen. Der Herzog erhält für jeden Fußsoldaten dreißig Kronen Banko (gleich 51 Thlr. 15 Sgr. preußisch) Werbegeld, wovon ein Drittel einen Monat nach Zeichnung des Vertrages und die anderen zwei Drittel zwei Monate später gezahlt werden sollen. Für die Soldaten, die am Tage der Musterung nicht anwesend sind, wird dieses Werbegeld natürlich entweder gar nicht oder erst dann gezahlt, wenn sie sich bei ihren Regimentern gestellt haben. Drei Verwundete gelten als ein Todter, und ein Todter wird nach der Rate des Werbegeldes mit dreißig Kronen bezahlt. Sollte durch eine Seuche, einen Schiffbruch, eine Belagerung oder eine Schlacht ein außerordentlich großer Verlust in einem Regimente oder Korps eintreten, so wird der König von England außerdem in der billigsten und liberalsten Weise den Verlust der Offiziere oder Soldaten ersetzen und die Kosten für neue Rekrutirungen tragen, um das von einem solchen Unglück betroffene Korps wieder vollzählig zu machen. Zur Vergütung für die außerordentlichen Kosten, welche durch die plötzliche Mobilmachung erwachsen sind, wird der Uebertritt der Truppen in den englischen Dienst antedatirt und ihnen Löhnung für zwei Monate vor dem Tage ihres Abmarsches ausgezahlt. Die jährliche an Braunschweig zu zahlende Subsidie, welche mit dem Tage der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages beginnt, ist eine einfache für die Zeit, daß die braunschweigischen Truppen in englischen Diensten stehen und beträgt 64,500 deutsche Kronen (gleich Lstr. 11,517. 17. 1½) per Jahr; sie wird aber eine doppelte, beläuft sich also auf 129,000 Kronen von dem Tage an, an welchem die braunschweigischen Truppen in ihre Heimath zurückkehren, und wird von diesem Zeitpunkt an noch zwei Jahre lang an den Herzog gezahlt.

      Sehen wir jetzt, wie der Vertrag in dieser seiner definitiven Fassung zu Stande kam und lassen wir Faucitt und Suffolk die Geschichte der Verhandlungen selbst erzählen.

      „Einliegend — schreibt jener am 7. Dezember 1775 an Suffolk — Entwurf eines Vertrages mit dem Herzog von Braunschweig für 4000 Infanteristen und 300 leichte Dragoner. Ich wollte eigentlich keine Kavallerie, da ich zu wissen glaube, daß Sie keine wünschen. Ich ließ sie mir aber gefallen und bestand nicht auf meinem Widerspruche, weil das Korps dem zum Kommando bestimmten Obersten Riedesel gehört und weil ich es für das Beste hielt, beim Anfang der Verhandlungen lieber etwas nachzugeben, als schwierig zu erscheinen. Das Werbegeld ist so niedrig, als ich es nach langem Hin- und Herreden nur festsetzen konnte. Von den zuerst verlangten 60 deutschen Reichsthalern habe ich es auf 30 Banko-Thaler (gleich 43 deutsche Reichsthaler) gebracht; es ist dies derselbe Preis, der bei der Marburger Uebereinkunft bewilligt wurde. Ihr entsprechend mußte ich mir auch gefallen lassen, daß der Anfang der englischen Löhnung auf zwei Monate vor dem Abmarsch des Korps festgesetzt wurde. Man bestand sogar Anfangs auf drei Monaten; es gelang mir aber, einen Monat abzuhandeln.

      „Der Subsidien-Artikel war übrigens der wichtigste und schwierigste. Zuerst wurden, bis das Korps die englische Löhnung bezog, 120,000 Banko-Thaler verlangt, 70,000 Banko-Thaler so lange, als es dieselbe erhielt, und wieder 120,000 Banko-Thaler für den Zeitraum von sechs Jahren nach der Rückkehr der Truppen in ihr Vaterland. Nach zweitägigem Streit über diesen Punkt kamen wir endlich dahin überein, daß jeder Theil seinen Vorschlag zu Papier bringen und Ihnen zur Entscheidung vorlegen sollte. Uebrigens wird sich der Herzog in diesem Punkte dem König fügen. Er bittet nur, daß er im Falle einer plötzlichen Beendigung des amerikanischen Krieges in den Stand gesetzt werde, die außerordentliche Last zu tragen, welche diese neue Aushebung ihm auferlegen wird. Der letzte (im definitiven Vertrage gestrichene) Artikel, worin der Herzog verlangt, daß zwei Bataillone seiner Truppen, nämlich 1160 Mann, irgendwo in Europa garnisoniren sollten, wurde von mir auf das Aeußerste bekämpft. Der Herzog drang aber darauf, daß sein Vorbehalt dem Könige vorgelegt werden solle; er sei, wie er sagte, diesen Regimentern ganz besonders zugethan und dann eifersüchtig auf die den Hannoveranern im Mittelmeere zugewiesenen Garnisonen. Er wird sich aber mit der Zeit den Wünschen des Königs fügen. In der Voraussetzung, daß der Vertrag in der einen oder andern Form abgeschlossen wird, habe ich für jeden Rekruten, der diensttüchtig in Harburg abgeliefert wird, 30 Thaler versprechen müssen, indem der Herzog, um keine Zeit zu verlieren, sofort rekrutiren wollte. Sie sind natürlich verloren, wenn der Vertrag nicht zu Stande kommt.“

      Suffolk war so sehr ob der günstigen Aussichten erfreut, welche Faucitt's Bericht ihm bot, daß er gar nicht handelte und feilschte, wofern er nur sein Ziel, schnelle Verschiffung der Truppen nach Amerika erreichen konnte. „Ich gebe Ihnen — schreibt er am 22. Dezember 1775 von St. James an Faucitt — meine volle Zufriedenheit über Ihren Eifer und Ihre Geschicklichkeit zu erkennen und lege Vollmacht für den Abschluß des Vertrages mit Braunschweig bei. Ihr Entwurf ist auf fünfzehn Artikel reduzirt. Alle braunschweigischen Truppen müssen nach Amerika; ihre anderweitige Verwendung ist durchaus unzulässig. Nur keine Verzögerung! Die Zeit, von der Sie sprechen, ist zu lang. Drei von den fünf Bataillonen müssen in der letzten Woche des Februar und der Rest Ende März am Einschiffungsplatze sein. Dieser Punkt ist von der äußersten Wichtigkeit. Sie müssen darauf dringen und bestehen. Da die englische Löhnung, wie ich hoffe, ein Mittel ist, ihn durchzusetzen, so ist Se. Majestät damit einverstanden, daß sie zwei Monate vor dem wirklichen Dienst beginnt. Wenn aber die erste Division noch früher marschiren kann, so können Sie die Löhnung verhältnißmäßig noch mehr vordatiren.

      Die


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