Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika. Friedrich Kapp

Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika - Friedrich  Kapp


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nach; aber der bei weitem mächtigste der Generalstaaten, Holland, wandte ein, daß ein Handelsvolk nur im äußersten Nothfall sich in fremden Streit mischen dürfe. Namentlich trat der Baron Johann Derk van der Capellen, Mitglied des Adels von Oberyssel, so entschieden gegen das Ansinnen der englischen Regierung auf, daß er, wenn auch nicht direkt, so doch indirekt dessen Annahme vereitelte. „Es hieße Theil an dem Kampf nehmen — das ungefähr war der Inhalt von Capellen's beredtem Proteste — ja wir würden selbst mit in den Krieg verwickelt werden, wollten wir England Truppen überlassen und die Grundsätze unbedingter Neutralität aufgeben. Wir haben bisher England unser Wohl und Gedeihen geopfert, ohne irgend einen Vortheil dafür erlangt zu haben. Frankreich wird sich voraussichtlich mit in den Kampf mischen — welche wird dann unsere Stellung sein? Bleiben wir neutral, so fällt uns für den Fall eines Krieges zwischen England und Frankreich der Handel des letztern Staates zu, welcher unser natürlicher Bundesgenosse in der Vertheidigung der Handelsfreiheit ist. Zudem hat England uns stets so übermüthig behandelt, als ob wir gar kein selbständiges Volk wären, und, während wir gewissenhaft die mit ihm geschlossenen Verträge befolgten, gegen den Grundsatz der Freiheit der Waare in freien Schiffen gehandelt und willkürlich unsere Schiffe durchsucht und konfiszirt. Statt also die Truppen eines freien Volkes zur Niederwerfung der sogenannten Rebellion zu verlangen, sollte England lieber Janitscharen miethen. Wie gehässig würde eine solche Rolle für uns sein, für uns, ein freies Volk, welches selbst unter dem Joch der Tyrannei geseufzt und sich mit dem Schwerte davon befreit, das ebenfalls den stolzen Namen Rebellen geführt hat, doppelt gehässig den Amerikanern gegenüber, die uns niemals beleidigt haben, die sich der Achtung der ganzen gebildeten Welt würdig zeigen und mit Mäßigung und Würde ihre Rechte vertheidigen. Aus diesen Gründen muß der Wunsch des Königs von England abgeschlagen werden.“

      Obgleich die Staaten von Oberyssel beschlossen, die England beleidigende Motivirung des Antrages van der Capellens aus den Protokollen ihrer Sitzung zu streichen, so verfehlte die Beredsamkeit dieses Staatsmanns doch ihre Wirkung nicht. Die Generalstaaten willigten zwar ein, um jeden Schein der Unhöflichkeit gegen den mächtigen Nachbarn zu vermeiden, die schottische Brigade an England zu überlassen, fügten aber die Bedingung hinzu, daß sie nicht außerhalb Europa's verwandt werden dürfe. Diese Bedingung kam beinahe einer abschlägigen Antwort gleich. England faßte sie auch als eine solche auf und ließ, vielleicht auch deshalb, weil sich ihm im langgedehnten Laufe der Verhandlungen andere Bezugsquellen eröffnet hatten, die ganze Angelegenheit fallen.

      Weniger Schwierigkeiten verursachte die Verlegung von fünf hannöverschen Bataillonen nach Gibraltar und Port Mahon, weil der König von England hier als Kurfürst von Hannover handelte und höchstens mit dem Widerspruche des eigenen Parlaments zu kämpfen hatte. Uebrigens war die ganze Maßregel schon ausgeführt, als sie den Lords und Gemeinen vorgelegt wurde, wie denn überhaupt in jener Zeit die Regierung die Genehmigung des Parlaments als eine bloße Formsache auffaßte und in allen wichtigen Dingen so handelte, als ob gar kein Parlament existirte.

      Oberst William Faucitt, der den siebenjährigen Krieg in Deutschland mitgemacht hatte und Volk und Fürsten dort kannte, wurde bereits zu Anfang August 1775 von Georg III. nach Hannover geschickt, um die Uebernahme der dortigen Bataillone in den englischen Dienst zu besorgen. „Da Wir — so lauteten die vom 11. August 1775 datirten königlichen Instruktionen — unter dem Beirath unseres geheimen Rathes beschlossen und für thunlich erachtet haben, fünf Bataillone unsrer kurfürstlichen Infanterie in englische Dienste zu nehmen und sie in unseren Garnisonen von Gibraltar und Minorka zu verwenden, um desto besser im Stande zu sein, eine gleiche Anzahl englischer Truppen, welche jetzt dort Garnisonsdienste thun, nach England zurückzuverlegen und auf Grund dessen unsere Streitkräfte zu vermehren, welche zur Unterdrückung des unnatürlichen Aufstandes eines Theils unserer nordamerikanischen Kolonien verwandt werden; da ferner besagte Truppen sich in Stade sammeln sollen, um nach den genannten Garnisonsplätzen eingeschifft zu werden, so haben Wir es für rathsam befunden, Sie zu unserm Kommissär zu ernennen, um diese Truppen in Empfang zu nehmen und in den Dienst zu mustern.“

      Faucitt reiste also sofort über den Haag, wo er von dem englischen Gesandten Sir Joseph Yorke, einem langjährigen Kenner und Beobachter deutscher und kontinentaler Politik, Rath und Auskunft erhielt, nach Hannover ab und kam dort am 20. August an. Die Truppen waren zwar für den 1. September segelfertig, erhielten aber Gegenbefehl, weil die Lords der Admiralität die erforderlichen Transportschiffe nicht früh genug hatten absenden können. Der hannöversche General Spörken war beauftragt, die fraglichen fünf Bataillone marschfertig zu machen, so daß dem Obersten Faucitt nichts zu thun blieb, als sie vor ihrer Annahme in den englischen Dienst zu mustern und einzuschwören. Indessen wurde auch von der letztern Bedingung abgesehen, weil die Soldaten eine Abneigung gegen die See hätten, also möglichen Falls zu marschiren sich weigern möchten, dann aber, weil die Verführung zur Desertion sehr groß sei, indem die ganze hannöversche Grenze von preußischen und anderer Fürsten Werbern umringt sei, die alle auf die Unzufriedenheit der Soldaten spekulirten und diese für sich zu gewinnen hofften.

      Faucitt fand sämmtliche fünf Bataillone, die aus je 473 Mann bestehend, im Ganzen 2365 Mann ausmachten, und von den Regimentern von Reden, von Goldacker, de la Motte, Prinz Ernst und von Hardenberg genommen waren, gut bewaffnet und gekleidet und die Mannschaften mit wenigen Ausnahmen kräftig und diensttüchtig, dabei willig und gehorsam. Trotz aller Verführung desertirte nicht ein einziger Soldat. Es verging übrigens noch der ganze September mit den Vorbereitungen zur Verschiffung, die mit Bewilligung des Hamburger Senates über Ritzebüttel, statt, wie Anfangs beabsichtigt war, über Stade erfolgte. Die beiden für Minorka bestimmten Bataillone, Prinz Ernst und Goldacker, wurden am 2. Oktober, die für Gibraltar bestimmten am 6. Oktober eingeschifft. Der Wind war jedoch während des ganzen Monats so ungünstig, daß die aus siebenzehn Transportschiffen bestehende Flotille erst am 1. November 1775 in See ging.

      Die Frage, ob die Regierung das Recht habe, ohne Genehmigung des Parlaments fremde Truppen in irgend einen Theil der englischen Besitzungen einzuführen, rief in beiden Häusern ernste Debatten hervor. Der König hatte am 26. Oktober 1775 bei Eröffnung des Parlaments in seiner Thronrede u.A. die Mittheilung gemacht, daß er einen Theil seiner kurfürstlichen Truppen nach Gibraltar und Port Mahon beordert habe, um eine größere Zahl englischer Truppen zur Aufrechterhaltung des königlichen Ansehens zur Verfügung zu haben. Die Opposition beider Häuser stützte sich darauf, daß dieses Verfahren, einen häuslichen Streit beizulegen, eine gefährliche und schimpfliche Maßregel sei, daß sie den anerkannten Landesrechten zuwiderlaufe und daß die fremden Truppen möglichen Falles gegen die englische Freiheit verwandt werden könnten. Das Ministerium wandte ein, daß es weder dem Geiste noch dem Buchstaben nach gegen die Constitution verstoße, indem die Bill of rights und Aufstandsakte nur bestimme, daß in Friedenszeiten keine stehende Armee im Königreiche ohne Genehmigung des Parlaments gehalten werden dürfe. Nun befinde man sich aber im Kriege und eine Dependenz, wie Gibraltar und Minorka, sei nicht das Königreich Großbritannien. Der betreffende Paragraph verdanke seine Entstehung dem Könige Jakob II., der in Friedenszeiten ohne Genehmigung des Parlaments eine stehende Armee in England gehalten habe. Die Garnisonen in Dünkirchen, Calais und Tanger seien ohne jede Genehmigung des Parlaments gehalten worden, und nie habe dieses dem Könige den Vorwurf der Ungesetzlichkeit daraus gemacht. Zudem sei es zweckmäßiger, fremde Truppen in Sold zu nehmen, weil diese leichter und wohlfeiler beschafft werden könnten, und weil die waffenfähige Bevölkerung Englands fast ausschließlich mit den Arbeiten und den Künsten des Friedens beschäftigt sei.

      Die Debatte über diese Frage beschäftigte die Lords am 26. Oktober und 1. November und das Haus der Gemeinen am 3. November 1775. Dieses erklärte sich schließlich mit 203 gegen 81 Stimmen und jenes mit 75 gegen 32 Stimmen mit dem Verfahren der Regierung einverstanden. Die fünf hannöverschen Bataillone blieben während des ganzen amerikanischen Krieges als Besatzung in Gibraltar und Minorka und verloren deshalb auch so wenig Leute, daß sie erst zu Anfang des Jahres 1778 die ersten Rekruten erhielten. Sie kehrten im Sommer 1784 über England nach Deutschland zurück.

       Inhaltsverzeichnis

      Die


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