Mit Erfolg promovieren in den Life Sciences. Dieter Brockmann
beispielsweise die Voraussetzungen, die ein Kandidat erfüllen muss, die Anmeldung zur Promotion, die Zulassung zum Promotionsverfahren, die Abgabe der Arbeit, die Form der schriftlichen Arbeit, die Anzahl der abzugebenden Pflichtexemplare und den Vorgang der Verleihung des Grades.
Während ein Promovend in der Einzelpromotion häufig größere Freiheiten bzgl. der Promotionsdauer und der für die Promotion zu erbringenden Leistungen bei gleichzeitiger größerer Abhängigkeit vom Doktorvater genießt, garantieren Promotionsstudiengänge eine straffere und zielgerichtetere Organisation und damit in der Regel kürzere Promotionsdauer bei gleichzeitig – im Idealfall – geringerer Abhängigkeit (ideell und finanziell) vom Doktorvater.
2.2Beteiligte universitäre Gremien und Personen
Ein Promotionsverfahren ist ein komplexer Vorgang, in den unterschiedliche Gremien und Personen der Universität involviert sind. Zu diesen Personen und Gremien gehören:
2.2.1.1Die Gutachter
Sie bewerten die Arbeit und geben einen Notenvorschlag. Die Gutachter werden vom Promotionsausschuss bestimmt, häufig auf Vorschlag des Promovenden oder des Erstbetreuers. Die Anzahl der Gutachter wird durch die Promotionsordnung festgelegt. In vielen Promotionsordnungen sind bereits externe, z. T. ausländische Gutachter vorgeschrieben, um eine unabhängige Bewertung und international gültige Standards der Arbeit zu gewährleisten.
2.2.1.2Der Promotionsausschuss
Besondere Bedeutung für die Promotionsverfahren kommt dem Promotionsausschuss und dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu. Der Promotionsausschuss ist für die korrekte Durchführung des Promotionsverfahrens verantwortlich und trifft normalerweise mehrheitlich die dazu notwendigen Entscheidungen. Die Mitglieder des Promotionsausschusses werden für eine befristete Zeit von der Fakultät bestellt und wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. In vielen Programmen sind die Studierenden durch einen oder mehrere Studentensprecher in diesem Gremium vertreten. Meist beträgt die Amtszeit mehrere Jahre. Bei fakultätsübergreifenden Promotionsordnungen oder fakultätsübergreifenden Graduiertenschulen mit eigenen Promotionsordnungen erfolgt die Bestellung entweder gemeinschaftlich durch die beteiligten Fakultäten oder direkt durch das Präsidium/Rektorat der Universität. Bei den Entscheidungen, die durch den Promotionsausschuss getroffen werden, handelt es sich beispielsweise um die Zulassung zur Promotion, die Bestellung von Gutachtern für die schriftliche Arbeit, die Annahme (oder Ablehnung) von Gutachten, die Bestellung von Prüfern und letztlich die Bewertung der Promotion.
2.2.1.3Das Promotionssekretariat
Dies ist die administrative Anlaufstelle für alle Promovenden. Das Promotionssekretariat ist der Mittler zwischen dem Promovenden und dem Promotionsausschuss. Es regelt alle administrativen Fragen wie die Anmeldung zur Promotion oder Kontrolle der Einhaltung der formalen Kriterien für die Promotionsschrift. Das Promotionssekretariat hat keine eigenständige Entscheidungsbefugnis.
2.2.1.4Die Prüfer
Im Rahmen der mündlichen Prüfung sind mehrere Prüfer involviert, die teilweise mit den Gutachtern identisch sein können. Zum Teil handelt es sich auch um externe Prüfer.
2.2.1.5Der Prüfungsausschuss
Er ist nur bei Promotionsstudiengängen relevant und regelt alle Belange des Promotionsstudiums einschließlich der Aktualisierung der Studienordnung und des Curriculums. Aus praktischen Erwägungen ist der Prüfungsausschuss häufig identisch mit dem Promotionsausschuss.
2.2.1.6Rektor der Universität, Dekan der entsprechenden Fakultät und Leiter des Promotionsprogramms
Sie tragen die übergeordnete Verantwortung für das Promotionsverfahren und den Promotionsstudiengang und unterzeichnen abschließend die Promotionsurkunde.
2.2.1.7Das Studiensekretariat
Falls es sich um einen Promotionsstudiengang handelt, regelt das Studiensekretariat die Zulassung, Einschreibung sowie Kontrolle der Studienleistungen und stellt das Abschlusszeugnis aus.
2.2.1.8Die Universitätsbibliothek
Sie bestätigt die Abgabe der Pflichtexemplare der Schrift, was die Voraussetzung für den Abschluss des Verfahrens ist.
Das Zulassungsverfahren zur Promotion und handelnde Personen in aller Kürze
Kritische Selbstreflexion, ob eine Promotion angestrebt wird
(aktiv durch Promovenden)
Überprüfung, ob die formellen Voraussetzungen (z. B. Einstiegsnote) erfüllt sind
(aktiv durch Promovenden, ggfs. auch durch Promotionssekretariat)
Identifikation eines geeigneten Promotionsthemas und Betreuers (Recherche von entsprechenden Ausschreibungen) (Printmedien, World-Wide-Web)
(aktiv durch Promovenden)
Bewerbung
(aktiv durch Promovenden)
Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens (schriftliche Bewerbung, Vortrag, Interviews) (aktiv auf Einladung)
Empfehlung zur Zulassung zur Promotion (mögliche Beteiligte: Promotionsausschuss, Graduiertenprogramm, Betreuer)
Zulassung zum Promotionsstudium (mögliche Beteiligte: Studiensekretariat, Rektorat)
Einschreibung als Promotionsstudierender bzw. Anmeldung der Promotion
(aktiv durch Promovenden)
2.3Zulassung zur Promotion
Die meisten Promotionsordnungen schränken den Personenkreis, der zur Durchführung einer Promotion berechtigt ist, durch Zugangskriterien und -leistungen ein. Dabei werden in der Regel primär das zuletzt abgeschlossene Studienfach und die dort erbrachten Leistungen der Bewerber betrachtet. Meist handelt es sich hierbei um Masterstudiengänge, die mit einer vorher definierten Note erfolgreich abgeschlossen worden sein müssen, um zur Promotion zugelassen werden zu können. Bei vielen Promotionsstudiengängen bzw. -programmen schließt sich noch ein Auswahlverfahren an. Die genannten Mindestleistungen im Masterstudiengang stellen zunächst nur die Vorbedingungen dar, um nachfolgend am Auswahlverfahren teilnehmen zu können.
Da ausländische Universitäten andere Benotungssysteme haben, werden die Abschlüsse dieser Kandidaten häufig aufgrund der Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. März 1991 in der Fassung vom 18. November 2004) nach der sogenannten modifizierten Bayerischen Formel in deutsche Notenäquivalente umgerechnet. Diese Formel besagt:
X = gesuchte Note
Nmax = oberer Eckwert (bestmögliche Punktezahl/Note)
Nmin = Unterer Eckwert (schlechtest mögliche Note zum Bestehen)
In Zweifelsfällen kann die Zentrale Stelle für Ausländische Bildungsabschlüsse (ZAB) um Rat gefragt werden (www.kmk.org/zab.html; Stand: 06.02.2014). Häufig sind im Rahmen der Promotionsordnung auch die thematischen Ausrichtungen der anzuerkennenden Masterstudiengänge weiter eingeschränkt. Darüber hinaus enthalten Promotionsordnungen Regelungen, wie mit Kandidaten zu verfahren ist, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen. Während manche Promotionsordnungen keinerlei Ausnahmen zulassen, enthalten andere Promotionsordnungen Regelungen, wie in Zweifelsfällen zu verfahren ist. Zentrale Bedeutung