Sachenrecht II. Achim Bönninghaus

Sachenrecht II - Achim Bönninghaus


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Verkehrsgeschäfts

       II.Grundbuch unrichtig

       III.Verfügender aus dem Grundbuch legitimiert, § 891

       IV.Kein Widerspruch im Grundbuch eingetragen, § 899

       V.Keine positive Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs

       1.Grundsätzlich maßgeblicher Zeitpunkt

       2.Vorverlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts

       a)Nach § 892 Abs. 2 Hs. 1

       b)Vorverlegung durch Eintragung einer Vormerkung

       C.§ 185 Abs. 2

       5. Teil Erwerb einer Vormerkung, §§ 883 ff.

       A.Ersterwerb, §§ 883 Abs. 1, 885

       I.Schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Rechtsänderung an einem Grundstück

       II.Bewilligung/einstweilige Verfügung

       III.Eintragung in das Grundbuch

       IV.Fortbestehen der Bewilligung im Zeitpunkt der Eintragung

       V.Berechtigung

       VI.Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 893 Alt. 2, 892

       VII.§ 185 Abs. 2

       B.Zweiterwerb (Übertragung), § 398 i.V.m. § 401 Abs. 1 analog

       I.Einigung über Abtretung der gesicherten Forderung

       II.Doppelte Berechtigung des Zedenten

       III.Gutgläubiger Zweiterwerb?

       C.Rechtswirkungen der Vormerkung

       I.Sicherungswirkung, § 883 Abs. 2

       II.Rangwirkung

       III.Insolvenzsicherungswirkung

       IV.Vorwirkung

       D.Ansprüche bei vormerkungswidrigen Verfügungen

       I.Zustimmungsanspruch, § 888

       II.Analoge Anwendung der §§ 987 ff.

       E.Erlöschen der Vormerkung

       6. Teil Erwerb des Eigentums durch Gesetz und Hoheitsakt

       A.Der Eigentumserwerb kraft Gesetzes

       I.Die Mobiliarersitzung, §§ 937 ff.

       1.Voraussetzungen

       2.Rechtsfolgen der Ersitzung

       a)Originärer Eigentumserwerb

       b)Schuldrechtlicher Ausgleich für Rechtsverlust

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