Sachenrecht II. Achim Bönninghaus
Weglaufende Gedanken können eskalieren!
Wenn wir negative Gedanken und Gefühle entwickeln, denken wir schnell und beharrlich in die gleiche Richtung. Wir denken uns dann lebhaft in eine Situation ein, sodass wir vergessen, diese an der Realität zu überprüfen. Dem Gehirn ist es gleich, ob wir uns Dinge lediglich vorstellen oder sie real vorhanden sind [in Lernthema 8 (Mentale Übungen und Autosuggestion) wurde schon erwähnt, dass man sich das auch positiv zunutze machen kann mit positiven Autosuggestionen und Imaginationen]. Dies führt zu einer Eskalation der Gedanken. Wir greifen auf frühere schlechte Erfahrungen zurück, übertragen sie auf die gegenwärtige Situation, wir übersteigern Vorurteile uns gegenüber. Man sieht sich schon im Vorhinein als Versager, bekommt Angst, Gefühle von Inkompetenz und schlimmstenfalls werden die Gedanken zur sich selbst erfüllenden Prophezeiung.
Unterbrechen Sie weglaufende Gedanken möglichst früh – mit dem Gedankenstopp!
Sobald ein Gedanke als Anfang negativer Gedankenkreisläufe einsetzt, schlagen Sie mit der flachen Hand auf den Tisch und sagen „Stopp!“. Auch wenn es albern klingt, es hilft vor allem, wenn Sie die Unterbrechung stets zu Gedankenbeginn durchführen und konsequent sind. Am besten gelingt die Unterbrechung mit körperlichen Aktivitäten wie Aufräumen, Bücher raussuchen. Überprüfen Sie den Realitätsgehalt Ihrer Gedanken auch, indem Sie Meinungen Außenstehender einholen und konkretes Feedback bekommen (z. B. über Ihre Ausarbeitung). Es geht aber vor allem darum, dass Sie allein bestimmen und Sie Macht über Ihre Gedanken haben.
Beseitigen Sie „Gedankenabfall“, wenn Sie die zugrunde liegenden Probleme jetzt nicht lösen können!
Mitunter verfolgen uns Gedanken, deren zugrunde liegenden Probleme wir (im Moment) nicht lösen können. Solche Gedanken können sein:
• | unangenehme und peinliche frühere Begebenheiten, die wir auch nach einer Entschuldigung nicht ungeschehen machen konnten, |
• | immer wieder Ärger über Personen oder Sachverhalte, die nicht änderbar sind, |
• | in der Zukunft liegende Probleme, die wir noch gar nicht lösen können. |
Diese Gedanken können uns so absorbieren, dass sie unsere Lern- und Arbeitsfähigkeit und sogar unsere Lebensqualität beeinflussen.
Während Sie mit dem Gedankenstopp ständig auftretende Gedanken unterbrechen, sorgen Sie mit der Imaginationsübung „Der rote Ballon“ für mehr innere Ausgeglichenheit und Ruhe, da Sie diese Gedanken abschalten und „entsorgen“ können.
Übung „Der rote Ballon“
Bitte stellen Sie sich nun Ihr Problem oder die Person vor, mit der (jetzt) keine sinnvollen Lösungen möglich sind …
Nun steht neben Ihnen eine große Kiste … in diese stecken Sie nun das Problem.
Falls es groß ist, können Sie nachstopfen. Auch eine Person können Sie hinein geben und etwas nachhelfen …
Wenn das Problem oder die Person drin ist, nehmen Sie den Deckel, legen ihn fest drauf und nageln oder schrauben die Kiste zu … Sie merken deutlich, wie Sie immer zufriedener hämmern oder schrauben …
Nun sehen Sie neben sich. Da ist ein riesiger roter Ballon fest gebunden … sein Seil befestigen Sie ganz fest an der Kiste … und lassen es nun los …
Der Ballon erhebt sich, spannt das Seil straff und hebt die Kiste mit ihrem Inhalt hoch … steigt immer weiter auf, immer höher … und die Kiste mit ihrem Inhalt wird immer kleiner und kleiner …
Sie spüren das deutlich … Ihre Entlastung und Befreiung nimmt immer mehr und mehr zu … der Ballon wird immer kleiner und wird dann mit seiner Last weit fortgetragen … weit über den Horizont hinweg …
… und Sie können tief und entspannt durchatmen.
Diese Übung bereitet Freude und hat eine befreiende Wirkung. Entspannung und innere Ruhe können statt innerer gedanklicher Getriebenheit wieder einkehren.
1. Teil Einleitung
Inhaltsverzeichnis
A. Sachenrechtliche Grundbegriffe
B. Trennungs- und Abstraktionsprinzip
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Um uns einen generellen Überblick über das Sachenrecht zu verschaffen, ist es hilfreich, vorab zu klären, was im Sachenrecht geregelt ist. Dazu soll die nachfolgende Übersicht dienen.
Bevor wir zu unserem eigentlichen Thema, nämlich dem Erwerb von Besitz und Eigentum kommen, sind zunächst einige sachenrechtliche Grundbegriffe und Grundprinzipien zu klären. Die genaue Kenntnis dieser Grundprinzipien und Grundbegriffe ist der Schlüssel für die gute Sachenrechtsklausur und vermeidet die Erörterung von Scheinproblemen.
JURIQ-Klausurtipp
Betrachten Sie also dieses Kapitel nicht als langweiliges „Begriffekloppen“, sondern machen Sie sich klar, dass hierdurch erst die Grundvoraussetzungen für Ihren Klausurerfolg gelegt werden. Sie werden anschließend auch die nachfolgenden Ausführungen viel leichter verstehen und in der Klausur die Probleme bereits bei der Lektüre des Sachverhalts erkennen.
1. Teil Einleitung › A. Sachenrechtliche Grundbegriffe
A. Sachenrechtliche Grundbegriffe
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Das BGB enthält an vielen Stellen Definitionsnormen, sog. „Legaldefinitionen“. In der Regel verwendet das Gesetz dabei die Methode der „Essentialdefinition“. Dadurch soll das Wesen des zu definierenden Begriffs abstrakt umschrieben werden. Dies dient der Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung und eignet sich hierfür besser, als eine „Nominaldefinition“, die sich darin erschöpft, einen Begriff anhand von Beispielen zu erklären. Die Bestandteile einer Essentialdefinition setzen sich aus der nächst höheren Gattung und dem unterscheidenden Merkmal zusammen.
Beispiel
Ein Schimmel