Sachenrecht II. Achim Bönninghaus

Sachenrecht II - Achim Bönninghaus


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Buchersitzung von Grundstücken nach § 900

       III.Verbindung beweglicher Sachen mit einem Grundstück

       1.Verbindung einer beweglichen Sache mit einem Grundstück

       2.Wesentlicher Bestandteil

       3.Kein Scheinbestandteil, § 95

       4.Rechtsfolgen

       IV.Verbindung, Vermischung, Verarbeitung, §§ 947–950

       1.Verbindung, § 947

       2.Vermischung/Vermengung, § 948

       3.Verarbeitung, § 950/Probleme des verlängerten Eigentumsvorbehalts

       a)Voraussetzungen des § 950

       b)Klausurproblem: Verlängerter Eigentumsvorbehalt

       4.Schuldrechtlicher Ausgleich bei Rechtsverlust, § 951

       a)Funktion des § 951

       b)Konkurrenzen mit anderen Anspruchsgrundlagen

       V.Eigentum an Schuldurkunden, § 952

       VI.Der Fruchterwerb, §§ 953–957

       1.Aneignungsgestattung durch den Gestattungsberechtigten, § 956

       2.Aneignungsgestattung durch einen Nichtberechtigten, §§ 957, 956

       3.Redlicher Eigen- oder Nutzungsbesitzer, § 955

       4.An der fremden Sache dinglich Berechtigter, § 954

       5.Fruchterwerb durch den Eigentümer, § 953

       VII.Die Aneignung, §§ 958–964

       VIII.Der Fund, §§ 965–984

       IX.Die Universalsukzession nach § 1922 BGB

       B.Der Erwerb durch Hoheitsakt

       I.Zwangsversteigerung beweglicher Sachen, §§ 814 ff. ZPO

       II.Eigentumserwerb in der Grundstückszwangsversteigerung

       C.Übungsfall Nr. 4

       Sachverzeichnis

      Tipps vom Lerncoach

      Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

      Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

      Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

      Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

      Wie lernen Menschen?

      Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

      Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

      Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt


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