Sachenrecht II. Achim Bönninghaus
Buchersitzung von Grundstücken nach § 900
III.Verbindung beweglicher Sachen mit einem Grundstück
1.Verbindung einer beweglichen Sache mit einem Grundstück
3.Kein Scheinbestandteil, § 95
IV.Verbindung, Vermischung, Verarbeitung, §§ 947–950
2.Vermischung/Vermengung, § 948
3.Verarbeitung, § 950/Probleme des verlängerten Eigentumsvorbehalts
b)Klausurproblem: Verlängerter Eigentumsvorbehalt
4.Schuldrechtlicher Ausgleich bei Rechtsverlust, § 951
b)Konkurrenzen mit anderen Anspruchsgrundlagen
V.Eigentum an Schuldurkunden, § 952
VI.Der Fruchterwerb, §§ 953–957
1.Aneignungsgestattung durch den Gestattungsberechtigten, § 956
2.Aneignungsgestattung durch einen Nichtberechtigten, §§ 957, 956
3.Redlicher Eigen- oder Nutzungsbesitzer, § 955
4.An der fremden Sache dinglich Berechtigter, § 954
5.Fruchterwerb durch den Eigentümer, § 953
IX.Die Universalsukzession nach § 1922 BGB
I.Zwangsversteigerung beweglicher Sachen, §§ 814 ff. ZPO
II.Eigentumserwerb in der Grundstückszwangsversteigerung
Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?
Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.
Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.
Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.
Wie lernen Menschen?
Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.
Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?
Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt