Beweisantragsrecht. Winfried Hassemer
rel="nofollow" href="#ulink_ea3e8a4d-9804-585a-afd1-09106c73a9e1">aa)Das Antipationsverbot als „Herzstück“ des Beweisantragsrechts
bb)Plausible Ausnahmen vom Antizipationsverbot
cc)Problematische Eingriffe in das Antizipationsverbot
3.Inhalt und Form der Entscheidung
a)Bedeutung der Begründungspflicht
b)Reichweite der Begründungspflicht bei den einzelnen Ablehnungsgründen
c)Verstöße gegen die Begründungspflicht
d)Keine Beanstandungspflicht der Verteidigung
a)Keine Verpflichtung zur sofortigen Entscheidung
b)Bedeutung der Neuregelung in § 244 Abs. 6 S. 2-4 StPO
5.Der Austausch von Beweismitteln
6.Die einzelnen Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO
aa)Unzulässigkeit und Beweisantragsbegriff
bb)Unzulässigkeit und Beweisverbote
(1)Beweisthemaverbote, Beweismittelverbote und Beweismethodenverbote
(2)Unselbständige und selbständige Beweisverwertungsverbote
cc)Unzulässigkeit und Grenzen des Beweisantragsrechts
(1)Keine Beweisaufnahme über inländisches Recht
(2)Beweisaufnahme über die Strafpraxis anderer Gerichte
(3)Beweisanträge auf Vernehmung von Richtern
(4)Anwendung des Polygraphen („Lügendetektor“)
aa)Verfahrensverzögerung als Folge der Beweiserhebung
bb)Überzeugung von der Aussichtslosigkeit
(1)Von der Rechtsprechung entwickelte „Fristenlösung“
(2)Änderung des § 244 Abs. 6 StPO im Jahr 2017
(3)Weitere Anwendungsvoraussetzungen
dd)Generelle Bedeutung des Ablehnungsgrundes
d)Ungeeignetheit des Beweismittels