Beweisantragsrecht. Winfried Hassemer
c)Glaubwürdigkeitsbeurteilungen
3.Der „weitere“ Sachverständige und der Beweis des Gegenteils
a)Sachkunde des früheren Sachverständigen zweifelhaft
b)Unzutreffende tatsächliche Voraussetzungen
e)Die Aufklärungspflicht des Gerichts bei besonderer Schwierigkeit der Begutachtung
IV.Besonderheiten beim Augenscheinsbeweis
V.Besonderheiten beim Auslandszeugen
VI.Der Beweisantrag auf Verlesung von Ausgangsdokumenten
VlI.Der zurückgenommene Beweisantrag
VIII.Der Beweisantrag gem. § 245 i.V.m. § 220 StPO
1.Geltungsbereich des § 245 StPO
2.Zu den Voraussetzungen einer Ladung durch den Angeklagten
a)Form und Inhalt des Ladungsschreibens
c)Vorankündigung nach § 222 StPO
e)Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis
3.Zurückweisungsgründe für den Beweisantrag nach § 245 Abs. 2 StPO
a)Erwiesensein oder Offenkundigkeit der Beweistatsache
Teil 4 Der Beweisantrag außerhalb der Hauptverhandlung
I.Der Beweisantrag im Ermittlungsverfahren
1.Beweisanträge anlässlich der Beschuldigtenvernehmung (§ 163a Abs. 2 StPO)
2.Beweisanträge anlässlich der richterlichen Vernehmung (§ 166 Abs. 1 StPO)
3.Antrag auf Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Augenscheinseinnahme (§ 168d Abs. 2 StPO)
II.Der Beweisantrag im Zwischenverfahren (§§ 201, 202 StPO)
III.Der Beweisantrag vor der Hauptverhandlung
IV.Der Beweisantrag in der Revisionsbegründung
2.Besonderheiten bei einzelnen Ablehnungsgründen