Die straflose Vorteilsnahme. Tobias Friedhoff

Die straflose Vorteilsnahme - Tobias Friedhoff


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_10b011f3-e914-5965-a80c-51affee40bcd">Das Tatbestandsmerkmal „für die Dienstausübung“

       b)Erfasst § 331 Abs. 1 StGB tatsächlich Vorteile zur „Klimapflege“?

       II.Der subjektive Tatbestand

       III.Die Genehmigung nach § 331 Abs. 3 und § 333 Abs. 3 StGB

       1.Die vorherige Genehmigung als Tatbestandsausschließungsgrund

       2.Die mutmaßliche Genehmigung bei genehmigungsfähigen Vorteilen

       a)Die Voraussetzungen der mutmaßlichen Genehmigung nach der herrschenden Meinung

       b)Die Verzichtbarkeit des Konstrukts der mutmaßlichen Genehmigung

       3.Die nachträgliche Genehmigung

       a)Die nachträgliche Genehmigung als Rechtfertigungs- oder Strafaufhebungsgrund?

       b)Die Abschaffung der Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung

       4.Die Genehmigung im Rahmen des § 333 StGB

       a)Die Abhängigkeit vom Handeln des Vorteilsempfängers

       b)Die Vorteilsgewährung unter Genehmigungsvorbehalt als (de lege ferenda kodifizierter) Tatbestandsausschließungsgrund

       IV.Die rechtswidrige und schuldhafte Verwirklichung des Tatbestandes

       Teil 3 Die Restriktion des Tatbestandes der Vorteilsannahme

       A.Die Vorteilsannahme und das ultima-ratio-Prinzip

       I.Grundsätzliche Überlegungen zum ultima-ratio-Prinzip

       II.Die Auswirkungen des ultima-ratio-Prinzips auf die Vorteilsannahme

       III.Die Überkriminalisierung von Handlungen durch den Tatbestand

       1.Die Vorteile einer Überkriminalisierung für den Gesetzgeber

       2.Die Folge der Überkriminalisierung von Verhaltensweisen – der verängstigte Bürger

       IV.Die Erfassung nicht ausreichend sozialschädlicher Handlungen durch § 331 Abs. 1 StGB im Konflikt mit dem ultima-ratio-Prinzip

       B.Die Restriktionen des Tatbestandes im Rahmen des Vorteilsbegriffs

       I.Vorgeschlagene Restriktionsmöglichkeiten im Rahmen des Vorteilsbegriffs

       II.Kritische Bewertung der Restriktionsmöglichkeit im Rahmen des Vorteilsbegriffs

       1.Kritik an der Ansicht, die Geringwertigkeit der Zuwendung lasse das Tatbestandsmerkmal „Vorteil“ objektiv entfallen

       a)Der Wert des Vorteils entscheidet nicht über die tatbestandliche Qualifizierung einer Zuwendung als Vorteil

       b)Untragbare Ergebnisse im Hinblick auf die §§ 332, 334 StGB

       2.Kritik an der Ansicht, dass geringwertige Vorteile die Unrechtsvereinbarung entfallen lassen

       a)Bloße Verlagerung der Problematik in den Bereich der Sozialadäquanz

       b)Bestehen einer Gefahr für das Rechtsgut des § 331 StGB auch bei geringwertigen Vorteilen

       c)Benachteiligung von Personen mit höherem gesellschaftlichen Status

       d)Untragbare Ergebnisse im Hinblick auf die §§ 332, 334 StGB

       3.Ergebnis

      


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