Die straflose Vorteilsnahme. Tobias Friedhoff
einer „strengen Unrechtsvereinbarung“
(3)Der notwendige Verstoß gegen dienst- oder organisationsrechtliche Vorschriften bei § 305 öStGB n. F.
(4)Der Wegfall der Geringfügigkeitsklausel und die Einführung einer zweiten Qualifikationsstufe
b)Die Tatbestände der Vorteilszuwendung und der Bestechung
c)Die neuen Tatbestände zur Erfassung von Vorfeldhandlungen – Die Tatbestände „Vorbereitung der Bestechlichkeit und der Vorteilsannahme“ und „Vorbereitung der Bestechung“
aa)Der Wortlaut des Tatbestandes „Vorbereitung der Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme“ und seine tatbestandlichen Voraussetzungen
bb)Der Wortlaut des Tatbestandes „Vorbereitung der Bestechung“ und seine tatbestandlichen Voraussetzungen
d)Die Gründe des österreichischen Gesetzgebers zur Wiedereinschränkung der Strafbarkeit
aa)Das Primärziel: Präzisierung der Tatbestände durch bessere Beschreibung des strafbaren Verhaltens, insbesondere für den Bereich des Anfütterns
bb)Die Einführung der Verwaltungsakzessorietät zur Begrenzung der Strafbarkeit und die Widerspiegelung des erhöhten Unrechtsgehalts bei der Annahme von Vorteilen für pflichtwidriges Handeln
e)Kritik an der Eingrenzung der Strafbarkeit durch die österreichische Strafrechtsliteratur
aa)Die Kritik an der akzessorischen Verweisung auf dienst- und organisationsrechtliche Vorschriften
bb)Die Kritik an den Vorbereitungstatbeständen
cc)Die Bewertung der Wiedereinführung der Unterscheidung zwischen pflichtwidrigem und pflichtgemäßem Amtshandeln und der Tatbestandsqualifikationen wegen hoher Zuwendungswerte
II.Stellungnahme zur geschichtlichen Entwicklung der Tatbestände
1.Die Erweiterung der Tatbestände 2008 – eine gute Idee in schlechter Umsetzung
2.Die Wiedereinschränkung der Tatbestände 2009 – ein korruptionsstrafrechtlicher Rückschritt mit interessanten Ansätzen
3.Zusammenfassung und Ergebnis der Entwicklung der Strafbarkeit der Vorteilsannahme in Österreich
III.Überlegungen und Schlussfolgerungen für den Tatbestand der Vorteilsannahme in Deutschland
1.Eine größere Bestimmtheit der strafbaren Handlung, insbesondere im Bereich der korruptiven Vorfeldhandlungen
2.Die Sanktionierung von korruptiven Vorfeldhandlungen – Zuwendungen zur Klimapflege und das Anfüttern
3.Die Verweise auf feste Wertgrenzen in den Tatbeständen
4.Der Verweis auf dienst- und organisationsrechtliche Verbots- und Erlaubnissätze
B.Strafrechtsvergleichender Teil – Schweiz
I.Die Tatbestände der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung und ihre Tatbestandsmerkmale
1.Der Wortlaut des Tatbestandes der Vorteilsannahme
2.Der Wortlaut des Tatbestandes der Vorteilsgewährung
3.Die Ausführungen des schweizerischen Gesetzgebers zur Ausgestaltung der Tatbestände der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
4.Das Tatbestandsmerkmal des nicht gebührenden Vorteils und der Bezug zwischen Annahme des Vorteils und Amtsführung und deren Auslegung durch Wissenschaft und Rechtsprechung
a)Der nicht gebührende (Dritt-) Vorteil
b)Der Bezug zwischen Annahme des Vorteils und Amtsführung