Soldatengesetz. Stefan Sohm

Soldatengesetz - Stefan Sohm


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von Urlaub und Teilzeitbeschäftigung

       § 30c Arbeitszeit

       § 30d Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten

       § 31 Fürsorge

       § 31a Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen

       § 32 Dienstzeitbescheinigung und Dienstzeugnis

       § 33 Staatsbürgerlicher und völkerrechtlicher Unterricht

       § 34 Beschwerde

       § 35 Beteiligungsrechte der Soldaten

       § 35a Beteiligung an der Gestaltung des Dienstrechts

       § 36 Seelsorge

      Kommentierung

      I.Allgemeines1 – 7

       1.Entstehung der Vorschrift1 – 4

       2.Änderungen der Vorschrift5

       3.Bezüge zu anderen rechtl. Vorschriften; ergänzende Dienstvorschriften6, 7

      II.Erläuterungen im Einzelnen8 – 24

       1.§ 6 und Grundgesetz8 – 15

       a)Allgemeines8 – 12

       b)Art. 17a GG13 – 15

       2.Rechtspolitische und forensische Bedeutung des § 6; Staatsbürger in Uniform16 – 18

       3.Satz 119, 20

       4.Satz 221 – 23

       a)„Erfordernisse des militärischen Dienstes“21, 22

       b)„Gesetzlich begründete Pflichten“23

       5.Einzelne Grundrechtseinschränkungen24

      Literatur:

      Deiseroth, Dieter: Meinungsäußerungsfreiheit und Ehrenschutz bei Soldaten, jurisPR-BVerwG 11/2007 Anm. 6; ders.: Aussagegenehmigung für einen beabsichtigten Strafantrag, jurisPR-BVerwG 3/2009 Anm. 4; Kielmannsegg, Sebastian Graf von: Grundrechte im Näheverhältnis, Tübingen 2012; Lucks, Ulrich: Bedeutung und Grenzen der Meinungsfreiheit für Soldatinnen und Soldaten, UBwV 2008, 10; Mutschler, Bernd: Die Grundrechte der „Staatsbürger in Uniform“, NZWehrr 1998, 1; Pötz, Susanne: Die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Dienst – Zur Frage, wie viel Schmuck bei der Verrichtung des Dienstes in Uniform erlaubt ist, NZWehrr 2003, 245; Reeb, Hans-Joachim/Többicke, Peter: Lexikon Innere Führung, 2. Aufl. 2003; Sachs, Michael: Grundrechte: Gleichberechtigung von Männern und Frauen, JuS 2015, 90; Sohm, Stefan: Vom Primat der Politik zum Primat des Gewissens?, NZWehrr 2006, 1; Tetzlaff, Thilo: Das Soldatenrecht der Bundesrepublik Deutschland im Lichte neuerer Grundrechtsfunktionen, 2000, 85 ff.; ders.: Recht und Rituale – Innere Führung, Recht und Tradition, NZWehrr 2012, 154; Walz, Dieter: Die Geltung der Grundrechte für den Soldaten – ein Beitrag zur aktuellen Bedeutung des § 6 des Soldatengesetzes; in: Streitkräfte und Menschenrechte, hrsg. von Dieter Weingärtner, 2008, 25; Widmaier, Ulrich: Zum Grundrecht des Soldaten auf freie Meinungsäußerung aus disziplinarrechtlicher Sicht unter Einbeziehung allgemeiner Aspekte des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, in: Fs für Walther Fürst, 2002, 407. ders.: Grundrechte des Soldaten – Entwicklungen in der Rechtsprechung, in: Streitkräfte und Menschenrechte, hrsg. von Dieter Weingärtner, 2008, 35; ders./Kilian, Michael: Zur Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention für öffentlich Bedienstete und Soldaten, NZWehrr 2010, 235; Zum Schutz der Grundrechte – Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, 2006.

I. Allgemeines

      1

      2

      „Es muss im Rechtsstaat als selbstverständlicher Grundsatz gelten, dass Freiheit nur so weit eingeschränkt wird und auch die Soldaten der Befehlsgewalt nur so weit unterworfen werden, als der besondere Zweck und die Aufgabe des Soldaten


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