Soldatengesetz. Stefan Sohm

Soldatengesetz - Stefan Sohm


Скачать книгу
zu unterschreiben und zur PA zu nehmen.[87] Verweigert der Soldat seine Unterschrift, gilt der Eid als nicht geleistet.

      40

      Die obigen Ausführungen zum Eid gelten grds. auch für das feierliche Gelöbnis gem. Abs. 2. In diese Best. sind jetzt auch Soldaten einbezogen, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b leisten.

      41

      42

c) Folgen der Gelöbnisverweigerung

      43

      Gleiches gilt für einen Dienstleistungspflichtigen, der nach seiner Heranziehung das gem. § 59 Abs. 3 Satz 2 abzulegende Gelöbnis verweigert. Er unterliegt uneingeschränkt den sich aus der Dienstleistungspflicht ergebenden Pflichten. Die Weigerung bleibt grds. ohne Einfluss auf das Wehrdienstverhältnis; § 75 sieht die Gelöbnisverweigerung als solche nicht als Entlassungsgrund (je nach Sachverhalt kann allenfalls eine zusätzliche Dienstpflichtverletzung nach § 75 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 gegeben sein).

      44

      45

      Ein Erl. des GenInspBw vom 30.4.1968 bestimmte kurz und bündig: „Solange der Soldat das feierliche Gelöbnis nicht ablegt, ist er von jeglicher Beförderung auszuschließen.“

      Eine solche Verfahrensweise ist rechtl. nicht zu beanstanden. Sie lässt eine an § 3 orientierte Einzelfallprüfung zu. Wenn sich bei dieser herausstellt, dass sich der Soldat aus nachvollziehbar begründeten ethisch/religiösen Motiven heraus weigert, das feierliche Gelöbnis abzulegen, kann er trotz der Gelöbnisverweigerung für den nächsthöheren Dienstgrad geeignet sein.

      46

      Ein Gelöbnisverweigerer unterliegt weiterhin uneingeschränkt seinen sich aus der Wehrpflicht ergebenden Pflichten. So kann er z.B. gem. § 6 WPflG zu Wehrübungen einberufen werden.

      Anmerkungen

       [1]

      Cuntz, 174; Lange, 191- 219; Walz, Eid und feierliches Gelöbnis, 52.

       [2]

      Anonym, 92.

       [3]

      Denkschrift des Bundeskanzleramtes „Der Europäische Soldat deutscher Nationalität“, Juli 1954, 15 f.

       Скачать книгу