BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil. Harm Peter Westermann
rel="nofollow" href="#ulink_31f2db34-d47c-55d0-aba1-730fd2290983">Unüberwindbare Leistungshindernisse
b)Zweckerreichung und Zweckfortfall
d)Unmöglichkeit bei Gattungsschulden
e)Vorübergehende Unmöglichkeit
4.§ 275 Abs. 2: Unzumutbarkeit wegen groben Missverhältnisses
5.§ 275 Abs. 3 Unzumutbarkeit bei persönlichen Leistungspflichten
III.§ 326: Gegenleistungspflicht im gegenseitigen Vertrag
2.Der Grundsatz des § 326 Abs. 1 S. 1: „Keine Ware, kein Geld“
b)Teilweises Entfallen bei Teilunmöglichkeit (§ 326 Abs. 1 S. 1 2. HS)
c)Ausschluss der Grundregel gem. § 326 Abs. 1 S. 2
3.Ausnahmen vom Grundsatz des § 326 Abs. 1 S. 1
a)Vom Gläubiger zu verantwortende Unmöglichkeit (§ 326 Abs. 2 S. 1 1. Alt.)
b)Annahmeverzug des Gläubigers (§ 326 Abs. 2 S. 1 2. Alt.)
c)Anrechnung von Ersparnissen (§ 326 Abs. 2 S. 2)
4.Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit
5.Inanspruchnahme des Surrogats gem. § 285 (§ 326 Abs. 3)
6.Rückforderung nicht geschuldeter Gegenleistungen (§ 326 Abs. 4)
7.Rücktrittsrecht (§ 326 Abs. 5)
b)Teilunmöglichkeit (§ 326 Abs. 5 2. HS iVm § 323 Abs. 5 S. 1 und S. 2)
IV.Sekundärleistungsansprüche als Folge der Unmöglichkeit
1.Schadensersatz statt der Leistung
a)Schadensersatz statt der Leistung bei anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2)
b)Schadensersatz statt der Leistung bei nachträglicher Unmöglichkeit (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283)
c)Besonderheiten bei Teilunmöglichkeit
a)Regelungszweck und Anwendungsbereich des § 285
§ 13Schuldnerverzug und Gläubigerverzug