DS-GVO/BDSG. David Klein

DS-GVO/BDSG - David  Klein


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4 Nr. 13[122] personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen werden.

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      Darüber hinaus wird der Begriff der genetischen Daten in ErwG 34 näher erläutert. Danach sollen diese als personenbezogene Daten über die ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person definiert werden, die aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person, insbesondere durch eine Chromosomen-, Desoxyribonukleinsäure (DNS)- oder Ribonukleinsäure (RNS)-Analyse oder der Analyse eines anderen Elements, durch die gleichwertige Informationen erlangt werden können, gewonnen werden.

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      Daher bedürfen genetische Daten einem besonderen Schutz, da ihre unzulässige Verarbeitung mit besonders hohen Risiken für den Betroffenen verbunden ist. Vorkehrungen in diesem Sinne werden durch Art. 9 dahingehend getroffen, dass Verarbeitungen genetischer Daten nur unter strengen Vorgaben erfolgen dürfen.

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      Anwendungsbeispiele für die Verarbeitung genetischer Daten können etwa Biodatenbanken, aber auch klinische Prüfungen sein, vgl. dazu Rn. 93.

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      Als weitere Datenkategorie benennt Art. 9 Abs. 1 die biometrischen Daten.

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      Hinsichtlich der Systematik ist zu beachten, dass Art. 9 Abs. 1 eine enge Verbindung zur Begriffsdefinition der biometrischen Daten aus Art. 4 Nr. 14 aufweist. So enthält Art. 4 Nr. 14 Aussagen zu Inhalt und


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