DS-GVO/BDSG. David Klein

DS-GVO/BDSG - David  Klein


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ist zugleich, dass auch die Übermittlung personenbezogener Daten an Staaten außerhalb der EU und an internationale Organisationen der Geltung der DS-GVO unterfällt, so wie das in Art. 44 angelegt ist.[4]

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      Die DS-GVO findet nach Abs. 1 dann Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn diese im Rahmen der Tätigkeit einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in einem Mitgliedstaat der EU stattfindet. Die Vorschrift bringt damit ungeachtet der Auslegung der jeweiligen Begriffe eine gewisse Selbstverständlichkeit zum Ausdruck. Maßstab für die örtliche Belegenheit der Niederlassung ist Art. 52 EUV, der durch Art. 355 AEUV konkretisiert wird.

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      Für die Begriffe der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sei auf Art. 4 Nr. 1, 2, 7 und 8 verwiesen.

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      Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des Art. 3 Abs. 1 muss der Datenverarbeitungsvorgang selbst nicht zwingend innerhalb der Union stattfinden. Voraussetzung ist nur, dass die Datenverarbeitung der Tätigkeit der Niederlassung dient.

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      Wiederum kann getrennt werden zwischen den geschützten Personen und den Normunterworfenen. Bezüglich Letzterer betrifft Art. 3 Abs. 2 in der Endfassung nunmehr auch Auftragsverarbeiter ohne Sitz in der EU; in der Entwurfsfassung waren lediglich Verantwortliche ohne Sitz in der EU erfasst, was aber eher als Versehen anzusehen gewesen sein dürfte.

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      Geschützt sind nach Abs. 2 nur Personen, „die sich in der Union befinden“, ohne dass aber gesteigerte Anforderungen an die Dauer des Aufenthalts, dessen Verfestigung oder dessen Rahmen gestellt würden. Es reichen kurzfristige Aufenthalte aus. Auch ist die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen ohne Belang. Dem entspricht auch die englische Fassung, die die offene Formulierung „who are in the Union“ verwendet. Insbesondere werden nicht die im Gesetzgebungsverfahren erwogenen Begriffe „ansässig“ oder „residing“ bzw. „mit Wohnsitz“ oder „domiciled“ verwendet.

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